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ᐅ Verzicht auf Wege- und Leitungsrecht - welche Konsequenzen?


Erstellt am: 17.04.21 21:11

Escroda17.04.21 23:31
Yaso2.0 schrieb:

Stimmt das
Ohne Plan nicht zu beantworten, aber durchaus möglich.
Yaso2.0 schrieb:

hat ein Wege- und Leitungsrecht keinen Einfluss auf das Baufeld/Baugrenzen?
Es hat keinen Einfluss auf die Baugrenzen, denn die werden ja im Bebauungsplan festgesetzt, sofern einer existiert, aber Einfluss auf die tatsächlich bebaubare Fläche.
Yaso2.0 schrieb:

Wir möchten dem Verkäufer ja keine Steine in den Weg legen
Das ist löblich.
Yaso2.0 schrieb:

Dafür hat sich der Eigentümer auch sehr gut bezahlen lassen.
Die Vermutung hatte ich kurz vor Deinem letzten Beitrag geschrieben. Kann ich dann ja jetzt weglassen.
Yaso2.0 schrieb:

Verhindern denn ein Wege- und Leitungsrecht irgendwelche bauliche Maßnahmen?
Möglicherweise schon, aber so wie Du es eingezeichnet hast, liegt es an der Grundstücksgrenze, von der sowieso Abstand gehalten werden muss.
K1300S18.04.21 06:40
Strahleman schrieb:

Da ist doch Streit mit dem neuen Nachbarn oder dem alten vorprogrammiert.
Alles im Leben kostet, insofern halte ich es für naiv, dass vom Eigentümer erwartet wird, der Verzicht käme gratis. Wie wir mittlerweile wissen, hat er dies ja offenbar bei Eintragung auch nicht gratis zugestanden, deswegen sehe ich es nur als recht und billig (sic!) an. Nur um des lieben Friedens willen auf Selbstverständlichkeiten zu verzichten, bringt aus meiner Erfahrung gar nichts, zudem könnte ja der Grundstückseigentümer mit derselben Begründung einfach akzeptieren, dass es Konditionen gibt, unter denen das Recht gelöscht wird - was er nach meiner Lesart ohnehin wird tun müssen, es sei denn, man schenkt es ihm. Darüber hinaus gibt es aber ja sogar sechs begünstigte Flurstücke, wenn ich die Skizze richtig deute, so dass diese Fragestellung ja auch für alle gilt und sich womöglich nicht alle auf den samaritären Weg begeben. 😉
HilfeHilfe18.04.21 07:21
warum verzichten wenn er eh weg ist... der nächste kaufinteressent nimmt er evtl mit wegerechte
tomtom7918.04.21 07:22
So wie ich dein Plan sehe ist das Grundstück das das Wegerecht eingetragen hat gross, dass heißt dort könnte ein Mehrfamilienhaus gebaut werden, als Grundstücks Eigentümer Nummer 6 wäre das zu prüfen. Ich weiß nicht Wieviel Geld mir das Wert wäre, so ein Klotz vor meiner Nase zu haben.
Yaso2.018.04.21 09:10
Escroda schrieb:

Es hat keinen Einfluss auf die Baugrenzen, denn die werden ja im Bebauungsplan festgesetzt, sofern einer existiert, aber Einfluss auf die tatsächlich bebaubare Fläche.

Das müssten wir wohl noch mal prüfen, meine Zeichnung des Wege- u. Leitungsrecht ist aktuellVermutung, da quasi auf dem restlichen Grundstück Gewächshäuser stehen und man nirgendwo anders einen Weg hätte realisieren können.

Aktuell sagen Haus 1 und 2 wenn er es bezahlt, würden sie verzichten, denn die würden von den Plänen des neuen Eigentümers keine Nachteile haben.

Kann der aktuelle Eigentümer denn was damit anfangen, wenn 2 Parteien verzichten und 4 nicht? Oder müssen dazu alle ihre Einwilligung geben?

HilfeHilfe schrieb:

warum verzichten wenn er eh weg ist... der nächste kaufinteressent nimmt er evtl mit wegerechte

Der aktuelle Eigentümer möchte es ja verkaufen und der Interessent möchte es nur kaufen, wenn wir auf das Wege- und Leitungsrecht verzichten.
tomtom79 schrieb:

So wie ich dein Plan sehe ist das Grundstück das das Wegerecht eingetragen hat gross, dass heißt dort könnte ein Mehrfamilienhaus gebaut werden, als Grundstücks Eigentümer Nummer 6 wäre das zu prüfen. Ich weiß nicht Wieviel Geld mir das Wert wäre, so ein Klotz vor meiner Nase zu haben.

Alle 6 Häuser haben das Wegerecht. Das Grundstück ist ca. 1800qm groß. Das Bestandshaus steht zur anderen Seite.

Wir vermuten, dass der Interessent das Bestandshaus sanieren, die Gewächshäuser abreißen und dort ein Mehrfamilienhaus bauen möchte.

Am meisten würde es Haus 6 quasi „treffen“. Und sie möchte um keinen Preis den möglichen Klotz dort haben.[/QUOTE]
Strahleman18.04.21 09:12
K1300S schrieb:

Wie wir mittlerweile wissen, hat er dies ja offenbar bei Eintragung auch nicht gratis zugestanden, deswegen sehe ich es nur als recht und billig (sic!) an.

In dem Fall stimme ich dir zu! Ich war so naiv und dachte, dass das Wege- und Leitungsrecht kostenlos eingetragen wurde.
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