ᐅ Welches Baufenster bei Paragraph 34
Erstellt am: 28.03.21 13:29
Hallo,
wir haben ein Grundstück erworben. Es liegt auf dem Grundstück meines Bruders. Das ist früher von meinen Eltern geteilt worden. Das Grundstück ist vorne spitz zulaufend. Daher möchten wir so weit es geht nach hinten bauen.
Ein Gespräch mit der Gemeinde ergab,
- es gibt keinen Bebauungsplan - nach Nachbarbebauung richten.
- die Bautiefe ist durch die Verbindung der Nachbarhäuser begrenzt
- Es liegt leider in einer Kurve, so dass ich dies nicht richtig beurteilen kann.
Bevor ich in die Gespräche mit den Fertoghausanbietern gehe, brauche ich eine Vorstellung, wir gross wir überhaupt bauen dürfen.
Wir hätten gerne ca. 150qm Wohnfläche.
Grenzen zu Nachbarn ist 3m.
Wir haben ein Wege- und Leitungsrecht eintragen lassen, um das Grundstück später erschließen zu lassen.
Anbei ein Screenshot von TIM online. Es handelt sich um 116.
Die Garage von Hausnummer 75 ist 9mx9m.
Falls ihr noch Informationen braucht, gerne melden.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!

wir haben ein Grundstück erworben. Es liegt auf dem Grundstück meines Bruders. Das ist früher von meinen Eltern geteilt worden. Das Grundstück ist vorne spitz zulaufend. Daher möchten wir so weit es geht nach hinten bauen.
Ein Gespräch mit der Gemeinde ergab,
- es gibt keinen Bebauungsplan - nach Nachbarbebauung richten.
- die Bautiefe ist durch die Verbindung der Nachbarhäuser begrenzt
- Es liegt leider in einer Kurve, so dass ich dies nicht richtig beurteilen kann.
Bevor ich in die Gespräche mit den Fertoghausanbietern gehe, brauche ich eine Vorstellung, wir gross wir überhaupt bauen dürfen.
Wir hätten gerne ca. 150qm Wohnfläche.
Grenzen zu Nachbarn ist 3m.
Wir haben ein Wege- und Leitungsrecht eintragen lassen, um das Grundstück später erschließen zu lassen.
Anbei ein Screenshot von TIM online. Es handelt sich um 116.
Die Garage von Hausnummer 75 ist 9mx9m.
Falls ihr noch Informationen braucht, gerne melden.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
bisschen klein geraten, der Ausschnitt. Hier mal das IMHO Maximale:

Wenn Du Pech hast, schneidet man Dir im Nord-Westen noch eine Ecke ab.
Wo denn (betroffene Fläche)?
Handelt es sich bei dem nördlichen Weg nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche?
Wenn Du Pech hast, schneidet man Dir im Nord-Westen noch eine Ecke ab.
SUSA123 schrieb:Wo denn (Grundbuch, Baulastenverzeichnis)?
Wir haben ein Wege- und Leitungsrecht eintragen lassen
Wo denn (betroffene Fläche)?
Handelt es sich bei dem nördlichen Weg nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche?
SUSA123 schrieb:Ich empfehle eine Bauvoranfrage.
Bevor ich in die Gespräche mit den Fertoghausanbietern gehe, brauche ich eine Vorstellung, wir gross wir überhaupt bauen dürfen.
Danke für die Antwort.
Das Geh- und Leitungsrecht ist im Grundbuch eingetragen, auf dem Grundstück meines Bruders (115) - über die Kante an der Nord-ostseite. Der Weg im Norden ist leider nur ein Feldweg.
Die Dame von der Gemeinde hatte die hintere Kante der Häuser Nr.75-73 verbunden. Allerdings ist sie in der Gemeinde letztendlich nicht die Person, die entscheidet, sondern das Bauamt im Kreis. Deiner blauen Linie entnehme ich, dass es hier einen gewissen Interpretaionsspielraum gibt?!
Für eine Bauvoranfrage braucht man aber einen konkreten Grundrissentwurf, oder? Dafür wollte ich grob wissen, welche Außenmaße umsetzbar wären. Denn je nach Aussenmassen ist der Grundriss und die Aufteilung der Räume anders.

Das Geh- und Leitungsrecht ist im Grundbuch eingetragen, auf dem Grundstück meines Bruders (115) - über die Kante an der Nord-ostseite. Der Weg im Norden ist leider nur ein Feldweg.
Die Dame von der Gemeinde hatte die hintere Kante der Häuser Nr.75-73 verbunden. Allerdings ist sie in der Gemeinde letztendlich nicht die Person, die entscheidet, sondern das Bauamt im Kreis. Deiner blauen Linie entnehme ich, dass es hier einen gewissen Interpretaionsspielraum gibt?!
Für eine Bauvoranfrage braucht man aber einen konkreten Grundrissentwurf, oder? Dafür wollte ich grob wissen, welche Außenmaße umsetzbar wären. Denn je nach Aussenmassen ist der Grundriss und die Aufteilung der Räume anders.
SUSA123 schrieb:
Wir können ja schlecht ein trapezförmiges Haus bauenBauen kann man auch trapezförmig, das gibt es allerdings nicht als Typenhaus vom GU oder Fertighausbauer.Du musst aber nicht das ganze Baufenster ausfüllen, sondern kannst versuchen, ein gängiges Rechteck dort reinzuquetschen. Seh ich aber nicht - ich seh ein Problemgrundstück.
Ich rate hier dringend zu einem Architekten.
Und: wir haben hier vor 2 Jahren einen User gehabt, der um eine Eiche herumbauen musste, das wurde dann ein Dreieck. Schau mal nach dem User Oakland. Der ist aber nicht mehr aktiv hier. Aus den Planungen kannst aber einiges herausziehen.
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