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ᐅ Welches Baufenster bei Paragraph 34


Erstellt am: 28.03.21 13:29

S
SUSA123
28.03.21 13:29
Hallo,

wir haben ein Grundstück erworben. Es liegt auf dem Grundstück meines Bruders. Das ist früher von meinen Eltern geteilt worden. Das Grundstück ist vorne spitz zulaufend. Daher möchten wir so weit es geht nach hinten bauen.

Ein Gespräch mit der Gemeinde ergab,
- es gibt keinen Bebauungsplan - nach Nachbarbebauung richten.
- die Bautiefe ist durch die Verbindung der Nachbarhäuser begrenzt
- Es liegt leider in einer Kurve, so dass ich dies nicht richtig beurteilen kann.

Bevor ich in die Gespräche mit den Fertoghausanbietern gehe, brauche ich eine Vorstellung, wir gross wir überhaupt bauen dürfen.

Wir hätten gerne ca. 150qm Wohnfläche.

Grenzen zu Nachbarn ist 3m.
Wir haben ein Wege- und Leitungsrecht eintragen lassen, um das Grundstück später erschließen zu lassen.

Anbei ein Screenshot von TIM online. Es handelt sich um 116.
Die Garage von Hausnummer 75 ist 9mx9m.

Falls ihr noch Informationen braucht, gerne melden.

Vielen Dank für eure Hilfe!!!


Kartenansicht eines NRW-Gebiets mit Parzellen 116, 115, 113 und grauen Gebäuden.
E
Escroda
28.03.21 19:48
bisschen klein geraten, der Ausschnitt. Hier mal das IMHO Maximale:

Kadastrale Karte mit Parzellen, Straßen und Grenzlinien

Wenn Du Pech hast, schneidet man Dir im Nord-Westen noch eine Ecke ab.
SUSA123 schrieb:

Wir haben ein Wege- und Leitungsrecht eintragen lassen
Wo denn (Grundbuch, Baulastenverzeichnis)?
Wo denn (betroffene Fläche)?
Handelt es sich bei dem nördlichen Weg nicht um eine öffentliche Verkehrsfläche?
SUSA123 schrieb:

Bevor ich in die Gespräche mit den Fertoghausanbietern gehe, brauche ich eine Vorstellung, wir gross wir überhaupt bauen dürfen.
Ich empfehle eine Bauvoranfrage.
S
SUSA123
28.03.21 22:33
Danke für die Antwort.
Das Geh- und Leitungsrecht ist im Grundbuch eingetragen, auf dem Grundstück meines Bruders (115) - über die Kante an der Nord-ostseite. Der Weg im Norden ist leider nur ein Feldweg.

Die Dame von der Gemeinde hatte die hintere Kante der Häuser Nr.75-73 verbunden. Allerdings ist sie in der Gemeinde letztendlich nicht die Person, die entscheidet, sondern das Bauamt im Kreis. Deiner blauen Linie entnehme ich, dass es hier einen gewissen Interpretaionsspielraum gibt?!

Für eine Bauvoranfrage braucht man aber einen konkreten Grundrissentwurf, oder? Dafür wollte ich grob wissen, welche Außenmaße umsetzbar wären. Denn je nach Aussenmassen ist der Grundriss und die Aufteilung der Räume anders.


Lageplan eines Grundstücks mit Gebäuden, Straßenverlauf und gelb-roter Markierungslinie.
S
SUSA123
28.03.21 22:59

Vermessungsplan mit roten Messlinien, Punkten und Gebäude, Beschriftung 'hintere Min Linie'.


Habe ich das dann so richtig verstanden?
Was wäre dann überhaupt für ein Grundriss möglich/sinnvoll bei B (bis zu Min Linie)?
Wir können ja schlecht ein trapezförmiges Haus bauen

Danke für eure Antworten!
Y
ypg
28.03.21 23:54
SUSA123 schrieb:

Wir können ja schlecht ein trapezförmiges Haus bauen
Bauen kann man auch trapezförmig, das gibt es allerdings nicht als Typenhaus vom GU oder Fertighausbauer.
Du musst aber nicht das ganze Baufenster ausfüllen, sondern kannst versuchen, ein gängiges Rechteck dort reinzuquetschen. Seh ich aber nicht - ich seh ein Problemgrundstück.

Ich rate hier dringend zu einem Architekten.

Und: wir haben hier vor 2 Jahren einen User gehabt, der um eine Eiche herumbauen musste, das wurde dann ein Dreieck. Schau mal nach dem User Oakland. Der ist aber nicht mehr aktiv hier. Aus den Planungen kannst aber einiges herausziehen.
S
SUSA123
29.03.21 00:05
Vielen Dank. Ich werde mir den Beitrag anschauen. Die Antwort hat mir aber schon viel weitergeholfen. Fertighaus fällt damm schon mal raus. Viele Grüße
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