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ᐅ Welches Baufenster bei Paragraph 34


Erstellt am: 28.03.2021 13:29

SUSA123 29.03.2021 10:57
Escroda schrieb:

Ja, für einen so großen Bungalow mit nur einer Wohnebene ist das Grundstück nicht geeignet.
Mit Dachgeschoss meinte ich den Speicher. Hatte mich hier nicht deutlich ausgedrückt.
Wir würden gerne 1,5 geschossig bauen (gerne auch 2 Vollgeschosse, aber das ist zumindest optisch auf den 1. Blick nicht bei den Nachbarn gegeben.)

Malunga 29.03.2021 16:10
Also bei unserer Gemeinde gab es die Möglichkeit einer „formlosen“ Bauvoranfrage.
So konnten wir einige Sonderfälle bereits im Vorfeld mit dem Bauamt besprechen.

Ruf doch einfach an und teile denen mit dass du dir unsicher bist mit dem Baufenster und sende ihnen gleich diese ein zwei Vorschläge mit.
Die werden dir schon sagen wenn etwas komplett aus dem Ruder läuft.

Insgesamt aber ein spannendes Projekt. Und besondere Grundstücke liefern oft besondere Lösungen die nachher das gewisse Etwas haben und besonders wohnlich sind als diese „Allerwelts-Würfel“

SUSA123 29.03.2021 16:48
Danke. Ich glaube, ich werde das auch so machen. Eine schriftliche formlose Bauanfrage stellen.

Auf der Seite steht ...
"Die Bauvoranfrage ist unmittelbar bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Vor Einreichung der konkreten Bauvoranfrage wird empfohlen, beim Bauamt der Gemeinde ... nach Terminabsprache eine Bauberatung durchzuführen."
Das Gespräch hatte ich zwas letztes Jahr schon mal. Die Dame war zwar nett und teilte mir das mit der "Flucht" zwischen den beiden Häusern mit, aber dass das Grundstück ohne das GFL nicht erschliessbar wäre, vergaß sie zu erwähnen. Das haben wir erst beim Notar heraus bekommen. 😕
bauvoranfragebauamt