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ᐅ Neuaufteilung Flurstücke mit mehreren Eigentümern


Erstellt am: 13.03.21 21:58

B
baumeister53
13.03.21 21:58
Hallo liebe Bauherren-Community,

wir sind neu hier im Hausbau-Forum und das ist unser erster Beitrag.
Wir haben die Aussicht auf ein Grundstück, dass uns sehr gefallen würde.

Folgende Situation stellt sich dar (siehe anliegendes Bild):
Es existieren die Flurstücke 1054, 1055 und 1056. Die Flurstücke 1054 und 1056 gehören Eigentümer 1, das Flurstück 1055 gehört Eigentümer 2. Die Flurstücke sollen neu aufgeteilt werden, sodass drei etwa gleich große Grundstücke entstehen. Wir favorisieren derzeit die Parzelle 1, da sie zur Straße hin am breitesten ist und somit den größten Gestaltungsspielraum bei der Platzierung bzw. der Größe des Hauses bieten.

Nun unsere Fragen:
Was ist bei einer solchen Grundstücksteilung bzw. Neuaufteilung der Flurstücke zu beachten? Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier verschiedene Eigentümer im Spiel sind?
Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen (Neuvermessung, Anpassung Grundbuch, etc.)?
Uns wurde gesagt, dass wir warten sollen, bis die Interessenten für die Parzellen 2 und 3 feststehen, um die durch Vermessung und Neuaufteilung entstehenden Kosten zu teilen. Ist das sinnvoll oder macht es das noch komplizierter?

Es wäre schön, wenn Erfahrungen zu diesem Thema mit uns geteilt werden könnten oder ihr Hinweise habt, worauf wir achten müssen.

Danke und LG

Lageplan von Parzellen 1–3: Flächen ca. 1.187, 1.106, 1.134 m²; Eigentümer geschwärzt.
1
11ant
14.03.21 01:11
Du hast leider offen gelassen, was planüber bzw. planunter den dargestellten drei Grundstücken Sache ist und wie der ganze Klumpatsch im größeren Zusammenhang (auch erschließungsmäßig) "daliegt". Drei Grundstücke etwa gleicher Größe sind es ja jetzt schon, aber alle für Einfamilienhäuser zu groß. Und sie sehen alle nach noch nicht umgelegten Feldgrundstücken aus. Wenn ich recht verstehe, bist Du Interessent und selber keiner der Eigentümer 1 und 2. Wäre ich einer dieser beiden, würde ich erst einmal "flurbereinigen" und 1055 und 1056 gegeneinander tauschen (sogar ohne Wertausgleich für die 28 qm). Nach meiner Ansicht profitieren beide davon.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
E
Escroda
14.03.21 15:09
baumeister53 schrieb:

Was ist bei einer solchen Grundstücksteilung bzw. Neuaufteilung der Flurstücke zu beachten?
Aus vermessungstechnischer Sicht könnte ich jetzt 10 DIN A 4 Seiten schreiben. Die Frage solltest Du daher deutlich eingrenzen.
baumeister53 schrieb:

Vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass hier verschiedene Eigentümer im Spiel sind?
Bevor hier auch noch unbekannte Erwerber ins Spiel gebracht werden, sollten die zwei Eigentümer erst einmal die Parzellierung unter sich soweit klären, bis die neuen Flurstücke im Grundbuch stehen. So viel Zeit sollte sein, sonst wird es wirklich kompliziert.
baumeister53 schrieb:

Mit welchen Kosten ist hier zu rechnen (Neuvermessung, Anpassung Grundbuch, etc.)?
Meine Schätzung: 4500€
Kann man auch berechnen, wenn man alle Parameter der VermGebO kennt.
baumeister53 schrieb:

um die durch Vermessung und Neuaufteilung entstehenden Kosten zu teilen
Da die Kosten jetzt schon sehr genau ermittelt werden können, sollen die Verkäufer den Verkaufspreis entsprechend erhöhen. Ja, dann zahlt man dafür auch noch Grunderwerbsteuer, aber im Endeffekt sind das nur Peanuts.
baumeister53 schrieb:

Ist das sinnvoll
Nein.
baumeister53 schrieb:

macht es das noch komplizierter?
Ja.
B
baumeister53
15.03.21 07:44
11ant schrieb:

Du hast leider offen gelassen, was planüber bzw. planunter den dargestellten drei Grundstücken Sache ist und wie der ganze Klumpatsch im größeren Zusammenhang (auch erschließungsmäßig) "daliegt". Drei Grundstücke etwa gleicher Größe sind es ja jetzt schon, aber alle für Einfamilienhäuser zu groß. Und sie sehen alle nach noch nicht umgelegten Feldgrundstücken aus. Wenn ich recht verstehe, bist Du Interessent und selber keiner der Eigentümer 1 und 2. Wäre ich einer dieser beiden, würde ich erst einmal "flurbereinigen" und 1055 und 1056 gegeneinander tauschen (sogar ohne Wertausgleich für die 28 qm). Nach meiner Ansicht profitieren beide davon.

Danke für deine Antwort. Planüber liegt Ackerland, planunter befindet sich die Straße und auf der gegenüberliegenden Straßenseite weitere Grundstücke mit Einfamilienhäusern. Auf dem planlinks angrenzenden Grundstück steht bereits ein Neubau, planrechts wird gerade gebaut. Die Grundstücke sind erschlossen. Es ist richtig, ich bin Interessent und keiner der Eigentümer.

Vielleicht hab ich es nicht genau beschrieben, die schwarzen Linien sind die alten Grenzen der Flurstücke, d.h. das Flurstück 1055 ist deutlich größer als die Flurstücke 1054 und 1056, die doch recht schmal für eine Bebauung sind. Deshalb soll hier ja auch neu aufgeteilt werden, sodass drei etwa gleich große Grundstücke entstehen (rote Linien).
B
baumeister53
15.03.21 07:54
Escroda schrieb:

Aus vermessungstechnischer Sicht könnte ich jetzt 10 DIN A 4 Seiten schreiben. Die Frage solltest Du daher deutlich eingrenzen.

Bevor hier auch noch unbekannte Erwerber ins Spiel gebracht werden, sollten die zwei Eigentümer erst einmal die Parzellierung unter sich soweit klären, bis die neuen Flurstücke im Grundbuch stehen. So viel Zeit sollte sein, sonst wird es wirklich kompliziert.

Meine Schätzung: 4500€
Kann man auch berechnen, wenn man alle Parameter der VermGebO kennt.

Da die Kosten jetzt schon sehr genau ermittelt werden können, sollen die Verkäufer den Verkaufspreis entsprechend erhöhen. Ja, dann zahlt man dafür auch noch Grunderwerbsteuer, aber im Endeffekt sind das nur Peanuts.

Nein.

Ja.

Danke für deine Antwort und deine Schätzung der entstehenden Kosten.

Da ich mich mit der Thematik Grundstücksvermessung, erforderliche Anträge, Behördengänge, etc. für eine solche Anpassung von Grundstücksgrenzen nicht gut auskenne und auch im Internet hier nicht sehr viel zu finden ist, kann ich die erste Frage nicht wirklich eingrenzen. Wie würde denn der Ablauf bei einer solchen Neuaufteilung der Grundstücksgrenzen aussehen?

Der Hinweis mit der vorherigen Einigung der Eigentümer und Eintragung der neuen Flurstücke ins Grundbuch vor Verkauf ist gut, so wäre uns das auch lieber. Mit diesem Vorschlag werden wir auch nochmals auf die Eigentümer zugehen, da es doch alles etwas vereinfachen würde.
E
Escroda
15.03.21 09:59
baumeister53 schrieb:

Da ich mich mit der Thematik Grundstücksvermessung, erforderliche Anträge, Behördengänge, etc. für eine solche Anpassung von Grundstücksgrenzen nicht gut auskenne und auch im Internet hier nicht sehr viel zu finden ist, kann ich die erste Frage nicht wirklich eingrenzen.
Da Du nicht Eigentümer bist, hast Du damit auch gar nichts zu tun. Dem Plan nach zu urteilen ist ja bereits ein Vermesser eingeschaltet. Aber ich beschreibe mal ein mögliches Vorgehen, auch wenn ich glaube, dass hier andere Voraussetzungen vorliegen:
Es waren einmal zwei reiche alte Bauern. Die hatten so viel Land aber keine Lust mehr, sich weiterhin darum zu kümmern. Da kam ein junger Baumeister des Weges und fragte, ob sie ihm denn ein klitzekleines Stück Land verkauften, um es zu bebauen. Die Bauern sagten, ja, aber kümmere dich um alles Notwendige. So kam es, dass der Baumeister sich ein feines Stück Land aussuchte, dessen linke Hälfte dem einen, die rechte dem anderen Bauern gehörte. Da der Baumeister es aber eilig hatte und wusste, dass viele Monate ins Land gehen werden, bis die ehrenhaften Staatsdiener die gewünschten Veränderungen in ihren alten Büchern eintragen werden, fertigte er einen Plan an und ging damit zum Notar. Dieser verfasste dann einen Vertrag mit drei Beteiligten. Darin verkauft der erste Bauer dem Baumeister die aus Flurstück 1054 noch zu vermessende Teilfläche 1-A-B-8 mit ca. 938m² Größe zum Preis von 93800,- Talern, der zweite Bauer die aus Flurstück 1055 noch zu vermessende Teilfläche A-2-7-B mit ca. 249m² zum Preis von 24900,- Talern. Sollten sich nach der Vermessung geringfügige (<10m²) Abweichungen bei den Flächen ergeben, so ändert sich der Kaufpreis im Verhältnis zur Flächenänderung. Die Entlohnung des Landmessers obliegt dem Käufer.
Schlau, wie der Baumeister nun mal war, hatte er vor dem Notarbesuch zwei weitere Recken gesucht und gefunden, die ebenfalls vor hatten, auf Dauer sesshaft zu werden. So konnten gleichzeitig zwei weitere Verträge vom Notar aufgesetzt werden, wodurch die Entlohnung des Notars reduziert, und die des Landmessers durch drei geteilt werden konnte. Und die alten Bauern mussten nur einmal die beschwerliche Reise zum Notar unternehmen.
So bauten die drei Jünglinge ein Haus, pflanzten einen Baum, gründeten eine Familie und lebten glücklich bis ans Ende ihrer Tage.
flurstückegrundstückegrundstücksgrenzenbaumeistergrundbuchvermessungschätzungteilfläche