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ᐅ 2 Brüder Hausbau, wie vorgehen (teilen, vermessen, grundbuch etc.)?


Erstellt am: 07.01.21 16:22

Tolentino07.01.21 16:56
Ihr könnt auch nur ideell teilen und eine WEG gründen. Würde ich aber nicht machen.
jochen11107.01.21 17:00
nordanney schrieb:

Welche Rechte? Wenn es nur ein Flurstück ist soll wer wem ein Recht einräumen? Dein Bruder nebst Freundin sich selbst für beide Häuser, die Ihnen auch beide dann gehören?

Wenn es geteilt wird, sind warum welche Rechte nötig? Ohne die Grundstückssituation zu kennen, kann man nichts sagen.
Was für eine grundstückssituation? Wieso gehören ihnen beide häuser, wenn ich mit im grundbuch stehen werde?
Tolentino schrieb:

Ihr könnt auch nur ideell teilen und eine WEG gründen. Würde ich aber nicht machen.

Weil? So wie ich das gelesen habe spart man sich bei einer ideellen teilung die vermessung und eintragung im liegenschaftskataster.
nordanney07.01.21 17:08
jochen111 schrieb:

Was für eine grundstückssituation? Wieso gehören ihnen beide häuser, wenn ich mit im grundbuch stehen werde?
Dann hatte ich Dich falsch verstanden. Teilt Ihr nicht, gehören Euch alle zu gleichen (oder festzulegenden Teilen) das große Ganze. Muss Dein Bruder finanzieren?
Eine vernünftige Grundstückssituation ist immer besser. Für Euch, für Banken, für die Zukunft, für einen Verkauf usw.
Ist es nur ein Grundstück, braucht Ihr keine Rechte. Wofür auch - ist ja nur ein Grundstück.
RomeoZwo07.01.21 17:10
jochen111 schrieb:

Weil? So wie ich das gelesen habe spart man sich bei einer ideellen teilung die vermessung und eintragung im liegenschaftskataster.
Dafür brauchts ne notarielle Teilungserklärung. Was günstiger ist hängt vom Grundstückswert ab. Ob man aber ein Sondernutzungsrecht nur auf Land mit der Erlaubnis zum Bau erzeugen kann, muss ich mal fragen. Ich kenn das nur bei Doppelhaushälfte, RH und ETW. (Hab euch so verstanden, dass ihr 2 Einzelhäuser bauen wollt)
Wie liegt das Grundstück zur Straße? Wegerechte kommen dann ins Spiel, wenn eines der Grundstücke ein Hinterlieger ist. Kann aber zum Beispiel auch mittels "Pfeifenkopf Grundstück" umgangen werden. Dann können bei kleinen Grundstücken aber die Grenzabstände wieder ein Thema werden.
Mit einem Bild des Flurstücks, der Lage zur Straße und der gewünschten Teilung wären die Tipps an dich deutlich konkreter.
Tolentino07.01.21 17:13
jochen111 schrieb:

Was für eine grundstückssituation? Wieso gehören ihnen beide häuser, wenn ich mit im grundbuch stehen werde?



Weil? So wie ich das gelesen habe spart man sich bei einer ideellen teilung die vermessung und eintragung im liegenschaftskataster.

Weil es beim Verkauf dann schwieriger wird und man auch nicht absehen kann ob man sich wirklich immer einig ist bei allen Entscheidungen. Weil man im Außenverhältnis für jeden Auftragnehmer von evtl. Arbeiten vollumfänglich haftbar gemacht werden kann.
Bsp.: Bruder bestellt Gartenlandschaftsbauer um für 20 TEUR seine Außenanlagen zu machen. Verliert während der Durchführung seinen Job und kann Garten-Landschaftsbauer nicht bezahlen. Bei WEG kann der Garten-Landschaftsbauer jetzt auf dich zugehen und von dir die 20 TEUR verlangen.
jochen11107.01.21 17:14
Mein bruder müsste finanzieren... Meiner meinung nach wäre dann eine ideelle teilung am besten oder? Man spart geld, da das vermessen günstiger wird und die katastergebühren wegfallen.

Wie geht man dann am besten vor? Zum notar, ins grundbuch eintragen und dieser teilt dass dann auch oder muss man zu einem bauamt? Und danach erfolgt dann die vermessung oder vor dem notarbesuch?
Sorry, aber ich keinerlei ahnung von der materie...


Das grundstück ist rechteckig, vorne zur straße kommt sein (größeres) haus hin, ans hintere ende dann mein kleineres.
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