ᐅ Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze
Erstellt am: 21.02.21 03:09
Ein Grenzabstand von mindestens 3,0 m ist einzuhalten. Dies ergibt sich aus § 6 Abs.5 der Bauordnung des Freistaates Sachsen. Vor den Außenwänden von Gebäuden sind gem. Abs.1 S.1 Bauordnung Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Dies gilt entsprechend auch für Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen (S.2).
Was genau unter den Begriff der "Anlage" zu subsumieren ist, ergibt sich aus § 2 Abs.1 Bauordnung. Hierunter fallen u.a. auch Aufschüttungen (§ 2 Abs.1 S.1 Nr.1 Bauordnung).
Sofern von der Aufschüttung eine solch vorgenannte Wirkung ausgeht, müsste der notwendige Abstand eingehalten werden.
Dies kann nur vor Ort mit dem Bauamt eingeschaetzt werden.
Dein Nachbar hat sicher aufgeschuettet. Kann man ja im Plan nachverfolgen. Ausserdem was passiert, wenn der mal ein Terrassendach macht?
Was genau unter den Begriff der "Anlage" zu subsumieren ist, ergibt sich aus § 2 Abs.1 Bauordnung. Hierunter fallen u.a. auch Aufschüttungen (§ 2 Abs.1 S.1 Nr.1 Bauordnung).
Sofern von der Aufschüttung eine solch vorgenannte Wirkung ausgeht, müsste der notwendige Abstand eingehalten werden.
Dies kann nur vor Ort mit dem Bauamt eingeschaetzt werden.
Dein Nachbar hat sicher aufgeschuettet. Kann man ja im Plan nachverfolgen. Ausserdem was passiert, wenn der mal ein Terrassendach macht?
Der Nachbar hat sicher die Terrasse mit Gefaelle weg vom Haus gebaut. Also im Falle eines Starkregen fliesst das Wasser genau auf Dein Grundstaeck. Das darf er nicht. Ergo muss da sogar eine Abstuetzung an die Grenze um sicherzustellen, dass das Wasser in seinem Grundstück bleibt. Da haette zumindest eine erhoehte Bordkante an die Terrasse gehoert und eine Entwaesserungsrinne.
icandoit schrieb:
Also im Falle eines Starkregen fliesst das Wasser genau auf Dein Grundstaeck.Das ist übrigens auch ein Grund, warum Terrassen als Anlage nicht im Grenzabstand gebaut werden sollen.Ich bin beim letzten Bild mehr als überrascht, dass man sich so dem Nachbarn in der Nähe präsentiert.
ypg schrieb:
Das ist übrigens auch ein Grund, warum Terrassen als Anlage nicht im Grenzabstand gebaut werden sollen.
Ich bin beim letzten Bild mehr als überrascht, dass man sich so dem Nachbarn in der Nähe präsentiert.Da kann ich dann gleich ein Reihenhaus bauen.Ähnliche Themen