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ᐅ Grundstückskauf an spätere Bebaubarkeit knüpfen?


Erstellt am: 14.01.21 07:33

icandoit14.01.21 12:07
Eine Bauvoranfrage ist doch nicht so kompliziert.

Grundstücksplan gewuenschtes Haus im Maßstab einzeichnen. Kurz beschreiben wo Du abweichen willst.

Dann bekommst eine verbindliche Antwort.
11ant14.01.21 15:22
HeißerWai schrieb:

Der Knackpunkt bei dem konkreten Grundstück ist eine Baugrenze (Grenze Innen-/Außenbereich), die von Teilen des Gebäudes überschritten werden müsste, damit das Gebäude in der geplanten Größe sinnvoll platziert werden kann. Einen Bebauungsplan gibt es nicht (nach Umgebungsbebauung, §34).
Hierzu gibt es auch schon positive Aussagen von der Gemeinde bzw. Baubehörde, dass dies in Ordnung sei (per E-Mail). Allerdings vermute ich, dass man sich darauf im Zweifel eher nicht berufen kann?
Warum sagst Du das nicht früher, da hätte sich insgesamt viel Gerede gespart werden können. Ich habe umgekehrt sogar herzlich wenig Zweifel daran, daß eine Aufweichung der Grenze zwischen einem 34er und einem 35er Gebiet die Regelungskompetenz der Gemeinde überstrapaziert und ein positiver Bescheid auf eine Bauvoranfrage - die Du m.W. nur an die Gemeinde, und nicht gleich an das Landratsamt stellen kannst - wieder kassiert werden könnte.
1. Übernimm´ den Formulierungsvorschlag von aus Beitrag #6
2. Plane nur im gegebenen Rahmen
3. Lasse Dir hier endlich betreffend des konkreten Hauses helfen, welches Dir ja offenbar vorschwebt !
HeißerWai14.01.21 19:35
11ant schrieb:

Warum sagst Du das nicht früher, da hätte sich insgesamt viel Gerede gespart werden können.
Sorry, denke das war mir an dieser Stelle nicht klar... 🙄 Du meinst im anderen Thread? Oder inwiefern?
11ant schrieb:

Ich habe umgekehrt sogar herzlich wenig Zweifel daran, daß eine Aufweichung der Grenze zwischen einem 34er und einem 35er Gebiet die Regelungskompetenz der Gemeinde überstrapaziert und ein positiver Bescheid auf eine Bauvoranfrage - die Du m.W. nur an die Gemeinde, und nicht gleich an das Landratsamt stellen kannst - wieder kassiert werden könnte.

Ja, d
Lageplan eines Grundstücks mit Haus, Garage und Terrasse, Innen- und Außenbereich markiert
as Landratsamt war im eingangs genannten E-Mail Verkehr auch bereits involviert, die im Anhang gezeichnete Planung wurde zumindest so als genehmigungsfähig vorgeschlagen (vorbehaltlich "naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen").
11ant schrieb:

2. Plane nur im gegebenen Rahmen
Du meinst nur im Innenbereich? Damit wäre das Grundstück leider uninteressant (siehe Skizze)... 🙁
11ant schrieb:

3. Lasse Dir hier endlich betreffend des konkreten Hauses helfen, welches Dir ja offenbar vorschwebt !
Das würde ich zu gegebener Zeit sehr gerne wahrnehmen, allerdings tu ich mich aktuell schwer, gefühlt alles gleichzeitig entscheiden zu müssen. Ist es denn nicht praktikabel, erstmal nur die groben Dimensionen (anhand der gewünschten Wohnfläche) festzulegen, das rechtlich bezüglich der Bebaubarkeit abzusichern und erst nachdem das Grundstück gekauft wurde in die weitere Planung einzusteigen? Ich bin leider jemand, der gern alles in Ruhe und bis ins letzte Detail durchplanen will, aber offenbar scheint das in der aktuellen Situation auf dem süddeutschen Immobilienmarkt nicht drin zu sein? 🤨
Harakiri schrieb:

Prinzipiell ist gut möglich, wir haben folgendes im Notarvertrag vereinbart:
Sollte diese Bebaubarkeit nicht gegeben sein, kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten , nicht allerdings die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Schadenersatz verlangen. Das Rücktrittsrecht ist mit Ablauf des XX .XX.XXXX ausgeschlossen; es verlängert sich jedoch bis XX .XX.XXXX, sollte gegen die vorgenannte Ergänzungssatzung erfolgreich Widerspruch eingelegt worden sein . Für die Ausübung des Rücktrittsrecht gilt: Sie erfolgt schriftlich gegenüber dem Veräußerer; für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang beim Veräußerer maßgeblich.

Hat wohlgemerkt der Verkäufer vorgeschlagen, wir hätten nicht darauf bestanden.

Könntest du Näheres zu deinem Grundstück sagen? Das liest sich für mich so, als wäre die Bebaubarkeit in deinem Fall generell unklar gewesen? In meinem Fall dürfte das zumindest für den Teil, der im Innenbereich liegt, unstrittig sein - die Formulierung würde mir m.A.n. also nur dann wirklich etwas bringen, wenn sie sich auch auf die konkrete Platzierung und Dimension des Gebäudes bezieht...
WilderSueden14.01.21 22:29
Harakiri schrieb:

Hat wohlgemerkt der Verkäufer vorgeschlagen, wir hätten nicht darauf bestanden.
Bezieht sich das auf grundsätzliche Bebaubarkeit (=Bauland) oder auf euren konkreten Haus-Entwurf?
Ob ein Grundstück Bauland ist, ist ja für den Verkäufer ein sehr kontrollierbares Risiko. Ein spezieller Entwurf der Käufers dagegen absolut unkontrollierbar
11ant15.01.21 00:36
HeißerWai schrieb:

Das würde ich zu gegebener Zeit sehr gerne wahrnehmen, allerdings tu ich mich aktuell schwer, gefühlt alles gleichzeitig entscheiden zu müssen. Ist es denn nicht praktikabel, erstmal nur die groben Dimensionen (anhand der gewünschten Wohnfläche) festzulegen,
Das klang für mich heute nachmittag aber noch ganz anders, nämlich
HeißerWai schrieb:

Allerdings vom Grundriss, Fensterflächen etc.noch weit weg von dem, was wir uns vorstellen
und also nach einem konkreten Hausmodell mit schon einem ganzen Sack an Änderungswünschen.
Zu den weiteren Aspekten in Deinem "Hauptthread".
HilfeHilfe15.01.21 05:29
gewerblich usus, privat würde ich dich vom hof jagen wenn ich genug interessenten hätte
grundstückbebaubarkeitbauvoranfragelandratsamtinnenbereichbaulandentwurf