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ᐅ Außenputz verläuft, Fensterbänke zu kurz, Dichtheit WDVS


Erstellt am: 30.12.20 23:02

Hausbau081508.01.21 21:47
Heute ist z.B. auch so ein Tag, den ich am liebsten abhaken/ wegsaufen oder was weiß ich was möchte. Wie gesagt, schmeckt mir aber nicht. Habe am Mittwoch eine RA-Rechnung bekommen, die sich auf eine Sache bezog, die im Febr. 2019 abgeschlossen war und obwohl vor Gericht volle Kanne gewonnen, völlig für den A...... war, da GU seine Bude platt gemacht und nach Niemandsland verkauft hat. 129.000 € adé. GU saniert und macht fröhlich mit Bude 2 und 3 weiter.
Und dafür schickt mir der RA jetzt !!!!!! seine Rechnung - für die Beantragung der Vollstreckung des gerichtlichen Vergleichs vom 19.09.2019. Wohlgemerkt nur für die Vollstreckung, die Vergleichskosten hat er längst bekommen. Wenn man diesen ganzen Zeitablauf Revue passieren lässt (ich habe mir heute die ganzen Dokumente nochmal zu Gemüte geführt um nachzusehen, auf welcher Grundlage diese Rechnung beruht) merkt man, wie man von A -Z veräppelt wurde. Vom GU sowieso, von seiner Anwältin und inzwischen würde ich fast sagen auch vom eigenen Anwalt und vom Gericht. Wenn Anwalt und Gericht etwas eher reagiert hätten (es geht um 6 schlappe Wochen), ......wäre die Welt jetzt schön und wir hätten ein paar Sorgen weniger. Aber so konnte unser GU in aller Ruhe seine GmbH beerdigen, ohne jede rechtlichen Konsequenzen. Der muss sich doch kaputtgelacht haben. Näheres unter meinem Thread: Das Fleischerhaus. Zugegeben der Text klingt total besoffen, ist aber einfach nur Frust.
Snowy3608.01.21 22:30
Ich werde nie verstehen warum
Das in D Erlaubt ist , dass die einfach wieder ne neue Bude öffnen
Hausbau081509.01.21 07:02
Ich auch nicht. Aber was mich noch mehr verwundert ist, dass ein Notar einen Verkauf einer GmbH beurkundet, bei dem offensichtlich ist, dass es eine GmbH-Beerdigung ist. In der Beurkundung steht, dass der Käufer der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Es ist gesetzlich zwar verboten, eine insolvente Firma zu verkaufen, nur prüft das eben keiner. Und in unserem Fall war es offensichtlich. Auch gibt es Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich der GU bereits im Mai 2019 als GF abberufen lassen hat. Wieso kann er dann im September 2019 noch einen gerichtlichen Vergleich eingehen und uns Rechnungen erteilen, bei denen er als GF unterschreibt?
11ant09.01.21 11:58
Hausbau0815 schrieb:

Auch gibt es Dokumente, aus denen hervorgeht, dass sich der GU bereits im Mai 2019 als GF abberufen lassen hat. Wieso kann er dann im September 2019 noch einen gerichtlichen Vergleich eingehen und uns Rechnungen erteilen, bei denen er als GF unterschreibt?
Dann konnte er das nicht. Tat er es dennoch, beging er einen Betrug (und man könnte die Mitwisserschaft des damalig aktuellen GF prüfen). Auch den Richter würde ich hier verklagen - mindestens für die Gerichtskosten des Vergleichs in Regress nehmen. Wenn damals schon im Handelsregister stand, daß der GF abberufen war, hätte der Richter ihn nicht mehr als Vertreter der Firma akzeptieren dürfen. Bei juristischen Personen, die ja "selbst" nicht handeln können, gehört es zu seinen Sorgfaltspflichten, sich der Legitimation des Vertreters zu versichern. Einen Anschein (Handelsregister) muß er nicht anzweifeln - aber wenn da damals schon stand, Herr X ist nicht mehr GF, dann hätte der Richter aus meiner Sicht sogar Beihilfe zu einem Betrug geleistet.
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Hausbau081509.01.21 12:44
11ant schrieb:

Auch den Richter würde ich hier verklagen - mindestens für die Gerichtskosten des Vergleichs in Regress nehmen.

Hast du schon mal versucht, einen Richter zu verklagen? 🙂
Ich habe die Dokumente erst im Januar 2020 gesehen, also nach dem Verkauf. Ich bin der Meinung, dass sich zumindest die RÄ von GU2 strafbar gemacht hat, u.a. weil sie ja noch bis zur Mandatsniederlegung die Termine geschoben hat, damit er genug Zeit hatte, die Kiste zu verkaufen.
11ant09.01.21 12:50
Hausbau0815 schrieb:

Hast du schon mal versucht, einen Richter zu verklagen?
Ich persönlich (noch) nicht, habe aber schon mehrmals von solchen Fällen gehört. Und Amtshaftung macht auch vor Gerichten nicht halt. Unabhängigkeit ist kein Freibrief für vernachlässigte Sorgfalt (Sorgfaltspflichten sind keine Empfehlungen).
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