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Erstellt am: 01.11.20 18:49

nordanney02.11.20 10:20
Grundflächenzahl=Grundflächenzahl: Bebaubare Grundstücksfläche inkl. Nebenflächen (da gibt es noch spezielle Regelungen zu)
Geschossflächenzahl=Geschossflächenzahl: qm in Vollgeschossen in Relation zur Grundstücksgröße (auch hier kann es spezielle Regelungen zu Keller/DG geben)
ypg02.11.20 10:28
Jetzt würde ich mir allerdings Gedanken bezüglich der erlaubten einen Einliegerwohnung, im Ausnahmefall auch drei Wohneinheiten.
5 Wohneinheiten sind im Bereich des Möglichen, nicht genehmigt zu werden.
Was sind das für Häuser, wo drei Wohneinheiten drin sind? Sind das familiäre Einliegerwohnung? Oder ist das kommerzieller Wohnungsbau, wie Euch vorschwebt?
ypg02.11.20 10:35
Und dann:
Mal Dir mal Dein Grundstück auf: mit den Abstandsflächen von 3 Metern bekomme ich kein Haus drauf, welches sich mit Stellflächen vereinbaren lässt. Stellplätze unterliegen auch den Grenzabständen, bis auf die erlaubten 9/12 Meter Grenzbebauung.
Stell doch mal eine Zeichnung vom Grundstück ein!
thorstenp02.11.20 10:42
ypg schrieb:

Jetzt würde ich mir allerdings Gedanken bezüglich der erlaubten einen Einliegerwohnung, im Ausnahmefall auch drei Wohneinheiten.
5 Wohneinheiten sind im Bereich des Möglichen, nicht genehmigt zu werden.
Was sind das für Häuser, wo drei Wohneinheiten drin sind? Sind das familiäre Einliegerwohnung? Oder ist das kommerzieller Wohnungsbau, wie Euch vorschwebt?

Von Einliegerwohnung habe ich nichts gelesen. Sondern von 1 Wohnung pro Geschoss. Im Plan steht noch irgendwo, dass bei dreigeschossiger Bauweise nur Flachdächer erlaubt sind. Also wäre auch ggf. das mgl?

Die Ausnahmen sind Häuser mit einer Wohnung pro Geschoss. D.h. EG, OG, DG. Wohnfläche würde ich auf etwa 110 / 120 qm pro Geschoss bei fast identischer Grundstücksgröße schätzen. Google Earth gibt mir bei dem einen Haus eine qm Zahl für das Dach von 232 qm bei 560 qm Grundstück aus und die haben keinen riesen Dachüberstand.

Auf das Haus beziehe ich mich bei meinem Gedankenspiel. Die haben die 3 Wohnungen (ich vermute für die eigene Familie) und ich würde vom Baukörper her quasi genauso bauen, nur eben die Geschosse OG und ggf DG gern unterteilen, damit ich sie besser vermieten kann und meiner Mutter keine Familie mit mehreren Kindern auf dem Kopf "herumtanzt, sondern eher ruhige Singles darin wohnen.
thorstenp02.11.20 10:50
ypg schrieb:

Und dann:
Mal Dir mal Dein Grundstück auf: mit den Abstandsflächen von 3 Metern bekomme ich kein Haus drauf, welches sich mit Stellflächen vereinbaren lässt. Stellplätze unterliegen auch den Grenzabständen, bis auf die erlaubten 9/12 Meter Grenzbebauung.
Stell doch mal eine Zeichnung vom Grundstück ein!

Das Grundstück ist an der Straße 19 m breit und nach hinten 29 m lang. Abstände bei uns sind meines Wissens 2,5 m zum Nachbar und Garage darf bündig an die Grundstücksgrenze gesetzt werden.
Was ich nicht weiß, ob die Fläche vor der Garage (linke Bildseite) auch noch als Parkplatz gelten kann, wenn es zur gleichen Wohnung gehört?

Ich hoffe das Bild ist soweit erkennbar für den Bedarf? Links sind 3 m Abstand. Rechts 2,5 m. Die Parkplätze (außer Garage und davor) sind 2,25 m breit.

Grundriss eines Hauses mit Wohn-/Essbereich, Küche, Schlafzimmer, Bad, Terrasse und Garten.
nordanney02.11.20 10:55
thorstenp schrieb:

Ich hoffe das Bild ist soweit erkennbar für den Bedarf? Links sind 3 m Abstand. Rechts 2,5 m. Die Parkplätze (außer Garage und davor) sind 2,25 m breit.
Und wie ist die Zufahrt zur Garage? Alle direkt von der Straße befahrbar? Geht das überhaupt über den Bürgersteig etc.?
Das sieht alles arg gequetscht aus - unabhängig davon, dass ich fünf Wohneinheiten nicht wirklich genehmigungsfähig sehe...
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