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Von Einliegerwohnung habe ich nichts gelesen. Sondern von 1 Wohnung pro Geschoss. Im Plan steht noch irgendwo, dass bei dreigeschossiger Bauweise nur Flachdächer erlaubt sind. Also wäre auch ggf. das mgl?Jetzt würde ich mir allerdings Gedanken bezüglich der erlaubten einen Einliegerwohnung, im Ausnahmefall auch drei Wohneinheiten.
5 Wohneinheiten sind im Bereich des Möglichen, nicht genehmigt zu werden.
Was sind das für Häuser, wo drei WE drin sind? Sind das familiäre Einliegerwohnung? Oder ist das kommerzieller Wohnungsbau, wie Euch vorschwebt?
Das Grundstück ist an der Straße 19 m breit und nach hinten 29 m lang. Abstände bei uns sind meines Wissens 2,5 m zum Nachbar und Garage darf bündig an die Grundstücksgrenze gesetzt werden.Und dann:
Mal Dir mal Dein Grundstück auf: mit den Abstandsflächen von 3 Metern bekomme ich kein Haus drauf, welches sich mit Stellflächen vereinbaren lässt. Stellplätze unterliegen auch den Grenzabständen, bis auf die erlaubten 9/12 Meter Grenzbebauung.
Stell doch mal eine Zeichnung vom Grundstück ein!
Und wie ist die Zufahrt zur Garage? Alle direkt von der Straße befahrbar? Geht das überhaupt über den Bürgersteig etc.?Ich hoffe das Bild ist soweit erkennbar für den Bedarf? Links sind 3 m Abstand. Rechts 2,5 m. Die Parkplätze (außer Garage und davor) sind 2,25 m breit.