W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Straßenausbaubeiträge Neubaugebiet Einzug nach Fertigstellung


Erstellt am: 27.10.20 21:47

M
MiCasaEsSuCasa
27.10.20 21:47
Guten Abend an alle!

Wenn man sein Haus in einem Neubaugebiet baut und sowohl der Bau als auch der Einzug NACH Fertigstellung des Straßenausbaus stattfindet, muss man die Beiträge dann noch bezahlen?
H
HilfeHilfe
28.10.20 07:10
MiCasaEsSuCasa schrieb:

Guten Abend an alle!

Wenn man sein Haus in einem Neubaugebiet baut und sowohl der Bau als auch der Einzug NACH Fertigstellung des Straßenausbaus stattfindet, muss man die Beiträge dann noch bezahlen?

logo kann passieren. das kann man / sollte beim Grundstückskauf erfragen
O
Octrineddy
28.10.20 09:00
Es handelt sich in dem Fall wohl eher um einen Erschließungsbeitrag. Dieser ruht auf dem Grundstück (wenn er denn überhaupt schon berechnet wurde...) und ist dann vom jeweiligem Eigentümer zu begleichen. Solange Eigentümer = Gemeinde, werden die sich natürlich nicht selber das Geld aus der Tasche ziehen
Y
ypg
28.10.20 09:15
Aber sicher muss der Erschließungsbeitrag bezahlt werden. Das Grundstück ist doch erschlossen worden, damit es überhaupt genutzt werden kann. Straßenlaternen, Entwässerung, Versorgungsleitungen, Grünanlagen, all das gehört dazu und wird von Dir als Eigentümer genutzt.
Sei froh, wenn Du die Schäden, die die Baufahrzeuge auf der neuen Straße hinterlassen könnten, nicht auch noch bezahlen musst
M
MiCasaEsSuCasa
28.10.20 10:08
Alles klar! Hatte ich mir eh schon gedacht. Danke für die Antworten!
E
erazorlll
28.10.20 10:11
Ich kenne einen Fall, da wurde das Neubaugebiet erschlossen, ein Umlegungsvertrag mit dem Grundstücksbesitzern geschlossen und die Kosten entsprechend auf die Grundstücksbesitzer umgelegt. Nachdem dann alles fertig war hat die Gemeinde gemerkt, dass der Spielplatz noch unbedingt einen Zaun mit Tor für 15.000 Euro braucht. Da der Spielplatz zu den Erschließungskosten dazu gezählt hat, wurde 1 Jahr nach Erschließung noch eine Rechnung an die Grundstücksbesitzer geschickt mit den Kosten für den Zaun.
grundstücksbesitzerneubaugebieterschließungsbeitragerschlossenspielplatzzaun