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ᐅ Schenkung von Freund - Rückforderungsrecht


Erstellt am: 10.09.20 07:41

NatureSys11.09.20 08:15
Ich bin völlig bei kati 1337:

Ein Schenkungsvertrag kann auch ohne Rückfordungsrecht gestaltet werden.

Das steht aktuell nur deswegen im Entwurf, weil der Notar (meistens macht er das auch gar nicht selber, sondern eine Sekretariatskraft) entweder:
a) einen Mustervertrag aus dem Computer genommen hat, der nach Bedarf abgeändert wird, oder
b) den Vertrag einer seiner letzten Beurkundungen aus dem Computer genommen hat und diesen abändert.

Bei unserem Hauskauf (Bestandsgebäude) standen im ersten Vertragsentwurf auch zwei, drei Dinge, die auf unseren Fall gar nicht passten.
Die werden dann vor der Unterschrift angepasst und fertig.
NatureSys11.09.20 08:19
Winniefred schrieb:

Und bei Fragen zum Vertrag immer den Notar fragen, der kann für sein fürstliches Gehalt doch gerne auch was tun!

Uns Normalsterblichen erscheint die Gebühr immer fürstlich. Die meisten Notare sehen das aber nicht so, wenn es um eine Schenkung von ca. 30.000 Euro (geteilt durch 2, weil nur die Hälfte übertragen wird) geht.
Bei ungefähr gleicher Arbeit verdienen die viel mehr, wenn zum Beispiel Haus+Grundstück verschenkt wird (z.B. von Eltern an Kinder).

Insofern ist der Elan der Notare bei kleinen Schenkungen oftmals ziemlich gering. (Ich heiße da nicht gut - ganz im Gegenteil, es ist aber leider die Realität)
nordanney11.09.20 08:24
NatureSys schrieb:

Uns Normalsterblichen erscheint die Gebühr immer fürstlich.
Die scheint nicht nur fürstlich, sondern ist es auch. Notare haben ein Monopol und die Lizenz zum Geld drucken. Und gerade Gebühren für Hauskäufe sowie Grundschuldbestellungen (da werden die Formulare auch noch freundlicherweise von der Bank vorbereitet) stehen in keinem Verhältnis zur Leistung. Das ist das Brot und Butter Geschäft, das die RA-Fachangestellten auch noch übernehmen.
Aber es gibt auch Fälle, die nichts mit Immobilien zu tun haben. Da ist der Notar oftmals richtig gefordert.
NatureSys11.09.20 08:30
nordanney schrieb:

Die scheint nicht nur fürstlich, sondern ist es auch.

Für diesen Fall (Wert ca. 32.000/2=16.000) bekommt der Notar bei 2,0-facher Gebühr (weil Schenkung) 182 Euro.
Natürlich ist das nicht wenig, aber keinem Notar kommt das fürstlich vor, auch wenn ein Facharbeiter dafür 10+ Stunden arbeitet.
nordanney11.09.20 09:20
NatureSys schrieb:

Für diesen Fall (Wert ca. 32.000/2=16.000) bekommt der Notar bei 2,0-facher Gebühr (weil Schenkung) 182 Euro.
Plus Sonstige Tätigkeiten, Porto etc. und schwupps sind es 350€
Und für die Kunden dazu noch USt. sowie Grundbuchkosten.
Musketier11.09.20 09:25
Wir haben auch schon Verträge an Notare gegeben, die von Anwälten und Steuerberatern ausgearbeitet waren und der Notar nur noch vorlesen und beurkunden mußte. Notargebühr 20T€.
Haben die sicherlich nicht jeden Tag, aber bei dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis wäre das Geld drucken aufwändiger gewesen.
notaregebührschenkung