ᐅ Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)
Erstellt am: 02.07.20 21:57
Guten Abend zusammen,
wir planen ein Haus mit Satteldach und drittem Giebel und haben eine Verständisfrage bezüglich der Traufhöhe.
Im Bebauungsplan gibt es folgende Festlegung:
"Die maximal zulässige Traufhöhe (traufseitiger Schnittpunkt der Außenkante des Umfassungsmauerwerkes mit der Oberkante der Dacheindeckung) darf maximal 6,25m über der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt."
Wie wird die Traufhöhe für den dritten Giebel bestimmt? Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Ist das korrekt? Oder wird die Traufhöhe des Giebels mit Linie (2) gemessen (Der Bebauungsplan spricht ja vom traufseitigen Schnittpunkt)?

Schönen Abend!
wir planen ein Haus mit Satteldach und drittem Giebel und haben eine Verständisfrage bezüglich der Traufhöhe.
Im Bebauungsplan gibt es folgende Festlegung:
"Die maximal zulässige Traufhöhe (traufseitiger Schnittpunkt der Außenkante des Umfassungsmauerwerkes mit der Oberkante der Dacheindeckung) darf maximal 6,25m über der Oberkante des fertigen Erdgeschossfußbodens liegen. Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt."
Wie wird die Traufhöhe für den dritten Giebel bestimmt? Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).
Ist das korrekt? Oder wird die Traufhöhe des Giebels mit Linie (2) gemessen (Der Bebauungsplan spricht ja vom traufseitigen Schnittpunkt)?
Schönen Abend!
Auch das abgeschnittene Bild läßt noch die Vermutung zu, eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassen - mit der Konsequenz, daß die Einhaltung der max. Traufhöhe durch das "Hauptdach" genüge.
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11ant schrieb:
Auch das abgeschnittene Bild läßt noch die Vermutung zu, eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassen - mit der Konsequenz, daß die Einhaltung der max. Traufhöhe durch das "Hauptdach" genüge.Danke für den Hinweis zum untergeordneten Bauteil. Falls der Erker nicht als untergeordnetes Bauteil angesehen wird, wie würde dann die Traufhöhe gemessen werden?
pat2019 schrieb:
Falls der Erker nicht als untergeordnetes Bauteil angesehen wird, wie würde dann die Traufhöhe gemessen werden?Knapp über da wo im Bild seine Regenrinnen eingezeichnet sind.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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pat2019 schrieb:
Nach unserem Verständnis wäre es die Linie (1).Richtig verstanden. Wobei dem korinthenkackenden Vermesser das obere Linienende zu ungenau gezeichnet ist. Um Missverständnisse zu vermeiden:11ant schrieb:
eine Beschränkung dieses "Dachaufbaues" auf ein Drittel der Länge dieser Seite sei eingehalten worden, und man könne das Zwerchhaus insoweit als untergeordnet gelten lassenDas habe ich schon öfters gelesen, aber einen Beleg dafür bisher nicht gefunden. In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nicht und ein Zwerchhaus ist hier niemals untergeordnet.Escroda schrieb:
Das habe ich schon öfters gelesen, aber einen Beleg dafür bisher nicht gefunden. In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nicht und ein Zwerchhaus ist hier niemals untergeordnet.Dann erscheint mir allerdings unlogisch, daß Du für "1" votierst, denn dann müßte doch eher11ant schrieb:
Knapp über da wo im Bild seine Regenrinnen eingezeichnet sind.(für den dritten Giebel) zählen (?)https://www.instagram.com/11antgmxde/
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