ᐅ Traufhöhe bei einem Dreigiebelhaus (Erker/Ausbau,...)
Erstellt am: 02.07.20 21:57
11ant schrieb:
Dann erscheint mir allerdings unlogischIch glaube, wir meinen das gleiche, sprechen aber nicht die gleiche Sprache. "Knapp über da" kommt im Geodätischen nicht vor, daher noch ein Visualisierungsversuch:Oberkante Fertigfußboden = Oberkante fertiger Fußboden
Da das Zwerchhaus nicht untergeordnet ist, müssen sowohl Traufe Haupthaus als auch Traufe Zwerchhaus unter den 6.25m bleiben.
Und um einem weiteren Missverständnis vorzubeugen, bezog sich mein Satz
Escroda schrieb:
In NRW jedenfalls gibt es diese Drittelregelung nichtnur auf Zwerchhäuser. Für die im Bebauungsplan erwähntenpat2019 schrieb:
Untergeordnete Gebäuderücksprünge werden von der Festsetzung zur Traufhöhe nicht berührt.könnte zur Beurteilung der Unterordnung die Drittelregelung aus §6, Satz 1, 2.a) Bauordnung NRW in Betracht gezogen werden.Ähnliche Themen