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ᐅ Absturzsicherung bei Höhenverlauf (teilweise über 1,00m)


Erstellt am: 12.04.20 17:14

Effe202013.04.20 13:38
hampshire schrieb:

Was ist eigentlich Dein Ziel für die Absturzsicherung?
  • Erhalt eines Versicherungsschutzes wenn jemand stürzt - dann bei der Versicherung nachfragen und Konstruktion absegnen oder statische Eigenschaften bescheinigen lassen
  • Maximaler Unfallschutz - baue einen sehr starken Zaun ohne Lücken >12cm
  • Pragmatischer Unfallschutz - Hecke reicht
  • Erfüllen örtlicher Auflagen - frage nach und tu was Du tun musst
  • Alle sagen, dass ich den bauen muss, ich will das aber nicht - lass es sein

Die Überlegungen von mir sind ja ganz frisch, deshalb habe ich da noch keinen konkreten Plan gemacht. Mir gehts da aber schon eher um die Unfallvermeidung. Daher ja die Idee mit dem Doppelstabmattenzaun.
Bezüglich Versicherungsschutz ists so eine Sache...was ich noch gar nicht erwähnt hatte ist, dass es hier um ein Mehrfamilienhaus geht, aber nur wir den Garten nutzen dürfen. Von daher ists Gemeinschaftseigentum, aber wir haben das Sondernutzungsrecht. Ich würde sagen, dass die Haftung daher bei allen Eigentümern liegt. Da es aber gesetzlich nicht gefordert ist in meinem Fall einen Zaun zu erstellen, bleibt das halt an mir hängen mit den Kosten, wenn ich die Sicherheit will...oder!? In Sachen Haftung, wenn etwas passiert, ist dann aber eher jeder Eigentümer im Boot.
HilfeHilfe13.04.20 13:42
Effe2020 schrieb:

Wenn man diese Regelungen vorher nicht kennt, wie soll man das dann beim Unterschreiben wissen? Dein Textverständnis hier scheint echt miserabel zu sein. Ich verstehe so einiges, du hingegen scheinst eher Probleme mit dem Verstehen zu haben. Wo habe ich denn gesagt ich WILL, dass der das auf seine Kosten macht? Ich habe lediglich nachgefragt wie es aussieht. Von dir kommen hier aber auch nur irgendwelche halben Sätze, die nur provozieren sollen...inhaltlich trägst du nichts bei.
Nö es wurde paar mal nachgefragt was im Vertrag steht . Kam nur heiße Luft
Effe202013.04.20 13:45
HilfeHilfe schrieb:

Nö es wurde paar mal nachgefragt was im Vertrag steht . Kam nur heiße Luft

Darauf habe ich ebenfalls geantwortet. Sorry, aber du bist hier im Thread nur heisse Luft. Willst du helfen, so wie die anderen oder nur hetzen ohne Grund? Ich weiss gar nicht warum du hier so aggressiv auftrittst, ich habe dich doch gar nicht attackiert oder sonstiges.
Ich würde dich bitten hier aus dem Thread auszusteigen, damit weiterhin konstruktiv diskutiert werden kann und nicht deine Hetzereien die Unterhaltungen stören.
hampshire13.04.20 14:01
Der Doppelstabmattenzaun in 1+x m wird Dein Ziel Unfallvermeidung weitgehend erfüllen, da stürzt niemand unabsichtlich drüber, der nicht zuvor Kletterversuche unternahm. Die Lösung passt zum Ziel.

Auch wenn ich den Stil von in diesem Thread nicht so mag, hat er schon einen Punkt in Bezug auf Deine Frage in #1 ob der Bauträger den Zaun zu zahlen habe. Das stünde nämlich im Vertrag beziehungsweise in der Baubeschreibung. Sicherlich stehen die Absturzsicherungen an den Fenstern drin. Danach fragte er und ist nun offenbar etwas angesäuert, dass die Frage nicht beantwortet wurde, was sich im Stil niederschlägt.
Effe2020 schrieb:
Wenn man diese Regelungen vorher nicht kennt, wie soll man das dann beim Unterschreiben wissen?
Das gehört zur Mündigkeit - man entscheidet etwas zu unterschreiben und trägt die Konsequenzen seiner blinden Flecken einfach mit. Nur wenn eine Täuschung oder Verletzung einer Aufklärungspflicht vorliegt wird man geschützt. Liegt hier wohl nicht vor.
rick201813.04.20 14:05
Die Windlast ist bei den von die genannten Füßen kein Problem. Auch wenn es Sondereigentum ist miss die Eigentümergemeinschaft darüber entscheiden.
Effe202013.04.20 14:08
hampshire schrieb:

Der Doppelstabmattenzaun in 1+x m wird Dein Ziel Unfallvermeidung weitgehend erfüllen, da stürzt niemand unabsichtlich drüber, der nicht zuvor Kletterversuche unternahm. Die Lösung passt zum Ziel.

Denke ich auch, zumal ja die Hecke noch davor ist, die auch immer dichter wird.

hampshire schrieb:

Auch wenn ich den Stil von in diesem Thread nicht so mag, hat er schon einen Punkt in Bezug auf Deine Frage in #1 ob der Bauträger den Zaun zu zahlen habe. Das stünde nämlich im Vertrag beziehungsweise in der Baubeschreibung. Sicherlich stehen die Absturzsicherungen an den Fenstern drin. Danach fragte er und ist nun offenbar etwas angesäuert, dass die Frage nicht beantwortet wurde, was sich im Stil niederschlägt.


Das gehört zur Mündigkeit - man entscheidet etwas zu unterschreiben und trägt die Konsequenzen seiner blinden Flecken einfach mit. Nur wenn eine Täuschung oder Verletzung einer Aufklärungspflicht vorliegt wird man geschützt. Liegt hier wohl nicht vor.

zum 1., wie gesagt, ich habe ja geschrieben, dass da wohl bezüglich Zaun ziemlich sicher nichts drin steht...wieso sollte es auch. Ich werde es nachschauen, aber das Ergebnis ist mir jetzt schon klar. Von daher weiss ich nicht so recht wieso man wegen so etwas sauer ist...leicht reizbar oder wie? Wie auch immer...

zum 2., das habe ich ja ebenso gesehen und akzeptiert. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, in meinem Fall vor Mehrkosten. Was solls, so ists halt. Dass er mir da unterstellt ich würde nichts verstehen usw. ist mehr als nur arrogant und überheblich.
doppelstabmattenzaunhaftungvertrag