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ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht


Erstellt am: 12.02.20 00:06

nordanney14.02.20 08:40
Snowy36 schrieb:

Wenn die Bank das Haus bekommt
Der Verkäufer bleibt immer Eigentümer. Die Bank bekommt das Haus nicht. Es werden höchstens Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Bis tatsächlich verkauft/versteigert wird, vergeht viel Zeit.
Und bis dahin kann der Verkäufer noch immer freihändig so verkaufen, wie es ihm passt - oder vermieten und die Raten bezahlen, dann passiert nämlich gar nichts.
Hauskauf 202014.02.20 13:10
Snowy36 schrieb:

Wenn die Bank das Haus bekommt , wird es zu einem viel höheren Preis weg gehen ....versteht es doch ....

Genau das denke ich auch, ausserdem ist es riskant darauf zu spekulieren.. man weis nie was kommt

guckuck2 schrieb:

Jo und wenn er insolvent geht fragen sich alle, warum er das Haus verramscht hat Das Nachspiel willst auch nicht erleben.
Zumal hier Bekanntschaften im Spiel sind, die gewiss noch tiefer gehen als hier bisher zugegeben wurde.
Wie schon erwähnt, Insolvenz liegt noch nicht vor.. das wäre evtl die folge, wenn er weitere Monate zahlen muss und keine weiteren einnahmen durch Vermietung oder ähnlichem hat.
Das allerdings ist auch keine Option, da seine neue Lebensgefährtin nicht in dem Ort wohnen möchte, wollen sie wegziehen.

Die Bekanntschaft ist tatsächlich nicht so tief, es handelt sich um einen Arbeitskollegen meines Bruders.
Keine Familie oder ähnliches - einfach nur "gute" Freunde..
Hauskauf 202014.02.20 13:12
nordanney schrieb:

Der Verkäufer bleibt immer Eigentümer. Die Bank bekommt das Haus nicht. Es werden höchstens Zwangsmaßnahmen eingeleitet. Bis tatsächlich verkauft/versteigert wird, vergeht viel Zeit.
Und bis dahin kann der Verkäufer noch immer freihändig so verkaufen, wie es ihm passt - oder vermieten und die Raten bezahlen, dann passiert nämlich gar nichts.

Genau so sieht aus, darauf möchten wir nicht spekulieren
Hauskauf 202014.02.20 13:16
User0815 schrieb:

Ich befürchte nur, dass die Stadt erst nach Vorlage des Kaufvertrags entscheiden wird - vorher können sie sich nicht sicher sein, wie viel Geld tatsächlich erzielt wird und damit die Differenz berechnen...

Ja, das ist für mich auch etwas verwirrend, denn noch hat die Bank ja keinen Vertrag vorliegen auf dessen Grundlage entschieden wird.
Nach meinem wissen, müsste die Gemeinde nachdem der Notar beurkundet hat innerhalb von 2 Monaten ein Negativzeugniss ausstellen. Dann haben Sie auch den Kaufvertrag vorliegen.

Ich hoffe diese vorab Entscheidung der Gemeinde ist verbindlich..
Nordlys14.02.20 13:18
....und woher weiss man denn, dass der Preis, der beurkundet wird beim Notar auch der ist, der in echt fliesst?
Scout14.02.20 13:31
so viel Geschwubbel, sorry. Vom Ausüben des Vorkaufsrecht war vom TE nirgends wo die Rede gewesen.

Jetzt gibt mal Butter bei die Fisch: wenn die Gemeinde das Geld haben wollen würde, wie viel wäre das? Und würdest du das Haus dann noch kaufen bzw der Verkäufer verkaufen wollen? wenn ja, Überlegt euch wie ihr das

a) mit Geld für die Gemeinde
b) ohne Geld für die Gemeinde

machen wollt und lasst das als Option in den Vertrag reinschreiben.

Wenn nein dann lass den Notarvertrag unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde nichts will, aufsetzen.

Ob sie was will kann dir nur der Gemeinderat sagen aber garantiert niemand hier im Forum.
vertragnotarbeurkundet