ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht
Erstellt am: 12.02.20 00:06
Hauskauf 202014.02.20 15:06
Nordlys schrieb:
Zunächst der Weg. Kaufvertrag wird beurkundet. In einem Passus steht, dass zur Zahlung des Preises u.a. neben sauberem Grundbuch etc. auch der Verzicht aufs Vorkaufsrecht durch die Stadt gehört. Der Notar wird also den Käufer nicht zur Zahlung auffordern, bevor das nicht vorliegt. Wenn die Stadt nun Vorkaufsrecht ausübt, dann ist der Vertrag eh nichtig.
Aber das passiert nicht. Es wird ggf. etwas anders passieren, das hängt an dem Vertrag, den der Erstbesitzer mit der Gemeinde oder Stadt hat. Es könnte sein, dass da steht, wenn xy innerhalb von z Jahren verkauft und ein Mehrerlös zum ursprünglich gezahlten Preis erzielt, so hat er mit x Prozent die Kommune daran zu beteiligen, es sei denn, diese verzichtet darauf ausdrücklich. So ein Konstrukt kann nur umschifft werden, wenn der Kaufvertrag zwischen Euch nichtig wird, sollte die Kommune nicht verzichten. Damit die Kommune verzichtet muss der Rat die Sachlage wissen, der Verkäufer sollte also ganz mit offenen Karten spielen, dem Bürgermeister oder Bürgervorsteher, je nach Kommunalverfassung, sagen, Herr Sundso ich will zu dem Preis verkaufen, weil ich mit Rücken an Wand. Und wenn ich den Preis erziele, bin ich meine Schulden los und kann Neustart versuchen, wenn ihr aber von mir nun Summe x haben wollt, geht es nicht. Dann werde ich wohl einen Zwangsverkauf durch die Bank nicht verhindern können. ....
Mit etwas Glück geht das dann durch. Wenn aber nicht, musst Du als Käufer nur abwarten, bis die Bank handelt und dann zugreifen. K.Meines Wissens hat der Verkäufer beim vorsprechen mit offenen Karten gespielt. Leider konnte ich ihn nicht begleiten, das wäre vielleicht an dieser Stelle nicht angebracht gewesen.
Snowy3614.02.20 15:50
Hauskauf 2020 schrieb:
Anbei noch mal der bereits zitierte Absatz aus der Urkunde, vielleicht bringt das mehr Transparenz.
Das hätte ich evtl. schon früher hochladen sollen. Da ich mir über meine Befugnisse nicht sicher bin, habe ich einen Teil geschwärzt.

Auch unklar, weshalb die rede von 5 Jahren selber bewohnen ist und dann wieder von Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre. Wird hier evtl. die Zeit zur Fertigstellung berücksichtigt?Ganz einfach : das bedeutet er darf erst nach 5 Jahren vermieten und erst nach 10 verkaufen ...User081514.02.20 16:08
Hauskauf 2020 schrieb:
Ja, das ist für mich auch etwas verwirrend, denn noch hat die Bank ja keinen Vertrag vorliegen auf dessen Grundlage entschieden wird.
Nach meinem wissen, müsste die Gemeinde nachdem der Notar beurkundet hat innerhalb von 2 Monaten ein Negativzeugniss ausstellen. Dann haben Sie auch den Kaufvertrag vorliegen.
Ich hoffe diese vorab Entscheidung der Gemeinde ist verbindlich..Bitte nicht durcheinanderwerfen: es gibt
a) das Vorkaufsrecht der Gemeinde nach § 24 Baugesetzbuch, was die Gemeinde vermutlich nicht ausüben wird bzw. kann bzw. darf, da Gemeinden selten Interessen an Einfamilienhaus hat
und es gibt
b) die im damaligen Kaufvertrag enthaltene Verpflichtung zur Ausgleichszahlung bei Veräußerung aufgrund von Wertsteigerungen
Joedreck14.02.20 16:19
Ich sehe die Chancen gut, dass der Verkäufer nichts zahlen muss. Immerhin geht es um den Sinn, die Grundstücke nicht zur Spekulation zu nutzen.
Da wird es eine Ausnahme geben
Da wird es eine Ausnahme geben
Hauskauf 202014.02.20 18:38
Joedreck schrieb:
Ich sehe die Chancen gut, dass der Verkäufer nichts zahlen muss. Immerhin geht es um den Sinn, die Grundstücke nicht zur Spekulation zu nutzen.
Da wird es eine Ausnahme gebenDas höre ich sehr gerne! zumal wir auch als Käufer die im damaligen Vertrag gelisteten Verpflichtungen übernehmen ändert sich so gesehen ja auch nicht viel für die Gemeinde.
Dankeschön
11ant15.02.20 12:28
Hauskauf 2020 schrieb:
Das hätte ich evtl. schon früher hochladen sollen.Ich hätte es nicht schöner sagen können :-("Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich" heißt aber auch, daß nun mal ganz flott ein Antrag gestellt werden muß, denn sonst kann darüber nicht entschieden werden. Einen nichtgestellten Antrag kann man nicht berücksichtigen.
Snowy36 schrieb:
Das mit dem Einheimischenmodell ist ja öfter der Fall u ich denke jede Gemeinde entscheidet da individuell ... die Sitzungen sind öffentlich , man kann also dabei sein ....Ich kenne kein Bundesland, in dem Tagesordnungspunkte, die Gegenstände, die einzelne Personen betreffen, im öffentlichen Teil der Gemeinderats- bzw. Ausschußsitzung behandelt würden. Eine Einladung / Beiordnung der Betroffenen mag möglich sein, die bezöge sich hier aber wohl nur auf den derzeitigen Eigentümer. Partei wäre der dabei aus meiner (Nichtjuristen-)Sicht nicht, und könnte den TE daher auch nicht als Beistand mitnehmen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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