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ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht


Erstellt am: 12.02.20 00:06

Hauskauf 202012.02.20 23:32
Nordlys schrieb:

Halt, langsam, nicht alles vermengen. Da ist der Gemeinderat. Sein Interesse, mit den vergünstigten Grundstücken soll keine Bodenspekulation betrieben werden. Das ist hier nicht der Fall, es ist ein Notverkauf. Da kein Gemeinderat EFHs haben will, halten die die Füsse still.
Übernahme seiner Finanzierung. Ok, wenn eingepreist, spart ihm Vorfälligkeitsentschädigung.
Notarvertrag, vergesst diesen Notar. Er wird erst beurkunden können, wenn er sicher weiss, dass die Gemeinde ihn nicht zahlen lässt.
Vorkaufsrecht ex Frau sehe ich nicht. Das hört sich so an, dass er die ausgezahlt hat. Wie auch immer.
Kaufpreishöhe, kann nur der beurteilen, der euren Markt kennt. Aus einem Forum heraus nicht möglich.
Und ja, wenn wer an der Erde, muss ich nicht auch noch darauf treten. Ein gutes Geschäft ist ein derartiger Notverkauf auch, wenn man fair ist dabei. K.


Danke, Sie haben die Situation verstanden! Das macht mir Hoffnung!

Übernahme der Finanzierung um die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen - dafür der attraktive Kaufpreis. (wie gesagt die Auswirkungen haben wir kalkuliert und das passt so weit)

Es ist ein Notverkauf und wir versuchen für beiden Seiten das beste rauszuholen, ohne dass jemand dabei auf der Strecke bleibt (warum auch wenn es nicht sein muss)

Vielen Dank!
Snowy3613.02.20 15:13
Specki schrieb:

Was ich nicht verstehe.
Er muss doch nur was an die Gemeinde zahlen, wenn er irgendwie an der Sache Gewinne macht, oder?

Aber das macht er doch gar nicht. Wenn ihr den Kredit ablöst, er euch so nen super Preis macht etc., dann verdient er doch keinen Cent und kommt mit nem blauen Auge davon. Wieso sollte er dann 90.000,- an die Gemeinde zahlen müssen?
Nein er muss deswegen was an die Gemeinde zahlen weil diese ihm den Bauplatz zB im einheimischen Modell günstig verkauft hat !
Die Differenz möchte die Gemeinde dann gerne theoretisch wiederhaben ....
Hauskauf 202013.02.20 17:00
Snowy36 schrieb:

Nein er muss deswegen was an die Gemeinde zahlen weil diese ihm den Bauplatz zB im einheimischen Modell günstig verkauft hat !
Die Differenz möchte die Gemeinde dann gerne theoretisch wiederhaben ....

Hallo Snowy, genau das ist der Fall.. er hat das Grundstück im einheimischen Modell günstiger gekauft.
Haben Sie schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder gehört wie die Gemeinde in solch Fällen entscheidet?


Vielen Dank!
kbt0913.02.20 17:14
Hauskauf 2020 schrieb:

Haben Sie schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht oder gehört wie die Gemeinde in solch Fällen entscheidet?
Und was soll der Bericht euch helfen ... null Komma null nichts, da jede Gemeinde dort eigenständig entscheiden kann.
Nordlys13.02.20 17:19
Hauskauf. Das wirst Du abwarten müssen. Ich sagte ja, vergiss diesen Notar. Verantwortlich beurkunden lassen kann der Verkäufer erst, nachdem der Stadtrat entschieden hat, und der Notar ist dann im Ruhestand. Es wird ein anderer Notar beurkunden. Prognose meinerseits ist, der Stadtrat verlangt nichts, Notverkauf, und verzichtet auf Vorkaufsrecht, er will keine EFHs vermieten. Aber sicher ist sicher, wird sich der Verkäufer sagen. K.
kbt0913.02.20 17:20
Da sagt der Karsten ein wahres Wort *Daumenhoch*
notarnotverkaufbeurkunden