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ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht


Erstellt am: 12.02.20 00:06

Snowy3615.02.20 19:43
Also wir waren dabei als über unseren Bauantrag entschieden wurde von daher muss es ja gehen .
Grundaus18.02.20 16:41
Nordlys schrieb:

Zunächst der Weg. Kaufvertrag wird beurkundet. In einem Passus steht, dass zur Zahlung des Preises u.a. neben sauberem Grundbuch etc. auch der Verzicht aufs Vorkaufsrecht durch die Stadt gehört. Der Notar wird also den Käufer nicht zur Zahlung auffordern, bevor das nicht vorliegt. Wenn die Stadt nun Vorkaufsrecht ausübt, dann ist der Vertrag eh nichtig.
Aber das passiert nicht. Es wird ggf. etwas anders passieren, das hängt an dem Vertrag, den der Erstbesitzer mit der Gemeinde oder Stadt hat. Es könnte sein, dass da steht, wenn xy innerhalb von z Jahren verkauft und ein Mehrerlös zum ursprünglich gezahlten Preis erzielt, so hat er mit x Prozent die Kommune daran zu beteiligen, es sei denn, diese verzichtet darauf ausdrücklich. So ein Konstrukt kann nur umschifft werden, wenn der Kaufvertrag zwischen Euch nichtig wird, sollte die Kommune nicht verzichten. Damit die Kommune verzichtet muss der Rat die Sachlage wissen, der Verkäufer sollte also ganz mit offenen Karten spielen, dem Bürgermeister oder Bürgervorsteher, je nach Kommunalverfassung, sagen, Herr Sundso ich will zu dem Preis verkaufen, weil ich mit Rücken an Wand. Und wenn ich den Preis erziele, bin ich meine Schulden los und kann Neustart versuchen, wenn ihr aber von mir nun Summe x haben wollt, geht es nicht. Dann werde ich wohl einen Zwangsverkauf durch die Bank nicht verhindern können. ....
Mit etwas Glück geht das dann durch. Wenn aber nicht, musst Du als Käufer nur abwarten, bis die Bank handelt und dann zugreifen. K.
Vorkaufsrecht funktioniert ein bisschen anders. Jede Gemeinde hat ein Vorkaufsrecht auf alle Grundstücke ohne dass etwas eingetragen ist oder dass man was extra in den Kaufvertrag schreiben muss. Wenn das Vorkaufsrecht wahrgenommen wird, dann tritt die Gemeinde an Stelle des ursprünglichen Käufers ohne Änderungen am Kaufvertrag. Das macht aber eine Gemeinde nur wenn wenn sie Einfluß auf die weitere Entwicklung des Gebiets nehmen will. Straße bauen oder Viertel sanieren Kindergarten einbauen, usw. Ein einzelnes Haus kauft einen Gemeinde nicht. Der Einheimischen Rabatt ist etwas ganz anderes und wird von Verkäufer nach Verkauf zurückgefordert
Nordlys18.02.20 19:00
Ich hatte nichts Anderes geschrieben.
Tiefenschärfe12.08.24 18:14
Was ist denn die Dauer, wenn es heißt unverzüglich Verzicht auf Vorkaufsrecht bekannt zu geben?
nordanney12.08.24 20:00
Tiefenschärfe schrieb:

Was ist denn die Dauer, wenn es heißt unverzüglich Verzicht auf Vorkaufsrecht bekannt zu geben?
Privates oder von der Gemeinde? Welches meinst du?
Tiefenschärfe12.08.24 20:32
Privat ,und das warten auf Verzicht vom vorkaufsrecht der Gemeinde
vorkaufsrechtkaufvertrag