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Erstellt am: 21.01.20 12:54

RaBa202022.01.20 15:42
11ant schrieb:

Ein Argument mehr pro Doppelhaus.
Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder
Scout22.01.20 15:43
doch- das wird mehr als knapp:112 m2 für die Außenmauern von Haus und Terrasse.

Plus 56 m2 für die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unter der Erde.
Das sind maximal drei Stellplätze plus die Zufahrt. Nix mit Terrasse!
RaBa202022.01.20 15:47
Scout schrieb:

doch- das wird mehr als knapp:112 m2 für die Außenmauern von Haus und Terrasse.

Plus 56 m2 für die Grundfläche von Stellplätzen und ihren Zufahrten, Garagen, Nebenanlagen sowie bauliche Anlagen unter der Erde.
Das sind maximal drei Stellplätze plus die Zufahrt. Nix mit Terrasse!
hmm. bei der Größe von 587m² hätte ich doch noch Fläche von ca. 15m² für die Terrasse
Scout22.01.20 15:54
Also dein Baukörper hat 96,3 m2 plus Erker (ohne Maß nicht genau zu sagen) sagen wir 8 m2. Verbleiben eher 8 m2 Terrasse.

Bzw. bei 587 m2 noch rund 15 m2. Somit korrekt deine Annahme.
11ant22.01.20 15:54
RaBa2020 schrieb:

nicht unbedingt. Bei Berücksichtigung einer zulässigen Überschreitung von 50% bei Anrechnung der bebauten und befestigten Flächen!
... mußt Du das Gebäude dennoch innerhalb der Grundflächenzahl I erledigen.
RaBa2020 schrieb:

Eine Doppelhausbebauung ist da bei einer Mindestgrundstückgröße ab 400m² pro Doppelhaushälfte zulässig.
Bei einer Grundstücksgröße von 1038m² nicht so dolle, oder
"Oder" ist korrekt. 1038 : 2 = 519 = oberhalb 400.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
RaBa202022.01.20 16:02
Scout schrieb:

Also dein Baukörper hat 96,3 m2 plus Erker (ohne Maß nicht genau zu sagen) sagen wir 8 m2. Verbleiben eher 8 m2 Terrasse.

Bzw. bei 587 m2 noch rund 15 m2. Somit korrekt deine Annahme.
Wohnhaus 96,28 + Erker 6,90 + Terrasse 15,00
=103,18m²
587 / 103,18 = 0,18 < 0,2 Grundflächenzahl I

+ Garage +Zufahrt = 0,28 < 0,3 Grundflächenzahl II
terrassegrundflächenzahlzufahrterker