ᐅ Abweichung Gaubenhöhe von Baugenehmigung
Erstellt am: 08.01.20 21:01
Tassimat schrieb:
Die Architektin meinte, man könne anstatt eines 90x120 Fenster auch ein 120x90 Fenster einbauen. Kann das sein?Wenn die Vorschrift dazu nicht bestimmter ist, dann formell wohl ja. Allerdings würde ich den Zweck eines solchen Rettungsweges nicht vergessen: stell´ Dir also vor, der Dich rettende Feuerwehrmann in voller Montur inklusive Atemgerät würde sich mal eben so um 90° drehen https://www.instagram.com/11antgmxde/
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In der MBO ist keine Richtung bei den 120x90cm vorgegeben. Was in der Hinsicht wichtig ist, ist dass die 120x90cm lichte Maße offenes Fenster sind und nicht Rohbaumaß. Das Fluchtwegsfenster kann sogar einen Mittelpfosten haben, aber da kenne ich aktuell nicht das Mindesmaß.
hanse987 schrieb:
Das Fluchtwegsfenster kann sogar einen Mittelpfosten haben, aber da kenne ich aktuell nicht das Mindesmaß.Dasselbe, als lichtes Maß des größeren Flügels, würde ich sagen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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