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hampshire18.11.19 08:37Ich verstehe immer nich nicht welchen Vorteil das nun hat. Bekommt man mehr Ertrag aus der oberen Wohnung?
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HilfeHilfe18.11.19 09:31hampshire schrieb:
Ich verstehe immer nich nicht welchen Vorteil das nun hat. Bekommt man mehr Ertrag aus der oberen Wohnung?nein die obere Wohnung will jetzt hochofiziell haben das das Stückchen Flur nicht von anderen Einheiten "zweckentfremdet" wird.
Ist zwar nie vorgefallen, kann es aber verstehen
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nordanney18.11.19 10:30HilfeHilfe schrieb:
nein die obere Wohnung will jetzt hochofiziell haben das das Stückchen Flur nicht von anderen Einheiten "zweckentfremdet" wird.Flur hat immer Gemeinschaftseigentum zu sein. Garten ist wie Garage o.ä. zu sehen, aber der Allgemeinflur gehört zur Allgemeinheit. Den braucht niemand für sich allein beanspruchen. Als Bank würde ich dem, genauso wie als Miteigentümer (aber da wiederhole ich mich), niemals zustimmen. Es gibt keinen Grund für ein alleiniges Sondernutzungsrecht. Alleine schon, um eine einheitliches Bild zu gewährleisten.
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HilfeHilfe18.11.19 11:42nordanney schrieb:
Flur hat immer Gemeinschaftseigentum zu sein. Garten ist wie Garage o.ä. zu sehen, aber der Allgemeinflur gehört zur Allgemeinheit. Den braucht niemand für sich allein beanspruchen. Als Bank würde ich dem, genauso wie als Miteigentümer (aber da wiederhole ich mich), niemals zustimmen.
Es gibt keinen Grund für ein alleiniges Sondernutzungsrecht. Alleine schon, um eine einheitliches Bild zu gewährleisten.noch mal
du hast schon mal nichts zu bestimmen^^ jedem das seine. Wenn es für uns eine tote Fläche darstellt dann ist es so .
Aus Bankensicht mag ich bezweifeln wie ein Flurstück als werthaltig angesehen wird.
Es wird ja nicht das Eigentumverschoben sondernm das NUTZUNGSRECHT. Welchen Nutzungswert hätte eine 5 qmtr Nische (?)
In Buxtehude 1,50 € / Monat , in München wohnen wahrscheinlich 5 Studenten auf 5 Qmtr und es ist 1265 € / Monat wert.
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