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ᐅ Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir?


Erstellt am: 12.07.19 11:09

TeChrJu12.07.19 11:09
Liebe Forumsmitglieder,

mein Mann und ich bauen zur Zeit mit einem Bauträger ein Einfamilienhaus in Niedersachsen. Der Bau ist gut vorangeschritten, bald steht der Einzug an und damit dann auch das Stellen einer Fertiggarage, die nicht über den Bauträger läuft.
Die Garage haben wir vor der Bauantragstellung als Fertigteilgarage gekauft. Planungsunterlagen haben wir direkt an den Bauträger, genauer gesagt an die Architektin des Bauträgers weitergeleitet, damit die Garage a) mit beantragt werden kann und die Planung die Garage b) auch berücksichtigt.

Das Problem: Ein Fallrohr läuft "durch" die Garage, es muss umgelegt werden. Die Planungsunterlagen der Garage enthalten diesen Fehler nicht. Der Fehler hat sich in der Bauanzeige eingeschlichen. Wir und auch die Architektin vom GU haben dies nicht bemerkt. Es ist uns erst jetzt aufgefallen.

Der Bauträger ist nun der Meinung, dass wir die Ausführungspläne unterzeichnet haben und wir damit das Umlegen des Entwässerungsrohres bezahlen müssen. Der Fehler hätte uns auffallen müssen.

Das sehen wir anders, da hier ein Planungsfehler seitens des Bauträgers vorliegt. Wir haben alle Unterlagen vor der Bauanzeige zur Verfügung gestellt, die Entwässerung wurde aufgrund der korrekten Unterlagen aber falsch erstellt.

Könnt ihr uns eine Einschätzung geben, ob wir das so korrekt sehen oder ob der Bauträger mit der Aussage "Sie haben unterschrieben, damit sind Sie und nicht wir zuständig/haftbar." eurer Meinung nach Recht hat? Es ist mir klar, dass dies keine juristische Beratung ist, es geht mir nur um ein kleines Meinungsbild. Im Internet habe ich ansonsten wenig gefunden, was zu unserem Fall passt...

Danke und viele Grüße
Tita
Musketier12.07.19 11:15
Ist es tatsächlich ein Bauträger? Ihr kauft also ein Haus inkl. Grundstück ?
cschiko12.07.19 11:23
Über welchen Kostenbereich redet man denn? Ganz davon ab, wer es am Ende eigentlich zu verantworten hat (denke wenn es gerichtlich geklärt würde wäret ihr da auch nicht ganz mit raus), sollte man sich überlegen ob man sich bereits jetzt dann wegen so etwas in einen Streit begibt.

Ich glaube, wissen tue ich es nicht, das ihr eben durch das absegnen der Ausführungspläne da schon mit darin hängt. Auch wenn man Laie ist, so hängt man da dann eben doch mit drin und hätte es da eben auch sehen können. Daher würde ich eher versuchen einen Kompromiss zu finden, wegen so etwas Streit aufkommen zu lassen kann nach hinten losgehen. Oder sind die Mehrkosten so hoch?
TeChrJu12.07.19 11:33
Danke euch!
Vielleicht ist das richtige Wort auch "Generalunternehmer", also, wir haben ein Grundstück mit Bauträgerbindung gekauft und sind so zu dem Bauträger gekommen.
Zu den Kosten kann ich wenig sagen. Ich nehme an, nicht sonderlich hoch (500 €); aber eben doch auch nicht 0 €. So als Bauherr summieren sich ja die Kosten...
cschiko12.07.19 11:37
Das verstehe ich, aber was bringt es euch sich dann schon mit dem Unternehmen zu verstreiten? Ich würde dann eher über die Schiene gehen, dass man "eingesteht" das man es auch hätte sehen können und im Grunde so abgesegnet hätte. Aber natürlich die Firma doch die Fachleute hätte, die das auch hätten erkennen müssen. Also eben beide ihre Teilschuld hätten und wie man das nun vom Eis bekommt!?
TeChrJu12.07.19 11:42
Ja, das wäre für uns auch ok, dass wir uns die Kosten teilen oder ähnliches. Aber der Bauträger will da gar nicht mit sich reden lassen.

Wir sind "eigentlich" zufrieden mit dem Unternehmen, die haben wirklich prima Arbeit geleistet und mit unserem Baubegleiter kommen wir super klar.
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