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ᐅ Planungsfehler Entwässerung Garage - Haften tatsächlich wir?


Erstellt am: 12.07.19 11:09

11ant12.07.19 21:19
HilfeHilfe schrieb:

Blöd
Du meinst hoffentlich die Lage, und nicht den TE - in ganzen Sätzen gesprochen wäre der Unterschied klar
TeChrJu schrieb:

Ich wollte mich nicht unklar ausdrücken, mir ist wohl der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Generalunternehmer nicht klar.
Es muß auch nicht unbedingt einen geben, insofern viele Bauträger auch als Generalunternehmer tätig sind. Das kann also derselbe Unternehmer sein, der Unterschied liegt in der rechtlichen Stellung zu Dir: der GU baut auf Deinem Grundstück, welches Dir bereits gehört, Dein Haus; der Bauträger baut auf seinem Grundstück sein Haus (wenn auch nach Deinen Wünschen) und verkauft Dir das Grundstück mitsamt Haus. Weil dabei oft der Vertrag vor dem Baubeginn geschlossen wird, ist diese Konstellation für viele Käufer verwirrend und sie fühlen sich als Bauherren, obwohl sie Käufer sind. Kompliziert wäre es in Deinem Fall geworden, wenn der Bauträgervertrag gelöst worden wäre - dann hättest Du Dich zur Abnahme einer Garage auf einem Grundstück verpflichtet, das Dir nicht gehört hätte. Das wäre dann wirklich dumm gelaufen, dagegen ist das Fallrohr eine winzige Schürfwunde, die mit "heile, heile Gänschen" wieder weggeht.
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