ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt
Erstellt am: 09.04.18 10:40
guckuck205.06.19 07:14
HilfeHilfe schrieb:
und jetzt ?????Jetzt ist der Unmut über den Anwalt verständlich.HilfeHilfe05.06.19 07:39
guckuck2 schrieb:
Jetzt ist der Unmut über den Anwalt verständlich.und weiter ?? der TE will Lösungen wie er an die restlichen 700 öcken kommt
Otus1105.06.19 07:51
Kostenfestsetzungsbeschluss vom Gericht abwarten, ist dann auch Titel für evtl. Vollstreckung.
Setzt aber einen Antrag (mit dem auch die eigenen Kosten übermittelt werden) und eine Kostengrundentscheidung im Urteil voraus („Die Kosten des RS trägt...)
KFB setzt dann die konkrete Höhe der Kosten fest.
Setzt aber einen Antrag (mit dem auch die eigenen Kosten übermittelt werden) und eine Kostengrundentscheidung im Urteil voraus („Die Kosten des RS trägt...)
KFB setzt dann die konkrete Höhe der Kosten fest.
Basti270905.06.19 09:01
Laut Anwalt soll ich auf den Kostenfestsetzungbeschluss warten...das dauert aber erfahrungsgemäß mehrere Monate. Damit kann ich dann die restlichen Forderungen eintreiben. Der Vermieter hat mehrere Immobilien und eine Firma...das Geld sollte zu holen sein.
Im Urteil steht drin, wie die Kosten aufgeteilt werden. Dagegen wollte der Anwalt aber noch mal in Widerspruch gehen...da mir anteilmäßig Kosten auferlegt wurden, obwohl ich den Fall gewonnen habe. Was daraus aber wurde weiß ich nicht...der Anwalt sagt und meldet sich ja nie.
Im Urteil steht drin, wie die Kosten aufgeteilt werden. Dagegen wollte der Anwalt aber noch mal in Widerspruch gehen...da mir anteilmäßig Kosten auferlegt wurden, obwohl ich den Fall gewonnen habe. Was daraus aber wurde weiß ich nicht...der Anwalt sagt und meldet sich ja nie.
HilfeHilfe05.06.19 09:25
Basti2709 schrieb:
Laut Anwalt soll ich auf den Kostenfestsetzungbeschluss warten...das dauert aber erfahrungsgemäß mehrere Monate. Damit kann ich dann die restlichen Forderungen eintreiben. Der Vermieter hat mehrere Immobilien und eine Firma...das Geld sollte zu holen sein.
Im Urteil steht drin, wie die Kosten aufgeteilt werden. Dagegen wollte der Anwalt aber noch mal in Widerspruch gehen...da mir anteilmäßig Kosten auferlegt wurden, obwohl ich den Fall gewonnen habe. Was daraus aber wurde weiß ich nicht...der Anwalt sagt und meldet sich ja nie.und nu ?
Basti270905.06.19 10:33
HilfeHilfe schrieb:
und nu ?Warte ich auf den Kostenfestsetzungsbescheid...sollten da Kosten auf mich zukommen, werde ich diese an den Anwalt weiterreichen...nachweislich habe ich vor dem Versand der Klageschrift, den RA auf den falschen Namen hingewiesen bzw. habe ich diese Klageschrift auch nicht unterschrieben und so freigegeben.
Er hatte extra auf dem Entwurf der Klageschrift vermerkt, dass diese erst nach meiner Unterschrift versendet werden kann. Losgeschickt hat er sie dann einfach ohne...Dann soll er seine Haftpflicht bemühen...