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ᐅ Mieter will Mietkaution nicht auszahlen - Schaden verjährt


Erstellt am: 09.04.18 10:40

HilfeHilfe04.06.19 13:28
Basti2709 schrieb:

Heute kann ich mir den vollstreckbaren Titel beim RA abholen und damit mein Mietkautionskonto auszahlen lassen...habe den Anwalt dann gefragt, wie es weitergeht in dem Fall. Seine Antwort: "Ich weiß nicht was sie dann mit dem Geld machen"....habe das natürlich nicht gemeint, sondern mich auf die weiteren noch ausstehenden Kosten bezogen, die uns ebenfalls noch zustehen:

Anwaltskosten 440 Euro,
Gerichtskosten 160 Euro,
Zinsen 150 Euro...

Ein weiteres Schmankerl: "Ihr Hauptinteresse ist ja damit erst mal befriedigt...Beim Rest müssen wir dann sehen". Ja, meine Mietkaution von knapp 900 Euro habe ich wieder...die 750 Euro "Nebeninteresse" sind mir natürlich egal...oder was soll das heißen und was soll ich da sehen..? Diese stehen mir ja laut Gericht ebenfalls zu.

Nie wieder werde ich diesen Anwalt aufsuchen. Macht jede Menge Fehler, spielt sich dann auf und lässt solche dummen Kommentare fallen.

Die Bombe wird dann platzen, wenn wir trotz Erfolg für Gerichtskosten aufkommen müssen...nur aufgrund seiner Unfähigkeit. Aber das werde ich mir nicht bieten lassen.

ja aber das haben wir dir doch gesagt ! du hast ja immer den Standpunkt vertreten ich setzt mein recht durch dem zeig ichs . Jetzt jammerst du wegen den kosten
Tassimat04.06.19 14:27
Du wirst dann wohl einen zweiten Anwalt brauchen, um gegen den ersten vorzugehen... das wird ein Spass Ich drück dir die Daumen.
Basti270904.06.19 15:12
HilfeHilfe schrieb:

ja aber das haben wir dir doch gesagt ! du hast ja immer den Standpunkt vertreten ich setzt mein recht durch dem zeig ichs . Jetzt jammerst du wegen den kosten

Ich habe ja auch meinen Standpunkt durchgesetzt und Recht bekommen...also habe ich doch alles richtig gemacht? Die Kosten bekomme ich ja vom Vermieter wieder. Das steht ja schwarz auf weiß im Gerichtsurteil. Aber der Anwalt lässt Monate ins Land gehen ohne tätig zu werden. Wenn ich ihn dann frage, warum den nun monatelang nichts passiert ist, bekommt man Antworten wie:

1. Ich dachte der löst das Mietkautionskonto nun freiwillig auf.
2. Ihr Hauptinteresse ist ja damit erst mal befriedigt...Beim Rest müssen wir dann sehen - das dauert eben alles.

Ganz nach dem Motto: Eigentlich habe ich gar keinen Bock was zu machen. Wenn sie nicht ab und an anrufen (nerven) würden, wäre die Akte schon im Müll.
HilfeHilfe04.06.19 16:20
Basti2709 schrieb:

Ich habe ja auch meinen Standpunkt durchgesetzt und Recht bekommen...also habe ich doch alles richtig gemacht? Die Kosten bekomme ich ja vom Vermieter wieder. Das steht ja schwarz auf weiß im Gerichtsurteil. Aber der Anwalt lässt Monate ins Land gehen ohne tätig zu werden. Wenn ich ihn dann frage, warum den nun monatelang nichts passiert ist, bekommt man Antworten wie:

1. Ich dachte der löst das Mietkautionskonto nun freiwillig auf.
2. Ihr Hauptinteresse ist ja damit erst mal befriedigt...Beim Rest müssen wir dann sehen - das dauert eben alles.

Ganz nach dem Motto: Eigentlich habe ich gar keinen Bock was zu machen. Wenn sie nicht ab und an anrufen (nerven) würden, wäre die Akte schon im Müll.
du hast doch einen Titel ? Also solltest du auch diese Kosten eintreiben. Allerdings weiß ich nicht ob wenn diese nicht im Gerichtsurteil beziffert sind du so einfordern kannst.

zu allem Überfluss kannst du nur einen titel eintreiben lassen über den Gerichtsvollzieher . Und der wird auch noch mal die Kosten von dir vorgestreckt bekommen haben^^
Tassimat04.06.19 17:06
Der Gerichtsvollzieher kostet erst mal nur einen zweistelligen Betrag.

Da ja eine Immobilie im Besitz des Schuldners ist, und somit pfändbares Vermögen, sollte man auf lange (!) Sicht am Ende das Geld bekommen können. Eine Insolvenz des Schuldners schließe ich mal aus. Würde mich aber bei der Vorgeschichte auch nicht mehr wirklich überraschen. Wie gesagt, ich drück weiterhin die Daumen. Danke dass du uns auf dem Laufenden hältst.
HilfeHilfe04.06.19 18:58
Tassimat schrieb:

Der Gerichtsvollzieher kostet erst mal nur einen zweistelligen Betrag.

Da ja eine Immobilie im Besitz des Schuldners ist, und somit pfändbares Vermögen, sollte man auf lange (!) Sicht am Ende das Geld bekommen können. Eine Insolvenz des Schuldners schließe ich mal aus. Würde mich aber bei der Vorgeschichte auch nicht mehr wirklich überraschen. Wie gesagt, ich drück weiterhin die Daumen. Danke dass du uns auf dem Laufenden hältst.
Ja schon aber diese Kosten müssen auch erst mal in Vorleistung getreten werden . Und die Kosten RA Gericht usw sind für mich auch erst mal „ latent“
anwaltgerichtsurteilgerichtsvollzieher