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ᐅ Baukindergeld - Auslegung neue Förderrichtlinie


Erstellt am: 15.05.19 10:48

Alfgard02.06.19 21:30
"Regeln" gab es ja nicht.

Wie ich schon mal geschrieben habe:

Bzgl. des Bay. Baukindergeldes gibt es eine "Richtlinie"...also gesetzlich fixiert, wo alles genau drin steht, was geht und was nicht.

Auf Bundesebene gibt es sowas nicht. Da ergeben sich die Fördervoraussetzungen aus dem "KfW-Merkblatt".

Die Eingrenzung, dass der Verkauf zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes 1. Grades" nicht mehr förderfähig ist, gab es halt vorher einfach nicht.

Insofern ist das einfach zur "Klarstellung" in dem Merkblatt ergänzt worden....das war es.

Nach m. E., wenn es nur eine Klarstellung war, müsste das halt auch schon vorher gelten und nicht ab dem 17.05..

Aber wohl aus "Vertrauensschutz" lässt man halt die Altanträge wohl noch durch.

Wie auch schon gesagt, steht da jetzt weiterhin nicht drin, dass ein Zwischenerwerb zum Ausschluss führt.

Könnte man sich streng genommen auch darauf berufen: "Stand ja nicht im Merkblatt".

Die KfW sieht hier dann halt eine "zivilrechtliche Umgehung", was sie dann bei dem Verkauf von Verwandten vor dem 17.05. auch schon hätten machen können.

Ich sehe es nicht ganz schon schlimm wie Rudolf (habe aber auch nicht soviel investiert). Wir hätten die Immobilie sowieso gekauft und da wäre das Baukindergeld natürlich, gerade bei 5 Kindern, ein nettes "Goodie" gewesen...haben es aber nicht fest eingerechnet.

Ich denke, dass ich wahrscheinlich der Unterschied. Wir hätten es eh so gemacht. Wenn Rudolf die bisherigen Aktionen auch "sowieso" getätigt hätte, dann bräuchte er sich auch nicht so aufregen. Wäre das Baukindergeld auch nur ein Goodie". Wenn natürlich das ganze "Zinoba" nur gemacht wurde, um das Baukindergeld zu erhalten und die Immobilie sonst so nie erworben wurde, hat das natürlich einen Beigeschmack.

Jetzt gibt es das halt für uns nicht....müssen halt so abzahlen.

Haben ja trotzdem viel gespart. Die Eltern haben es "für" uns bereits vor 9 Jahren gekauft und wir über die Miete abbezahlt. Ist inzwischen wohl 200.000 Euro mehr wert.

Wenn wir wirklich jetzt erst Fremd-Kaufen und wohl ca. 400.000 Euro in die Hand nehmen müssten, würde das Baukindergeld mit 85.000,00 Euro auch nicht mehr so viel rausreißen.

So zahl ich noch 100.000 ab und gut ist (wodurch beim Baukindergeld der Staat quasi das Haus abbezahlt hätte)....wäre halt einfach "nett" gewesen.

Wie gesagt, "erschlichen" sehe ich immer anders. Wenn man halt die Förderung kriegt, ist das eben schwarz auf weiß nicht erschlichen.

Die frage ist, was und wie die KfW da prüft.

Der Kauf von Eltern ist halt einfach nachzuweisen.

Wie immer dürfte es so sein, dass die, die "bescheißen" bzw. die Leistung wirklich erschleichen es so geschickt machen, dass die wieder nicht erwischt werden-

Siehe Wohnsitzmeldung.
guckuck202.06.19 22:21
Die Änderungen waren auf der KFW Seite angekündigt.
HilfeHilfe03.06.19 07:54
naja Groko zerfällt, bin gespannt wie lange es das BKG noch gibt
Zaba1203.06.19 08:32
HilfeHilfe schrieb:

naja Groko zerfällt, bin gespannt wie lange es das BKG noch gibt
Bis der Topf leer ist. Wir melden in 1,5 Monaten um
Rudolf8603.06.19 08:36
Alfgard schrieb:

Ich denke, dass ich wahrscheinlich der Unterschied. Wir hätten es eh so gemacht. Wenn Rudolf die bisherigen Aktionen auch "sowieso" getätigt hätte, dann bräuchte er sich auch nicht so aufregen. Wäre das Baukindergeld auch nur ein Goodie". Wenn natürlich das ganze "Zinoba" nur gemacht wurde, um das Baukindergeld zu erhalten und die Immobilie sonst so nie erworben wurde, hat das natürlich einen Beigeschmack.

So ist es. Wir wollten erst 2021/22 kaufen. Wegen dem Baukindergeld haben wir uns entschieden früher zu kaufen. Du nennst die 85000 Euro in eurem Fall ein "nettes Goodie" das nicht soviel raus reißen würde, als würde es hier um ein paar hundert Euro gehen... Klar - aus der Perspektive eines Neukaufs für 400.000 Euro macht die Kosten-Nutzen-Rechnung natürlich keinen Sinn, wenn man nur noch 100.000 Euro zum abzahlen hat. Aber 85000 Euro sind bestimmt kein "nettes Goodie" sondern sehr VIEL Geld.

Es gibt ja Leute hier, die sprechen von "Bereicherung" oder "Vermögensbildung". Aber das ist vollkommener Blödsinn. Leute die von Eltern kaufen, erwerben die Immobilie günstiger als andere und haben am Ende mehr Barvermögen. Aber wo ist der Unterschied? Die anderen kaufen oder bauen und bekommen das gleiche Geld. Für ihr Haus bezahlen sie wie z.B. in unserem Fall 48000 Euro weniger. Ein Haus welches eigentlich 398.000 Euro gekostet hätte, hätte diese Familie dann für nur 350.000 Euro erworben. Es spielt also keine Rolle von wem gekauft wird. Es ist in jedem Fall ein Geschenk, welches zu mehr Kapital führt.

Es geht hier einzig und allein um die Sinnhaftigkeit. Der Bund will mit der Förderung mehr Wohnraum schaffen, wegen der ganzen Zuwanderung und Wohnungsknappheit. Die Leute sollen aus den Wohnungen ausziehen und Platz machen. Bei einem Kauf von Eltern, wird aber nicht mehr "Wohnraum" geschaffen. Das ist der einzige Unterschied. Mit der Höhe der Kaufsumme hat das nichts zu tun, denn das Geld macht jeden Empfänger reicher. Ob er nun mehr Barvermögen hat oder 50.000 Euro weniger für seine neue Immobilie bezahlt hat.

Was ich allerdings nicht verstehe, ist warum dann das "Kaufen" von Immobilien überhaupt gefördert wird. Mehr Wohnraum schafft nur der Neubau. Wenn jemand von "Nichtverwandten" kauft, müssen diese aus der Immobilie ausziehen und in ein anderes Haus oder Wohnung einziehen. Damit wäre auch kein neuer Wohnraum geschaffen.
guckuck203.06.19 08:40
Das ganze Ding ist nen Wählergeschenk der Union gewesen. Nach volkswirtschaftlicher Rechtfertigung brauchst du da nicht zu suchen.
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