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ᐅ Förderung E-Mobilität für Neubau


Erstellt am: 30.09.20 20:14

Golfi9019.10.20 05:09
Meinst du es gibt einen steuerbare Wallbox für um die 1000€? Ich denke man wird ein paar Hundert Euro dann draufzahlen müssen...
Aber richtig sagen kann man das ja wirklich erst, wenn die Liste draußen ist.
moHouse18.11.20 20:22
Ich hol das hier mal wieder hoch...

Die Liste ist ja jetzt draußen.

Da hier ja relativ viele sind, die gerade noch das Haus bauen oder planen:

Wie macht ihr das? Wirklich nur Leerrohre verlegen lassen? Oder kann man noch irgendwas anderes sinnvoll direkt vom Elektriker mit machen lassen ohne was von der Förderung einzubüßen?
untergasse4326.11.20 16:10
Ich hänge mich mal an, das gilt ja nicht mehr nur für den Neubau.

Die Regularien sind soweit klar, allerdings sorgen diese Formulierung im Merkblatt gerade im Kollegenkreis für Diskussionen:
Förderfähig sind ausschließlich Ladestationen, die an Stellplätzen eines Wohngebäudes errichtet werden und ausschließlich zum Aufladen von eigenen beziehungsweise selbstgenutzten Elektrofahrzeugen gemäß § 2 Nr. 2 und 3 Elektromobilitätsgesetz (EMoG) genutzt werden.
Die geförderte Ladestation ist ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens ein Jahr zweckentsprechend zu nutzen. Die KfW ist berechtigt, den Zuschuss zurückzufordern, wenn eine geförderte Ladestation binnen eines Jahres nach der Inbetriebnahme veräußert wird.
Würdet ihr hier hinein interpretieren, dass ich
a) ein Elektrofahrzeug besitzen muss?
b) die Ladestation aktiv nutzen muss? Dass ich sie nicht verkaufen darf, ist klar.

Hintergrund ist, dass ich das jetzt gerne umsetzen würde, wir aber absehbar in den nächsten 12 Monaten kein Elektrofahrzeug haben werden. Ich finde im Merkblatt nichts zu irgendwelchen Mindest-Lademengen, die in dem Jahr darüber laufen müssten oder ähnliches.
moHouse26.11.20 16:50
Nach meinem Rechtsverständnis musst du kein E-Auto besitzen und die Wallbox auch nicht 1 Jahr zwingend zu nutzen (was würde das überhaupt bedeuten?).

Es geht darum, dass man nicht gegen die Regularien verstößt.
a) du keine öffentliche Ladestation betreibst
Und
b) nicht dir Förderung einstreichst und direkt im Anschluss die Wallbox wieder verkaufst.

Bei mir wird es ähnlich sein. Der Kauf eines E-Autos wird nicht vor der Installation der Wallbox erfolgen. Hab auch noch nirgendwo gelesen, dass das Voraussetzung sein muss. Das würde man ja viel prominenter aufzählen und nicht irgendwo versteckt in diesen Klauseln.
gmt9426.11.20 23:00
Ich habe da Mal eine Frage bezüglich dieser 11KW Wallboxen.

Da man bei 11KW ja nur eine Anzeigepflicht beim Netzbetreiber hat wollte ich Mal fragen, ob einer von euch weiß wie es aussieht wenn man sich zwei 11KW Säulen installieren lässt. Da ich ja zwei Stellplätze in der Garage habe will ich dann natürlich gleich beide mit einer wallbox ausrüsten. Dann lohnt es sich gleich, dass der Elektriker kommt. ;-)
Andre7726.11.20 23:02
Vielleicht hat ja jemand Infos dazu:

in absehbarerer Zeit möchte ich eine Wallbox installieren lassen. Nicht an die Fassade, sondern ich stelle mir eine Säule vor. Nicht diese arg teuren von den Wallbox Herstellern sondern eher etwas in Marke Eigenbau. Etwas was man vom Metallbauer bekommen kann. Nichts aufregendes, ne “Säule“ mit einer Platte wo die WB dran befestigt wird. Die dann irgendwie im Boden zu befestigen. (Wie?) Hat jemand eine Ahnung was sowas kostet (also die Säule“.

Danke
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