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ᐅ Gasheizung im Grundstückskaufvertrag vorgeschrieben


Erstellt am: 22.05.19 13:14

OWLer22.05.19 13:14
Hallo zusammen,

meine Frau und ich beschäftigen uns schon seit einiger Zeit mit dem Hauskauf und -Bau. Ich habe mich daher letztes Jahr hier im Forum angemeldet und war bislang stiller Mitleser. Aber echt toll hier, besonders das Zurechtstutzen der Träume auf einen realistischen Finanzrahmen in zahlreichen Threads hat auch uns geholfen.

Nun beginnt der Ernst allerdings für uns. Heute habe ich für ein - in unseren Augen - tolles Grundstück den Kaufvertragsentwurf vom Notar des Verkäufers/Maklers erhalten.

Den werden wir natürlich in Ruhe durchgehen und mit vielen Fragezeichen versehen und die Fragen mit Makler und Notar zu klären versuchen. Wenn wir uns da unwohl fühlen, werden wir auch versuchen eigenen Notar zu beauftragen. Darum soll es in diesem Beitrag aber gar nicht gehen. Bereits in den Vorgesprächen berichtete uns die Maklerin von einer Gasanschlussverpflichtung. Die hiesigen Stadtwerke würden nur Gas bei der Erschließung in den Boden legen, wenn sich das für die auch rechnet. Das kann ich gut verstehen und Gasheizungen sind zurzeit ja auch nicht unwirtschaftlich zu betreiben.

Anbei das Zitat aus dem Entwurf:
Als Energieträger zum Beheizen der noch zu errichtenden Gebäude ist für das ganze Baugebiet die Versorgung mit Gas durch die Stadtwerke vorgesehen. Die Kaufpartei verpflichtet sich insofern an die von den Stadtwerken zu verlegenden Gasleitungen anzuschließen und entsprechend Gas zur Beheizung des noch zu errichtenden Gebäudes abzunehmen. Ferner verpflichtet sich die Kaufpartei im Falle eines Weiterverkaufs ihre Rechtsnachfolger entsprechend zu verpflichten sowie die Rechtsnachfolger zu verpflichten, deren Rechtsnachfolger in gleicher Weise weiter zu verpflichten.

Ich hätte jetzt erwartet, dass dort Fristen festgehalten sind, wie z.B. "für 10 Jahre ab Anschluss" oder dergleichen. Kann ich wirklich "gezwungen" werden für immer Gas abzunehmen? Eigentlich hätte ich gerne mit Luft-Wasser-Wärmepumpe gebaut und würde nun versuchen das Haus Luft-Wasser-Wärmepumpe-gerecht zu bauen und nach 20 Jahren - oder wie lange die erste Heizung durchhält - dann auf die Wärmepumpe zu setzen. Gerade da ich bei Photovoltaik und Speichermöglichkeiten in den nächsten Jahre Fortschritte erwarte.

Wie seht ihr diesen Passus aus dem Vertrag? Mit welchem Recht könnten die Stadtwerke das bei mir in 10-15 Jahren einklagen? Ich habe das ja vertraglich nur mit der Bauentwicklungsfirma abgeschlossen und nicht mit den Stadtwerken. Ich stelle mir vor, dass alle erst mal durch den Vertrag mit Gas bauen und die Stadtwerke zufrieden sind. Wenn dann jemand in Zukunft Gas abkündigt, fällt das dann doch für die unter normale Fluktuation, oder übersehe ich etwas?

Das ist auf jeden Fall schon einmal eine Frage, die ich mir für den Notar schon fett markiert habe.

Grüße
Tobi
Nordlys22.05.19 13:18
Das ist schon auf Dauer gemeint. Und besagt, dass Du und Deine Nachfolger immer Gas nehmen müssen, nur was sie nicht dürfen, ist Dir vorzuschreiben, dass es Stadtwerkegas sein muss. Wenn Du bei eon oder bei gas24. de kaufen willst, muss das möglich sein,
Lumpi_LE22.05.19 13:33
Ist ja spannend. Kann mir kaum vorstellen das sowas rechtens ist(?)
Scout22.05.19 13:43
lass den Anschluss legen, nimm einen Gasbrenner für die Küche und Bau dir ansonsten ein Passivhaus! Dann zahlst nur noch die Grundgebühr, die Betriebskosten für das Kochen sind selbst damit gerechnet kaum mehr als der Strom für ein induktionskochfeld.
HilfeHilfe22.05.19 13:55
Gas ist wirtschaftlicher , wir haben Luftwärmepumpe und nur Stress
apokolok22.05.19 15:26
Na ob das auf immer und ewig Bestand hat bezweifle ich auch.
Aber hat recht, Gas ist problemlos und (aktuell) wirtschaftlich.
Würde mir also das Grundstück davon nicht verderben lassen.
Wenn alles andere passt mach es und lass es im Zweifel im Nachhinein abklären.
gasnotarstadtwerkewärmepumpegrundstückanschlussvertrag