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ᐅ Gasheizung im Grundstückskaufvertrag vorgeschrieben


Erstellt am: 22.05.19 13:14

O
OWLer
22.05.19 19:35
Vielen Dank für die Antworten!
boxandroof schrieb:

Mit Gas und Wechselmöglichkeit (DAS würde ich prüfen) ist man jedenfalls besser dran, als diejenigen die einen solchen Zwang für Fernwärme o.ä. mit Monopolpreisen und Mindestabnahme haben, was leider auch zulässig ist.

Wenn Du Sorgen hast, dann dämme sehr gut und ohne Rechentricks. Photovoltaik ist immer sinnvoll (noch), für die Heizung ist das nicht so relevant.

Du kannst später auch eine zweite Wärmequelle wie eine Wärmepumpe nutzen und selber entscheiden, wie viel Gas Du wann abnimmst.

So sehe ich das auch. Vom Notar werde ich fragen, wie es mit der Wahlfreiheit und eben der Laufzeit aussieht. Gegen eine Gasheizung habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur Schade, dass ich dann mit Schornstein bauen muss.
seutore schrieb:

Dass es einen Anschlusszwang im Bereich Gas gibt, finde ich etwas erschreckend und bin mir nicht sicher, ob es möglich ist - das muss zumindest im Bebauungsplan festgehalten sein und damit auch von der Gemeinde toleriert.

Im Bebauungsplan steht davon nichts bzw. ich schaue mir den nachher noch mal an. Soweit ich das verstanden habe, sind alle beteiligten davon ausgegangen, dass die Stadtwerke natürlich Gas legen werden. Dann wurd es ernst und die meinten, "Lohnt sich nicht, machen wir nicht." Das scheint nun das Ergebnis zu sein, dass alle Käufer diese Klausel in den Vertrag bekommen. Ich hoffe, dass das offiziell nirgendwo festgeschrieben ist.
guckuck2 schrieb:

Aber ich frage mich, wer ist denn der Verkäufer? Die Stadt?

Die Rechte aus dem Kaufvertrag muss ja auch erst mal jemand wahr nehmen wollen. Sofern dieser Zwang nicht im Grundbuch zu Gunsten der Stadtwerke festgehalten ist, frage ich mich wie die ihr vermeintliches Recht durchsetzen wollen?

Nein, der Verkäufer ist indirekt ein Bauer, der sein Land versilbert und direkt eine "Bauentwicklungs GmbH". Die Stadt hat mit dem Baugebiet außer der Genehmigung nichts zu tun. Ich werde bei der Stadt nachfragen, ob da im eine Baulast oder so Grundbuch etwas vermerkt ist oder wird. Zurzeit ist das ja noch Acker, die Vermessung und Parzellierung läuft zurzeit.
G
goalkeeper
22.05.19 20:19
Wir hatten sowas in der Nachbargemeinde. Dort mussten alle, die ein gemeindeeigenes Grundstück gekauft hatten, Fernwärme als Energieträger nehmen. Da das aber ein Neubaugebiet war, indem es auch private Grundstücke gab, hatten diese wiederum die freie Wahlmöglichkeit.

Eine absolute Posse.
M
MayrCh
22.05.19 20:48
OWLer schrieb:

Nur Schade, dass ich dann mit Schornstein bauen muss.
Schornstein ist übertrieben. Du brauchst halt ein Abgasrohr+Frischluft, idR. Rohr in Rohr. Auf dem Dach ist das dann kaum auffälliger als ne Rohrentlüftung über Dach.
OWLer schrieb:

Soweit ich das verstanden habe, sind alle beteiligten davon ausgegangen, dass die Stadtwerke natürlich Gas legen werden.
So wirds gewesen sein. Die Bauentwicklungs GmbH wird Wert auf de Verfügbarkeit von Gas im Gebiet gelegt haben, und die Stadtwerke haben eine Anschlussquote von 100% ausgegeben, dass Gas gelegt wird. Dreist zwar, aber der Markt gibts momentan wohl her.
O
OWLer
23.05.19 08:50
MayrCh schrieb:

Du brauchst halt ein Abgasrohr+Frischluft, idR. Rohr in Rohr. Auf dem Dach ist das dann kaum auffälliger als ne Rohrentlüftung über Dach.
Ach, das ist mir tatsächlich neu! Ich hatte mich in der letzten Zeit eigentlich nur mit Wärmepumpen beschäftigt, bis ich vom Gaszwang erfahren habe. Ich hatte noch das gemauerte Riesending meiner Eltern in Erinnerung. Da ergeben sich heute ja anscheinend echt kaum Einschränkungen bei der Gestaltung.
MayrCh schrieb:

So wirds gewesen sein. Die Bauentwicklungs GmbH wird Wert auf de Verfügbarkeit von Gas im Gebiet gelegt haben, und die Stadtwerke haben eine Anschlussquote von 100% ausgegeben, dass Gas gelegt wird. Dreist zwar, aber der Markt gibts momentan wohl her.
Genau so habe ich es verstanden. Werde mit Gas bauen und vom Notar trotzdem erfragen, wie lange so eine Bindung rechtlich zulässig ist und welche Sanktionen zu erwarten sind, wenn ich irgendwann kündige. Bezüglich Bauzwang und Umbau auf Mehrfamilienhaus/zwei Wohneinheiten sind Fristen und Strafen genannt. Bei der Klausel zum Gas nicht. Ein offizieller Anschlusszwang liegt wohl nicht vor. Das hätte doch sicher im Bebauungsplan festgeschrieben werden müssen.
N
Nordlys
23.05.19 09:34
Na ja. Pacta sunt servanda. du unterschreibst es ja. Das ist genauso verbindlich wie Kaufpreis. Sonst käme ich als Gasversorger auf Dich zu mit 1ner gesalzenen Schadenersatzrechnung. Dann geht der Ärger los, und Deine Karten wären nicht die Besten. Nimm Gas, und freu dich über warme Bude zu geringen Kosten. Luft-Wasser-Wärmepumpe sind viel empfindlicher....mehr was für so Millimeterhermänner mit Steigung, Böschung, Heizkurventralala, der Holzkohlgriller und Volbeathörer nimmt Gas. Holzkohleheizungen gibt es ja leider nicht mehr.
G
guckuck2
23.05.19 11:05
Nordlys schrieb:

Sonst käme ich als Gasversorger auf Dich zu mit 1ner gesalzenen Schadenersatzrechnung

Der Versorger unterschreibt den Vertrag aber nicht. Dh wenn gegen Klauseln verstoßen wird, kann doch nur der Verkäufer Forderungen stellen. Dessen Interesse daran geht aber gegen null.
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