W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Überlassung von Grundstück innerhalb der Familie


Erstellt am: 22.05.19 08:01

Birdie8422.05.19 08:01
Hallo Freunde,

Ich habe folgendes Problem.

Meinen Eltern gehören zwei nicht bebaute Grundstücke, welche schlauchförmig sind. (jeweils ca. 12m breit und 40m lang)

Eines dieser Grundstücke soll nun mir überlassen werden, damit ich ein kleines Einfamilienhaus (8x11m) darauf errichten kann.

Wir sind uns innerhalb der Familie einig, dass gegenseitig auf die Grundstücksgrenze gebaut werden darf. Es soll also eine "gegenseitige Grenzbebauung" im Überlassungsvertrag eingetragen werden.

Wie geschrieben, hat jedes Grundstück eine Breite von ca. 12m.
Da ja jedes der Grundstücke 3m zum jeweiligen Nachbargrundstück einhalten muss, bleibt uns nichts anderes übrig, als eine gegenseitige Grenzbebauung zuzulassen. Sonst könnte das Haus ja Max. 6m Breit sein.

Ich möchte also auf meinen Grundstück den Mindestensabstand von 3m zum Nachbarn einhalten. Allerdings zu dem Grundstück meiner Eltern 1m von der Grenze weg bleiben.

Das heißt, das Haus hätte eine Breite von 8m.

Was sollten wir beim Notariat beachten und angeben, damit dieser Überlassung-Vertrag korrekt geschrieben wird?

Stichwort Brandschutz, Abstandsflächen und Grenzbebauung.

Es geht einfach auch darum, dass wir uns dieses Grundstück, auf welchen vorerst nicht gebaut werden soll, keine Nachteile entstehen, da z. B. Abstandsflächen eingehalten werden müssen und es somit nicht mehr möglich ist, ein Haus auf diesem Grundstück zu bauen.

Noch ein Punkt ist, dass das Grundstück mir auf das Erbe angerechnet werden soll. Da es jedoch innerhalb der Familie überlassen wird, soll es nicht zum heutigen Verkehrswert überlassen werden.

Was lässt man da vom Notariat eintragen?

Sorry, wenn ich mich laienhaft ausdrücke. Für mich ist das absolutes Neuland.

Ich bin für jede Antwort dankbar.

Schönen Gruß aus Bayern.

Birdie
RomeoZwo22.05.19 08:47
Hallo,
das Problem in deinem Fall ist, dass die Abstandsflächen ja nicht dazu da sind, dass es schöner zum Wohnen ist, sondern z.B. auch um Brandschutz zwischen Gebäuden zu gewährleisten.
D.h. wenn dein Haus 2m Abstandsfläche auf das andere Grundstück abgibt, bleiben dort für ein mögliches Haus nur 4m Breite (12-2-3-3).


Technische Zeichnung zeigt Überschreitung der Nachbargrenze im Grundrissplan.


Für das von dir beschriebene Grundstück gibt es daher (je nach zulässigen Baufeld) eigentlich nur die Möglichkeit zweier Doppelhaushälften (es kann ja erst eine mit Trennwand gebaut werden, sieht halt doof aus) oder 2 versetzte Einfamilienhaus mit abgetretenen Abstandsflächen an das andere Grundstück. Wie ihr das rechtlich festhaltet, besprecht bitte mit eurem Notar, deren Job ist es da zu beraten (und nicht nur den Vertrag vorzulesen wie es bei Immobilien meistens der Fall ist).


Zwei Layout-Varianten: Links zwei grüne Grundstücke; rechts komplexer Baublock mit Orange, Blau.


Etwas kostspieligere aber vll. schönere Alternative (Bei ausreichendem Baufenster) wäre die Grundstücke zusammenzulegen und neu zu teilen. Auf 24x20m lässt sich schöner bauen (das vordere Grundstück müsste dann mit einem Geh- und Fahrtrecht belastet werden, damit das hintere Grundstück erreicht werden kann).
Tassimat22.05.19 15:24
Schöne Bilder, die gefallen mir.

Also erst mal mit der Stadt klären, welche Variante genehmigungsfähig ist. Es könnten weitere Einschränkungen aus einem Bebauungsplan geben. Vielleicht müssen es zwangsläufig Doppelhaushälften werden.
danixf22.05.19 16:00
Ich würde auch die Grundstücke zusammenlegen. 24x20 ist wesentlich schöner.
kbt0922.05.19 20:45
Siehe "Wie würdet Ihr auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus inklusive Keller Hof und Garten planen?"
https://www.hausbau-forum.de/threads/Grundstücksplanung-von-efh-mit-Doppelgarage.30259/
Birdie8423.05.19 08:27
Guten Morgen,

Vielen Dank für die Antworten. Schön, dass ihr euch für andere so einsetzt und versucht zu helfen!

Vielen lieben Dank auch an RomeoZwo für die Zeichnungen.
Wirklich klasse!

Das mit dem Neu-Aufteilen der Grundstücke ist nicht so einfach, da die Grundstücke im Norden schräg laufen und dadurch im Süden eine unterschiedliche Länge haben.
Die Straße verläuft im Norden (Plan oben)

Ich stelle euch mal ein Bild von den Grundstücken rein.

Dass der Notar nicht nur zum Vorlesen des Vertrages da ist, sondern auch beraten sollte, dass ist momentan genau mein Problem. Deswegen wende ich mich auch diesbezüglich an euch. Mein Notar, welchen ich beauftragt habe, hat uns nämlich 0815 beraten und dementsprechend sah dann auch sein Entwurf aus,welchen er uns zugeschickt hat.
Auf meine Nachfrage, dass er mir doch bitte noch einmal etwas erklären soll, blockte er ab und hat uns lediglich empfohlen den Termin für die Unterschriften abzusagen und uns noch mal schlau zu machen.

Nur, bei wem?
Für mich ist das Job des Notars, seine Kunden zu beraten und nicht nur 0815 einen Entwurf zuschicken und einen Termin für die Unterschriften auszumachen.

Sorry, musste mich jetzt mal bei euch "auskotzen".


@ kbt09
Ich weiß nicht, warum du meine letzten Beiträge verlinkst.
Was willst du mir denn damit sagen?

Hättest du diese gelesen, wüsstest du, dass sie
- In verschiedenen Rubriken erstellt wurden
- Es sich um eine ganz andere Thematik handelt
- Es sich in diesem Beitrag um den Überlassungsvertrag beim Notar geht und in dem letzten Beitrag um die Hausplanung.

Also wenn du mir nicht helfen möchtest, dann schreib doch bitte einfach nichts dazu, ok?

Schönen Tag euch allen!

Skizze eines Grundrisses mit geneigtem Dach links, Maßlinien in Metern auf kariertem Papier.
grundstückenotariatabstandsflächeneinfamilienhausgrenzbebauungvertragbrandschutzdoppelhaushälftenentwurfunterschriften