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ᐅ 2. Rettungsweg bei Doppelhaushälfte - Anforderungen


Erstellt am: 04.05.19 09:22

Markuss8504.05.19 09:22
Guten Morgen zusammen,

wir haben schon extrem viel Input als stille Mitleser hier aus dem Forum gezogen (Danke!), jetzt aber vier spezifische Fragen zum Thema 2. Rettungsweg bei einer Doppelhaushälfte. Wir bauen in BW. Zur Veranschaulichung anbei ein Musterfoto (ist nicht unsere Doppelhaushälfte, soll nur der Veranschaulichung dienen)

1. Haben wir die Landesbauordnung richtig verstanden, dass die Mindestabmessungen für Fenster beim 2. RW = 90x120 (BxH) sein müssen?

2. Müssen bei einer Doppelhaushälfte die 2. Rettungswege immer nach vorne raus gehen? Unser Anbieter meint, von hinten (Garten) käme ja die Feuerwehr nicht ans Haus, daher müssten wir alle RW zur Strasse (vorne) planen?! Im EG wäre uns der 2. RW hinten raus in den Garten viel lieber.

3. Wir planen ein Dachstudio, das nur zur Garagen-Seite ein großes Fenster hat (s. Foto anbei). Unser Anbieter meint, das kann nicht als Rettungsweg gelten, weil da die Garage drunter ist und deswegen die Feuerwehr keine Anleiterfläche hätte. Ist das tatsächlich so? (Wir sollen vorne raus eine Gaube bauen, nur damit dies der 2. RW sein kann)

4. Gibt es an 2. RW für innen irgendwelche Anforderungen? Kann man z.B. innen die Badewanne oder das WC unter dem RW-Fenster einplanen?

VIELEN DANK vorab, eure Meinungen würden uns wirklich SEHR helfen
Markus

Moderne weiße Zweigeschoss-Villa mit grauem Dach, Garage, Einfahrt; rote '2. RW'-Markierungen.
ypg04.05.19 10:32
Markuss85 schrieb:

Unser Anbieter meint, von hinten (Garten) käme ja die Feuerwehr nicht ans Haus, daher müssten wir alle RW zur Strasse (vorne) planen?!

Wenn es so wäre, dann dürften bei uns alle 1-geschossigen Doppelhaushälfte nicht sein, wo im Dach alle Schlafräume sind, weil der 2. Rettungsweg seitlich im Giebel ist.
Markuss85 schrieb:

Unser Anbieter meint, das kann nicht als Rettungsweg gelten, weil da die Garage drunter ist und deswegen die Feuerwehr keine Anleiterfläche hätte.
Man kann sich sehr gut aus einem Giebelfenster lassen und auf das Dach springen, wenn es Feuer geben sollte... ich hatte selbst mal so einen Einsatz, wo ein Kind dort raus ist.
Ich versteh den Anbieter nicht.

Ich weiß es zwar nicht besser, aber bei uns - wie schon gesagt - gibt es solche Häuser, die es laut Deinem Anbieter nicht geben darf.
yellow_ms04.05.19 12:06
wir bauen auch gerade in BW eine Doppelhaushälfte (in Hanglage). Zweiter Rettungsweg geht nach hinten raus im UG.
Markuss8504.05.19 12:49
Danke für die ersten Antworten, deckt sich auch mit unserem Verständnis. Gibt es außer der Landesbauordnung noch andere "Verordnungen" oder Erläuterungstexte, wo solche Fälle vllt. beschrieben sein könnten? Oder geht man für sowas vorab ins Bauamt und lässt sich das schriftlich bestätigen?
yellow_ms schrieb:

Zweiter Rettungsweg geht nach hinten raus im UG.

Okay, und gibt es einen frei zugänglichen Weg für die Feuerwehr in den Garten?
yellow_ms04.05.19 12:55
ja, ein Rettungsweg ist in den Planungsunterlagen ausgewiesen. Dieser beginnt neben den Häusern an der Querstraße und geht entlang der Häuserzeile im UG. Aber dadurch, dass das UG zur Straße hin im Hang ist, bleibt als zweiter Rettungsweg ja nur der Weg nach hinten - ist also die Frage, ob es eine Ausnahme ist, im Sinne, nur wenn vorne nicht geht darf es auch hinten sein.
ypg04.05.19 13:10
Jedes Geschoss mit mind. 2 Aufenthaltsräumen muss einen 2ten Rettungsweg haben. Laut Landesbauordnung BW
Sollte aber in anderen Bundesländern ähnlich/gleich definiert sein.
rettungswegdoppelhaushälftelandesbauordnungfenstergartendach