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ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?


Erstellt am: 04.12.18 09:30

goalkeeper11.04.19 13:58
Wenn wir nun ohne Keller und das Nachbarhaus mit bauen möchte und wir würden mit dem Bau beginnen, dann wird direkt nach unten runter gegründet, so dass das Mittelhaus uns später nicht abfangen muss. Ansonsten tauschen dann die späteren GUs die Pläne aus, so dass z. B. beim versetzten bauen nur die freiliegenden Wände gedämmt werden und nicht komplett.

Für die GUs ist es bei unserem Eckhaus so, wie wenn sie ein Doppelhaus bauen - also völlig entspannt und niemand schlägt da panisch die Hände über dem Kopf zusammen.

Ich bin ja froh dass ich von euch beide Seiten geschildert bekomme - wir suchen uns davon dann unseren eigenen individuellen Weg zusammen mit unserem Wunsch-GU und nicht mit einem Kompromis-GU.
11ant11.04.19 17:36
Die Theoretiker-Schmähung ist quasi das tägliche Brot des Unternehmensberaters

Und, klar, auch aus fachlicher Sicht kann es zu verschiedenen Meinungen kommen - daher versuche ich die meinige immer zu begründen, sodaß man nachvollziehen kann, wann man sich anschließen möchte (bzw. überhaupt erst´mal erkennen kann, ob man sie nachvollzieht).

Ich freue mich daher sowohl, wenn man meine Ansicht für berechtigt hält; als auch, wenn man findet, daß ein m.E. nicht optimales Vorgehen nicht gleich ins Verderben zu führen braucht, sondern handhabbar bleiben kann.

Das Schicksal des Dreifachaufbuddlers kann Gemeinsamplanern dennoch blühen, nämlich seitens der Hauseinführer von Strom / Gas / Wasser / Telefon.
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https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
goalkeeper15.04.19 21:16
Es hat sich etwas Neues ergeben:

nachdem ja das damalige Eckhaus nun doch nicht den Bauplatz angenommen hatte, hat sich das Mittelhaus entschieden, das frei werdende Eckgrundstück zu übernehmen und somit gibt es auch bereits einen neuen Mittelhausnachbarn, mit denen wir uns kommende Woche treffen werden.

Wir hatten bereits ersten Kontakt und konnten feststellen, dass die neuen „Nachbarn“ gerne einen Keller sowie ein Pult- oder Flachdach hätten. Die Eckhäuser allerdings Satteldächer. Die Dachneigung muss auch bei allen drei Häusern identisch sein.

Mal schauen wie es weiter geht.
11ant15.04.19 23:09
Na, das klingt doch mal nicht schlecht. Viel Glück weiterhin !
goalkeeper schrieb:
Die Dachneigung muss auch bei allen drei Häusern identisch sein.
Ach, so viel Vorgabe für die Einheitlichkeit des Riegels gibt es dann doch - hatte ich das bisher überlesen ? - das ist doch schon´mal keine schlechte Grundlage. Profilgleichheit (also auch Traufhöhe etc. gleich) fände ich noch besser - allerdings auch nur ohne Versatz sinnvoll.
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kaho67416.04.19 08:59
Sehr unterhaltsam, die Sache. Bin so gespannt, wie das am Ende aussieht.
*Kaffee schlürf*
goalkeeper16.04.19 20:44
Hatte heute noch mal Kontakt zum Bauamt wegen der gemeinsamen Dachneigung, welche ich bei versetzten Häusern ein wenig unnötig finde: Das sei eben aus städtebaulichen Gründen Vorgabe - naja.

Andere Frage zum Thema Abstand Haus zur Straße. Ab wann kann gebaut werden. Antwort:

Bezüglich der Abstände zur Straße ist zu sagen, dass es sich bei dem festgelegten Maß von 2,50 m um den Mindestabstand handelt. Grundsätzlich beträgt der Abstand 0,4 der straßenseitigen Höhe; d.h. bei 6,50 m = 2,60 m und bei 11 m = 4,40 m.

Heißt das dann beim 2,5 geschossigen Satteldach, dass die zur Straße gelegene Seite nur die beiden Vollgeschosse OHNE das Dach inkl. Dachgeschoss zählt und beim Pultdach, welches ja bis komplett hoch gemauert ist, die tatsächliche Gesamthöhe?
kellermittelhauseckhausdachneigung