ᐅ Laut Geschossflächenzahl nur 138 m2 möglich - 2geschossig - Hilfe :)
Erstellt am: 31.03.19 05:20
Aloha189601.04.19 09:58
Escroda schrieb:
Aufenthaltsraum ist in der Landesbauordnung definiert und Zweifelsfälle (Hobbyraum, Sauna, ...) durch unzählige Urteile mehr oder weniger geklärt.
Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, ..., erschließende Flure und Treppen - nach Außenmaßen!
nicht dazu zählen Abstellräume, Abseiten, Bäder, Toiletten, Ankleiden, ...Dann passt es ja mit Ankleide und BadAloha189601.04.19 10:04
Danke ! Gibt es dazu eine Auflistung ? Was ich finde beschreibt nicht genau um welchen Raum es sich handelt ..
Escroda01.04.19 10:10
Aloha1896 schrieb:
Dann passt es ja mit Ankleide und BadWä? Kann Dir nicht folgen. Was passt?Aloha1896 schrieb:
Gibt es dazu eine Auflistung ?Nein, weil Architekten im Erfinden von Raumbezeichnungen sehr kreativ sein können. Jede Liste wäre unvollständig.Aloha189601.04.19 10:14
Es passt dahin, dass wir dann mit ca 140m2 geplant haben und durch die Flächen (die man nicht anrechnet) ja auf diese Summe kommen könnte ...
Escroda01.04.19 10:18
Nordlys schrieb:
auch gegen das Bauamt vorgehenGrundflächenzahl/Geschossflächenzahl ist nicht nachbarschützend. Da kannste gehen, so viel Du willst. Da musst Du schon eine Bürgerinitiative mobilisieren.Nordlys schrieb:
Das ist das Einfallstor für eine zukünftige Granitisierung des GebietesOder die Lösung zur Erhaltung von Wald-, Land- und Forstwirtschaftsflächen an anderer Stelle. Nachverdichtung ist nicht nur schlecht.Escroda01.04.19 10:22
Aloha1896 schrieb:
Es passt dahin, dass wir dann mit ca 140m2 geplant haben und durch die Flächen (die man nicht anrechnet) ja auf diese Summe kommen könnte ...Aha. War aber schon in #62 geklärt:Escroda schrieb:
Badezimmer und Ankleide wären ja keine Aufenthaltsräume