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ᐅ Laut Geschossflächenzahl nur 138 m2 möglich - 2geschossig - Hilfe :)


Erstellt am: 31.03.19 05:20

Nordlys01.04.19 09:47
Nein und nochmal Nein. Ich würde als Nachbar Alarm machen, auch gegen das Bauamt vorgehen, wenn es Ausnahmen erlaubt. Da kommt ein Irgendwer, kauft sich Land,- und das erste was passiert ist, für mich ändert man dann bitte die Regeln. Frechheit. Wenn 0,15 nicht genug, dann ist es das falsche Land. Der ganze Charakter der Siedlung geht so kaputt. Das ist das Einfallstor für eine zukünftige Granitisierung des Gebietes....weg von Grün hin zu Stein und Pflaster und eng an eng und die 80 qm Gras pflegt der Mähroboter. - Schon als ich las, vorher hier, dass der TE die beiden grossen Bäume auf dem Grundstück fällen will, krausten sich mir die Nackenhaare. Hoffentlich gibt es da 1ne Baumschutzsatzung, die diesen Frevel verhindert. Denn ein Haus stand mit den Bäumen auf dem Land. Das Bebauen muss also mit diesen funktionieren. Karsten
Escroda01.04.19 09:48
Aloha1896 schrieb:
die verstehen es jedoch selber nicht
Klingt jetzt nicht nach "Klarheit".
Aloha189601.04.19 09:49
Aufenthaltsräumen ? Was zählt dazu ?

Grundrissplan eines Bauvorhabens mit blauer Gebäudestruktur und Beschriftungen
Aloha189601.04.19 09:51
Nein planen mit Geschossflächenzahl 0,15 😉
Aloha189601.04.19 09:52
Nordlys schrieb:
Nein und nochmal Nein. Ich würde als Nachbar Alarm machen, auch gegen das Bauamt vorgehen, wenn es Ausnahmen erlaubt. Da kommt ein Irgendwer, kauft sich Land,- und das erste was passiert ist, für mich ändert man dann bitte die Regeln. Frechheit. Wenn 0,15 nicht genug, dann ist es das falsche Land. Der ganze Charakter der Siedlung geht so kaputt. Das ist das Einfallstor für eine zukünftige Granitisierung des Gebietes....weg von Grün hin zu Stein und Pflaster und eng an eng und die 80 qm Gras pflegt der Mähroboter. - Schon als ich las, vorher hier, dass der TE die beiden grossen Bäume auf dem Grundstück fällen will, krausten sich mir die Nackenhaare. Hoffentlich gibt es da 1ne Baumschutzsatzung, die diesen Frevel verhindert. Denn ein Haus stand mit den Bäumen auf dem Land. Das Bebauen muss also mit diesen funktionieren. Karsten
Bleib ruhig 😉 ohne eine zu kenne diese pauschalen Aussagen ist etwas unglücklich ...
Escroda01.04.19 09:57
Aloha1896 schrieb:
Aufenthaltsräumen ?

Aufenthaltsraum ist in der Landesbauordnung definiert und Zweifelsfälle (Hobbyraum, Sauna, ...) durch unzählige Urteile mehr oder weniger geklärt.
Aloha1896 schrieb:
Was zählt dazu ?
Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Küche, ..., erschließende Flure und Treppen - nach Außenmaßen!
nicht dazu zählen Abstellräume, Abseiten, Bäder, Toiletten, Ankleiden, ...