ᐅ Zuständigkeit des Architekten bei KfW-Interesse und weiteres
Erstellt am: 13.07.18 11:44
Ruhrgebiet2329.01.19 11:28
Wir möchten uns eigentlich nicht von ihm trennen. Ich fürchte nämlich, dass ich von anderen Architekten auch nicht mehr verlangen kann und das wären ja wieder deutliche Mehrkosten.
Nur aus Interesse: Ist es denn rechtens, dass der HOAI aufführt im Vertrag und dann nicht danach abrechnet?
Nur aus Interesse: Ist es denn rechtens, dass der HOAI aufführt im Vertrag und dann nicht danach abrechnet?
Ruhrgebiet2329.01.19 11:31
Und ich frage mich auch, wie die Prüfungen der Angebote in der Realität aussehen sollen: Wenn du da verlangst, dass der Anbieter Part xy ändern soll, sagt der bei der Auftragslage, dass wir unsere Sachen allein machen können... Wir bekommen ja momentan nicht mal Angebote für manchen Gewerke.
Caspar202029.01.19 11:34
Ruhrgebiet23 schrieb:
Nur aus Interesse: Ist es denn rechtens, dass der HOAI aufführt im Vertrag und dann nicht danach abrechnet?Du hast doch jetzt Kontakt mit nem Anwalt? Rechtsberatung obliegt diesem Stand.
Holt euch einen vor Ort, zu dem einen Bau-Bausachverständigen, und weiter geht die Reise.
Ruhrgebiet23 schrieb:
Wie ich mit dem Rohbauer sprechen soll, weiß ich auch noch nicht so recht.
Ich hätte nun gesagt, dass wir doch recht erschrocken gewesen sind über den Betrag des Aushubs. Er wird dann vermutlich argumentieren, dass es ja notwendig war. Und ich würde gerne darauf zu sprechen kommen, dass die neue Lage ja hätte besprochen werden müssen, aber dann fühlt er sich vermutlich direkt in die Ecke gedrängt und ich komme nicht weiter...Ich beobachte nur aus dem geschriebenen, das es Hemmnisse gibt, Klartext zu reden mit den beteiligten zu reden.
Eigentlich sind alle auf dem Bau aus härterem Holz. Und vertragen auch Klartext.
Ruhrgebiet23 schrieb:
Und ich frage mich auch, wie die Prüfungen der Angebote in der Realität aussehen sollen: Wenn du da verlangst, dass der Anbieter Part xy ändern soll, sagt der bei der Auftragslage, dass wir unsere Sachen allein machen können... Wir bekommen ja momentan nicht mal Angebote für manchen Gewerke.HOL DIR BITTE JEMANDEN ZUR SEITE, DER DICH AN DIE HAND NIMMT.
Es geht ja weniger um die Dinge die drin stehen, sondern um die Sachen die noch draufkommen.
Zaba1229.01.19 11:35
Ich baue doch auch gerade. Dh. Ich leben in keiner anderen Realität. Ich bitte um ein Angebot und wenn mir nach der Prüfung was nicht passt oder ich es geändert haben will treffe ich mich mit dem Gewerk abends und spreche alles durch bzw. lasse mir alles was ich nicht verstehe erklären.
Wo ist das Problem?
Wo ist das Problem?
Ruhrgebiet2329.01.19 11:39
Das Problem ist, dass wir schon froh sein können, wenn wir überhaupt Angebote bekommen...
Dr Hix29.01.19 12:03
Laut einem Rechner im Netz sollte für die Menge von 24to Schotter (verdichtet) zuvor Aushub von etwa 13m³ angefallen sein. Das sollte den Kran und die Einfahrt beinhalten, es sei denn er hat dir den Schotter unterm Kran nicht berechnet.
Damit wäre der Aushub für den Anbau von 34 auf rund 80m³ angestiegen und das würde ich mir zumindest mal vom Rohbauer erklären lassen. Und wie hier ja schon an anderer Stelle geschrieben wurde, habt ihr nach VOB das Recht bei einer Mehrmenge >10% eine Neu-Kalkulation zu verlangen. Wichtig ist, dass ihr diese einfordert, der Rohbauer ist nämlich nicht verpflichtet das von sich aus zu tun.
Zum Architekt: Ihr habt keinen Anspruch darauf von ihm persönlich betreut zu werden. Ebensowenig hättet ihr beim Handwerker Anspruch darauf, dass der Meister und nicht sein Geselle oder gar Azubi bei euch tätig wird. Der alte Architekt haftet für die Fehler seines Mitarbeiters, das muss euch reichen (so unbefriedigend das sein mag).
Damit wäre der Aushub für den Anbau von 34 auf rund 80m³ angestiegen und das würde ich mir zumindest mal vom Rohbauer erklären lassen. Und wie hier ja schon an anderer Stelle geschrieben wurde, habt ihr nach VOB das Recht bei einer Mehrmenge >10% eine Neu-Kalkulation zu verlangen. Wichtig ist, dass ihr diese einfordert, der Rohbauer ist nämlich nicht verpflichtet das von sich aus zu tun.
Zum Architekt: Ihr habt keinen Anspruch darauf von ihm persönlich betreut zu werden. Ebensowenig hättet ihr beim Handwerker Anspruch darauf, dass der Meister und nicht sein Geselle oder gar Azubi bei euch tätig wird. Der alte Architekt haftet für die Fehler seines Mitarbeiters, das muss euch reichen (so unbefriedigend das sein mag).
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