ᐅ Vollgeschoss oder mit Kniestock ?
Erstellt am: 16.01.19 15:44
M
Mottenhausen17.01.19 13:15Das entscheidet die jeweilige Bauordnung. Wenn 2,x m Raumhöhe auf xy% der Fläche erreicht werden = Vollgeschoss. So ein hoher Kniestock sollte überall als Vollgeschoss zählen.
blaupuma schrieb:
Ich habe 6,3 m im
Bungalow.Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft Zeig' mal Bilder!
face26 schrieb:
...ab wann gilt es denn eigentlich noch als Kniestock und ab wann als Vollgeschoss?Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt.Escroda schrieb:
Oh, da hat man Dir wohl eine Gewerbehalle als Bungalow verkauft
Zeig' mal Bilder!
Ich denke der TE geht es nicht um den baurechtlichen Vollgeschossbegriff, den es in Bayern ohnehin nicht mehr gibt, sondern nur darum, wo das Dach anfängt: unterhalb oder oberhalb der 2. Geschossdecke. Das letzteres günstiger ist, halte ich für möglich. Letzten Endes muss es aber der Rohbauer am Besten wissen. Er kann ja die Alternativen mal gegenüberstellen, dann sieht man, wo das Geld bleibt.Ähnliche Themen