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ᐅ Reihenendhaus bauen - Welche technischen Vorgaben beachten?


Erstellt am: 04.12.18 09:30

Yosan12.12.18 21:46
goalkeeper schrieb:
Wir hatten gerade Kontakt mit einem Architekten, der uns das mit der Baulast wie folgt erklärt hat:

Die Gemeinde ist ja Eigentümer der Grundstücke und kann somit ja eine Baulast auf die Grundstücke eintragen. Die Baulast wird dann bei Weiterverkauf an die eigentlichen Verkäufer übertragen und schwups, hat man keine rechtlichen Probleme mehr als Gemeinde, was die gemeinsame Dachform angeht.

Ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe.
Ja klar, so läuft es ABER was macht denn die Gemeinde, wenn die Grundstücke pro Riegel alle verkauft sind, bevor der erste Bauantrag eingeht und die Dachform o.ä. "festlegt" ? Das wäre ja die spannende Frage. ..oder wie soll der Ablauf von Grundstückskauf und Hausbau hier laufen?
goalkeeper12.12.18 22:19
Yosan schrieb:
Ja klar, so läuft es ABER was macht denn die Gemeinde, wenn die Grundstücke pro Riegel alle verkauft sind, bevor der erste Bauantrag eingeht und die Dachform o.ä. "festlegt" ? Das wäre ja die spannende Frage. ..oder wie soll der Ablauf von Grundstückskauf und Hausbau hier laufen?

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Baulast einfach allgemein gehalten wird und nicht direkt fest für eine Dachform im Verzeichnis eingetragen wird. Sozusagen einfach der Satz, dass der erste Bauantrag für den Riegel die Dachform bestimmt. Sollte doch so möglich sein, oder?
Yosan12.12.18 22:38
goalkeeper schrieb:
Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Baulast einfach allgemein gehalten wird und nicht direkt fest für eine Dachform im Verzeichnis eingetragen wird. Sozusagen einfach der Satz, dass der erste Bauantrag für den Riegel die Dachform bestimmt. Sollte doch so möglich sein, oder?
Du meinst also so in der Art "die Dachform, Fassadenestaltung, Gebäudehöhe etc. muss entsprechend der bestehenden (/genehmigten) Häuser (des Riegels) übernommen werden"? Keine Ahnung ob so was allgemeines rechtens ist
goalkeeper12.12.18 23:02
Yosan schrieb:
Du meinst also so in der Art "die Dachform, Fassadenestaltung, Gebäudehöhe etc. muss entsprechend der bestehenden (/genehmigten) Häuser (des Riegels) übernommen werden"? Keine Ahnung ob so was allgemeines rechtens ist

Ungefähr so könnte ich mir das vorstellen.
Yosan12.12.18 23:32
Wenn sowas möglich ist, sollte die Gemeinde das vielleicht langsam angehen, bevor am Ende doch schon manche Grundstücke ohne eine solche Baulast gekauft wurden, weil die Gemeinde im entscheidenden Moment nicht dran denkt/nicht schnell genug ist o.ä.
goalkeeper13.12.18 00:15
Yosan schrieb:
Wenn sowas möglich ist, sollte die Gemeinde das vielleicht langsam angehen, bevor am Ende doch schon manche Grundstücke ohne eine solche Baulast gekauft wurden, weil die Gemeinde im entscheidenden Moment nicht dran denkt/nicht schnell genug ist o.ä.

Alle Bauplätze sind gemeindeeigen und werden in einem zentralen Bewerbungsverfahren im März vergeben. Daher gibts dahingehend keine Probleme.
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