ᐅ Schlüsselfertig Bauen - Auflagen Bauordnung
Erstellt am: 11.05.18 21:00
Aha.. na gut dann nehm ichs zurück. Mir ist bisher noch keiner untergekommen der Außenanlagen mit anbietet, ich sehe und lese immer nur von Bauherren, die dann 1 bis x Jahre wieder sparen, damit sie irgendwann mal ein Pflaster und Rasen haben.
Letztendlich ist das Fazit natürlich: was steht im Vertrag drin, eh klar.
Letztendlich ist das Fazit natürlich: was steht im Vertrag drin, eh klar.
Mycraft schrieb:
Das kommt häufiger vor als gedacht. Bei uns war ein Basispaket Außenanlagen(Terrasse, Podest, Stellplatz, Zuwegung, Traufstreifen, Mülltonnenstellplatz) mit im Hauspreis und ich kenne mind. 3 weitere große GÜ‘s, welche das ähnlich handhaben.Aber es ist nicht Usus.
Gerade heutzutage nehmen die Leistungen der GUs eher ab, damit der Preis nicht erhöht werden muss.
Kann es sein, dass ein Architekt/BU verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die vom Bebauungsplan erwarteten Stellplätze auch gebaut werden? Zumindest dass sie im Bauantrag mit beantragt werden? Ich halte das für schlüssig. Wann letztendlich der Bauherr dort was verwirklicht, steht auf einem anderen Blatt.
Bei uns war es zumindest so, dass der Architekt/GU auf unseren Wunsch hin das Carport mit beantragt hat (Statik muss ja auch eingereicht werden), das Carport aber selbst bauseits erstellt wurde.
Einen Fahrradständer kann man überall hinklemmen, das würde ich als GU auch vernachlässigen, dem Bauherren nochmal drauf hinweisen, dass er vonnöten ist.
Ansonsten muss ein GU gar nichts. Sein Angebot kann man annehmen oder ablehnen. Letzteres würde bedeuten, bei jemand anderen den Werkvertrag zu unterschreiben.
Edit: Ein Stellplatz muss man genehmigen lassen, und deshalb geht der GU drauf ein.
Einen Baum pflanzt Du selbst, der wird nicht genehmigt 😉
ypg schrieb:
Aber es ist nicht Usus.Das hat auch keiner behauptet.ypg schrieb:
Kann es sein, dass ein Architekt/BU verpflichtet ist, dafür zu sorgen, dass die vom Bebauungsplan erwarteten Stellplätze auch gebaut werden?Er muss diese nur einzeichnen und ggf. den Wünschen des Amts anpassen. Der Rest ist Sache des Bauherren. Ist er gleichzeitig Bauherr sieht es natürlich anders aus. Auch kommt es darauf an wie der Wortlaut der Baugenehmigung ist.Es läuft auf den Vertrag des TE aus, meine Glaskugel ist gerade nicht zur Hand, also warten wir mal ab was da kommt.
M
MarkussukraM12.05.18 22:00Gekürzt steht dort:
Die Außenanlage wird ohne Einfriedung ect. hergestellt.
Die Hauszugänge werden mit Betonpflastersteinen und die Terrassen mit
Betonplatten belegt.
Die Raseneinsaat, sowie erforderlicher Mutterboden ist Sache des Käufers.
Garage mit Weg ist als Sonderwunsch gekennzeichnet.
Von Bäumen, ect. keine Rede.
Das Rundumsorglospaket ist somit nicht geschuldet, imo.
Die Außenanlage wird ohne Einfriedung ect. hergestellt.
Die Hauszugänge werden mit Betonpflastersteinen und die Terrassen mit
Betonplatten belegt.
Die Raseneinsaat, sowie erforderlicher Mutterboden ist Sache des Käufers.
Garage mit Weg ist als Sonderwunsch gekennzeichnet.
Von Bäumen, ect. keine Rede.
Das Rundumsorglospaket ist somit nicht geschuldet, imo.
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