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ᐅ Haus und Garage - Wie am besten auf den Grundstücken platzieren?


Erstellt am: 09.02.18 09:32

kaho67410.02.18 18:45
Ich würde vermutlich in diese Richtung planen, aber nur unter der Voraussetzung, dass die Hauptstr. wirklich ruhig ist.


Lageplan eines Baugrundstuecks mit Haus, Garage, Stellplaetze und Terrasse


Größenverhältnisse müßten grob passen. Pfeil zeigt Eingang.
kaho67410.02.18 18:57
Doch wenn ich es recht bedenke, nein. Garten würde ich dennoch von der Straße abwenden. Man hat ja auch Fußgänger, die dann ständig auf meine Terrasse glotzen. Ich bleib bei dem ersten Entwurf.
ypg10.02.18 21:43
Ich kann mir eigentlich gar nicht vorstellen, dass an dem Fußweg nur 1,5 Meter Platz sein muss. Ok, Ja, 1,5 Meter mit einem flachen Anbau , aber mit Abstandsflächen, die im Verhältnis zu der Höhe stehen, kann ich mir bei höheren Höhen als 3 Meter diese „Rand“Bebauung nicht vorstellen. Das wäre ja ansonsten die Atmosphäre einer kleinen Altstadt in Citylage...
Also mal den Hinweis, dass Abstandsflächen abhängig von der Höhe der Außenwand ist.
pp120312.02.18 09:44
Ich habe einmal eine Zeichnung der neuen Siedlung erstellt mit Beschreibung der Straßen, da es aus meinem Post nicht klar geworden ist, dass die Straßen dort alle sehr ruhig sind.

Unser Grundstück ist die Nummer 5 auf dem Plan.

Die Pöppinghauser Straße ist die Hauptstraße dort...wobei die jetzt auch nicht extrem befahren ist wie eine Bundesstraße oder so. Wenn man sich jetzt auf die leere Wiese der Grundstücke stellt, hört man nur ein leises Zischen der Autos von der Hauptstraße.

Der Emsring ist bereits eine Nebenstraße. Dort fahren nur Leute rein die dort wohnen oder zu Besuch kommen. Über den Emsring kommt man nicht mehr weiter in andere Siedlungen. Man kann dort einen großen Kreis fahren und muss auf die Pöppinghauser Straße fahren wenn man irgendwo weiter weg fahren will.

Dann kommen wir zur neuen Straße Eichenforst. Das wird lediglich eine Zufahrt zu der neuen Siedlung sein. Vom Emsring aus kommt man nicht mehr auf den Lotsenweg. Für die Einwohner dort war das die Voraussetzung, dass die Straße Eichenforst überhaupt genehmigt wurde, sonst würden viele Leute die zum Schleusenweg (ganz unten) fahren, die Abkürzung über die Eichenforst/Lotsenweg zum Schleusenweg nehmen.

Zum Schluss dann noch die roten Straßen und unser Fußweg (dünner gemalt). Das wiederum sind nur Zufahrten zu den einzelnen Häusern. Am Ende der Straßen geht es auch nicht mehr weiter.

Der Fußweg gehört also nur uns und unserem Nachbar Nr. 4. Die Fläche kaufen wir quasi mit unserem Grundstück ein.

Und falls wir uns für die Variante entscheiden sollten, dass wir den Fußweg um 1 Meter verbreitern von 2 auf 3 Meter um die Zufahrt zu unserem Haus über den Weg zu machen, wäre der einzige Nachbar der überhaupt was zu moppern hätte, Nachbar Nr. 4.

Wir haben uns jetzt dafür entschieden Kontakt mit dem Nachbarn aufzunehmen und einmal die Planung zu besprechen. Vllt. favorisiert er ja auch die Variante mit der Zufahrt über den Fußweg zu seinem Haus.

Grundsätzlich kann man aber festhalten, dass egal wie wir unser Haus stellen, in dem kleinen Neubaugebiet, absolute Ruhe herrschen wird. An unserem Grundstück Nr. 5 müssen in Zukunft nur Autos vorbeifahren, die zu den Grundstücken 1 - 4 fahren möchten. Grundstücke 6 - 11 werden ihre Zufahrt bereits über die erste Privatstraße oder direkt über den Emsring (Haus 9 - 11) erreichen.

Lageplan eines Baugrundstücks mit Parzellen, Grünflächen, Straßennamen und Markierungen
kaho67412.02.18 10:22
pp1203 schrieb:

Der Fußweg gehört also nur uns und unserem Nachbar Nr. 4. Die Fläche kaufen wir quasi mit unserem Grundstück ein.
Wenn der Fußweg Euch gehören würde, würde er zum Grundstück gehören. Das tut er m.W. nicht, sondern er gehört zum öffentlichen Raum. Es ist ein Irrglaube, dass Dir etwas gehört, nur weil Du der vermeintlich einzige bist, der es benutzt.
Oder hast Du tatsächlich einen Eintrag im Grundbuch für dieses Flurstück?
Bieber081512.02.18 11:01
pp1203 schrieb:
PS: Anbei noch ein größerer Plan vom Grundstücksverkäufer der auch die Erschließung in Auftrag geben wird. Er hat in seiner Zeichung die Häuser auch in die Ecke platziert wie wir und den Hauseingang auch auf der Seite des Fußweges. Nur auf unseren Grundstücken waren zunächst zwei Häuser geplant.
Was spricht denn gegen die dort vorgeschlagene Anordnung? Sieht doch sinnvoll aus und eröffnet euch einen Garten in wunderbarer Süd-Ausrichtung (planunten, meinethalben auch Süd-West).

Wenn ihr das Haus so anordnet, könnt ihr in 25 Jahren das Grundstück teilen und ein Kind kann ein zweites Haus bauen. Es wäre zumindest eine Möglichkeit. Wer weiß schon, was dann ist ...
grundstückefußwegzufahrtgartenabstandsflächen