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ᐅ Grundstücksplanung von Einfamilienhaus mit Doppelgarage


Erstellt am: 21.02.19 16:57

ypg23.02.19 12:44
Hier werden wir und unsere Fragen auch ignoriert 🙁
Birdie8426.02.19 10:25
Hi,

Ihr werdet von mir nicht ignoriert. Im Gegenteil. Ich freue mich doch wenn ihr mir mit euren Beiträgen weiter helfen könnt! Vielen Dank dafür!!

Die Straße verläuft Plan oben (also im Norden).
Die Messpunkte sind richtig. Die Grundstücke verlaufen ganz leicht schräg, deshalb die Messpunkte innerhalb der Grundstücke.
Angrenzend an den Grundstücken befinden sich Gärten .
Die Grundstücke sind im innenbereich der Gemeinde und können bebaut werden.

Das mit den Abstandsflächen habe ich noch nicht so richtig verstanden.
Laut Aussage von meinem Bekannten Rohbauer, hat er sich schlau gemacht und das nicht bebaute Grundstück würde auch nach meinem Bau noch bebaut werden können. Es müssten halt im Grundbuch entsprechende Abmachungen eingetragen werden.
Jetzt lese ich jedoch hier wieder,, dass das Grundstück meiner Eltern nach meinem Bau nichts mehr wert wäre. Dies möchte ich natürlich vermeiden und deshalb im Grundbuch ein recht auf Bebauung bis auf die Grundstücksfläche eintragen lassen.

"Profi müsste man sein" 🙂

Schönen Gruß

Birdie
ganner26.02.19 12:17
Hallöchen Birdie,

habe ich das richtig verstanden und das rechte Grundstück deiner Eltern ist nicht bebaut?
Unklar ist immer noch ob ein Bebauungsplan vorhanden ist.

Informiere dich mal über die geltenden Abstandsflächen in deinem Bundesland / Baugebiet.

Generell gibt es zwischen zwei Gebäuden auf unterschiedlichen Grundstücken Abstandsflächen einzuhalten. Diese verteilen sich zu gleichen Teilen auf den jeweilen Grundstücken. In der Regel musst du, sowie deine Eltern beim Hausbei 3m Abstand zur Grenze einhalten. Sprich 6m zwischen den beiden Häusern.

Wenn du nur 1m Abstand zur Grenze Einhältst, dann würden deine Eltern für dich eine Baulast auf ihrem Grundstück übernehmen. Sie müssten also die bei dir fehlenden 2m Abstand übernehmen. Folglich müssten sie (oder der zukünftige Eigentümer) 5m Abstand von deinem geplanten Haus halten. Daher würde sich eine nachträgliche Bebauung des Grundstücks deiner Eltern als schwierig / nahezu unmöglich erweisen.

Aber natürlich könnten du und deine Eltern euch eine sogenannte gegenseitige Anbaubaulast eintragen lassen. Dann musst du an die Grenze Bauen. Deine Eltern (oder der zukünftige Eigentümer) aber im Anschluss ebenfalls. Natürlich ohne Fenster auf der Grenze. Sprich ihr baut jeweils eine Doppelhaushälfte.

Diese Baulasten kommt in der Regel ins Baulastenverzeichnis, welches auf der Gemeinde geführt wird.

Interessant wäre wie das/die Grundstücke links neben dir aussehen und bebaut sind. Auch wäre ein etwaiges Gefälle von interesse. Ansonsten sehe ich kein Problem wieso man dieses Grundstück nicht bebauen könnte.
Birdie8405.03.19 11:55
Hi Ganner,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wirklich top!

Ja, das rechte Grundstück ist nicht bebaut. Das Grundstück links von den beiden ist ebenfalls nicht bebaut.
Soweit ich weiß, besteht kein Bebauungsplan seitens der Gemeinde. Es darf eigentlich alles gebaut werden. Egal welche Form, Dach, usw.

Das mit dem Abstandsflächen bezieht sich doch dann nur auf die Höhe (Länge) des Hauses und nicht auf die gesamte Länge des Grundstückes, oder wurde ich da falsch informiert?

Also wenn ich eine Hauslänge von 10 m habe, müssten meine Eltern auf genau dieser Höhe auf ihren Grundstück diese 2 m Abstandsfläche übernehmen, richtig?
Das wäre nämlich höchstwahrscheinlich eh ihr Garten, weil ihr Haus dann, aufgrund der versetzten Grundstücke, eh weiter im Norden (Plan oben) stehen würde.

Sorry, das ist etwas schwierig zu erklären.

Zum Thema "gegenseitige Anbaubaulast":
Schön, das du das Thema angesprochen hast.
Wenn wir beim Notar diese gegenseitige Anbaubaulast eintragen lassen, sind wir dann verpflichtet, jeweils auf die Grundstücksgrenze zu bauen?
So hab ich das zumindest verstanden .
Ach ja, die Grundstücke haben so gut wie kein Gefälle. Lediglich beim der Einfahrt ein bisschen (Plan oben)

Vielen lieben Dank und ich freue mich auf eine Antwort

Schönen Gruß

Birdie
haydee05.03.19 12:55
Ich würde eine Anbaubaulast eintragen und eine Doppelhaushälfte bauen.

Zu der Übernahme der restlichen Abstandsfläche in den sehr wahrscheinlichen Garten mal ein Beispiel aus unserem Ort.
Nachbar baut auf die Grenze. Oma und Opa stimmen zu. Ist doch eh nur der Garten und die Garage, Hühnerstall, Lagerfläche darf bleiben. Jahre Später
Der Enkel wollte die Garagen umbauen und in den ehemaligen Garten einen Anbau stellen. Pech gehabt. Die Nachbarn übernehmen auf ihre Seite keine Abstandstfläche (Auf Höhe der Garagen ist ihr Garten) der ehemalige Garten ist nutzlos, da statt 3 Meter Abstand 6 Meter Abstand eingehalten werden müssen.

Meine persönliche Meinung ist, jeder hat auf seinem Grundstück seine Abstandsflächen einzuhalten. Alles andere sorgt irgendwann für Unmut. Sei es dass das Grundstück kaum zu verkaufen ist oder noch schwerer zu bebauen.
ganner14.03.19 08:03
Birdie84 schrieb:
Hi Ganner,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Wirklich top!

Ja, das rechte Grundstück ist nicht bebaut. Das Grundstück links von den beiden ist ebenfalls nicht bebaut.
Soweit ich weiß, besteht kein Bebauungsplan seitens der Gemeinde. Es darf eigentlich alles gebaut werden. Egal welche Form, Dach, usw.

"alles" bauen darfst du natürlich nicht unbedingt. Aber natürlich gibt es einige Freiheit die du+dein Architekt haben. Abgenickt werden muss das ganze dann vom zuständigen Bauamt.
Generell gilt die bebauung muss sich der "Eigenart der näheren Umgebung" einfügen. Das betrifft die Größe, die Nutzung, sowie die Bauweise (offen oder geschlossen).
Birdie84 schrieb:
Hi
Das mit dem Abstandsflächen bezieht sich doch dann nur auf die Höhe (Länge) des Hauses und nicht auf die gesamte Länge des Grundstückes, oder wurde ich da falsch informiert?

Also wenn ich eine Hauslänge von 10 m habe, müssten meine Eltern auf genau dieser Höhe auf ihren Grundstück diese 2 m Abstandsfläche übernehmen, richtig?
Das wäre nämlich höchstwahrscheinlich eh ihr Garten, weil ihr Haus dann, aufgrund der versetzten Grundstücke, eh weiter im Norden (Plan oben) stehen würde.

Soweit ich weiß ist das richtig was du sagst. Dass es nur auf dieser Hauslänge gilt. Aber soweit ich weiß sind das mehr als 2 Meter ( zumindest 2,5 Meter je nach Bundesland). Sprich es muss mindestens 5 Meter abstand von deiner Grenze gehalten werden. Sprich das Grundstück deiner Eltern wäre somit nahezu unbebaubar. Siehe Skizze
Blau: Haus auf deinem Grundstück
Rot: Abstandsflächen
Gelb: Theoretisch noch mögliche Babeauung auf dem Elterngrundstück.
Birdie84 schrieb:
Hi
Zum Thema "gegenseitige Anbaubaulast":
Schön, das du das Thema angesprochen hast.
Wenn wir beim Notar diese gegenseitige Anbaubaulast eintragen lassen, sind wir dann verpflichtet, jeweils auf die Grundstücksgrenze zu bauen?
So hab ich das zumindest verstanden .
Ach ja, die Grundstücke haben so gut wie kein Gefälle. Lediglich beim der Einfahrt ein bisschen (Plan oben)

Meines wissens: Ja es wird dann für den Bereich eintlang der Grenze wo ihr das Haus Plant eine Anbaubaulast eingetragen. Sprich wenn auf dem Grundstück deiner Eltern später gebaut wird, muss im Bereich deines Hauses ohne Abstand direkt angebaut werden. Im restlichen Bereich des Grundstückes kann/muss meines Wissens auch wieder mit Abstand gebaut werden, es sei denn man trägt dann auch für diesen Bereich eine gegenseitige Anbaubaulast ein.

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