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ᐅ Telefonische Bauvoranfrage abgelehnt


Erstellt am: 20.09.17 15:55

11ant21.09.17 02:19
Snoopy123 schrieb:
eine Toskana Bauweise 1 1/2 geschossig
Wie darf ich mir das denn vorstellen ?
Snoopy123 schrieb:
Fragen uns daher, wieso wir eine Absage erhalten haben und paar Häuser weiter eine Genehmigung erteilt wurde. Wie ist sowas möglich?
Dafür kann ich mir zwei Gründe vorstellen: zum einen, daß der Bebauungsplan dazwischen geändert wurde; und zum anderen, daß man dort Glück mit dem Grundstück hatte und der Terrainverlauf einen für die Traufhöhe günstigeren Referenzpunkt hergegeben hat.

Ist beides nicht der Fall, habt Ihr nach dem Grundsatz der Ermessensbindung gute Karten: bei gleichen Voraussetzungen (und nur dann !) ist dem Müller auch zu genehmigen, was dem Meier bereits genehmigt wurde - und wenn es (in beiden Fällen) eine Ausnahme ist. Das führt umgekehrt aber eben auch dazu, daß Gemeinden, die eine Ausnahme nicht wiederholen wollen, danach die Grundlage ändern.

Auf welcher Grundlage soll man eine telefonische Bauvoranfrage ablehnen können ? - eine mürrische Auskunft ist kein Ablehnungsbescheid.
Joedreck21.09.17 07:13
hmm das ist so nicht ganz richtig. Sollte damals beim Nachbarn ein Fehler passiert sein bei der Genehmigung, dann hat der TE leider kein Anrecht auf eine Genehmigung.
Ich würde den Architekten beauftragen.. Wenn er gut ist, lässt er sich was einfallen.
Es kann auch ein Antrag auf Befreiung gestellt werden etc. Und, wie richtig angemerkt, ist eine telefonische Auskunft erst mal gar nichts
kaho67421.09.17 07:21
Halt die Frage, inwieweit man hier Geld zum Fenster raus wirft. Weiß ja nicht, wie es anderswo läuft. Bei uns war die Bauvoranfrage sehr detailliert und musste alle Unterlagen des nachfolgenden Bauantrags enthalten. Wenn die abgelehnt worden wäre, wären dass mal eben paar tausend Eus in den Sand gesetzt gewesen. Also wenn ich schon weiß, dass das nicht gewünscht ist, würde ich keine schriftliche Anfrage ausarbeiten lassen. Was aber bei uns kein Problem war, mit den Leuten zu reden. Wir haben vorher viel erfahren, indem wir einen Termin beim Bauamt hatten. Da merkt man oft, wie die so darauf sind und was möglich ist.
Wastl21.09.17 09:47
Schwarzbauten der Nachbarn darf man selber nicht bauen.
Nach abgelehnter Bauvoranfrage dann selber einen solchen Schwarzbau hinzustellen wäre töricht - es wird dann Rückbau verlangt.
Ich würde zuerst in Erfahrung bringen ob das besagt Haus so genehmigt wurde, basierend auf eurem Bebauungsplan.
Ansonsten: Es gilt nun mal der Bebauungsplan - den kennt man vor Grundstückskauf. Sich jetzt zu beschweren ist komisch,...
Escroda21.09.17 15:42
11ant schrieb:
Wie darf ich mir das denn vorstellen ?
Das würde mich auch interessieren. Und ergänzend, warum 4,50m Traufhöhe bei einem Vollgeschoss nicht ausreichen.
11ant schrieb:
Auf welcher Grundlage soll man eine telefonische Bauvoranfrage ablehnen können ?
Und was ist überhaupt eine telefonische Bauvoranfrage?
Snoopy123 schrieb:
Wir hätten uns mit der Absage auch zufrieden gegeben
Dann solltest Du das tun. Spart jede Menge Nerven, die Du während der Bauphase vermutlich dringender brauchst.
ypg21.09.17 21:36
Lass doch mal einen Architekten ran - dann wird aus einem professionellen Bauantrag auch eine gewollte Baugenehmigung!


Gruß, Yvonne
bauvoranfragetraufhöhegenehmigungarchitekten