ᐅ Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig
Erstellt am: 08.08.17 14:55
Nordlys schrieb:
So ist er nicht. Er hört am liebsten NDR 1.Passt doch, anders nicht zu ertragen [emoji23]
sauerpeter schrieb:
Wir haben einen Baubetreuer vom Bauherren-Schutzbund, zu Einzelheiten melde ich mich später noch mal. Bin grad auf dem Sprung.Die Erklärung von Dir ist ja hier noch offen.
Magst Du noch mal abschließend erzählen, was Dir geraten wurde?
Hast Du einen Bautenstandsbericht bekommen?
S
sauerpeter18.08.17 10:38Ja stimmt, letztens erst dran gedacht. Also erst mal habe ich noch mal gelesen was auf der Rechnung stand, es steht explizit Abschlagszahlung zu x% von der Summe x darauf. Da wir auch nirgends eine Teilabnahme vereinbart haben, gehe ich wirklich davon aus, das es so ist, wie ihr sagt. das die Abnahme dann quasi am Ende des Hauses erfolgt und das auch damit im Vertrag gemeint ist.
Ja bzgl. der Bodenplatte und allem was darunter ist, kann ja jetzt nicht mehr geprüft werden. Laut Baubetreuer schade, da das ja wichtig ist, weil ja schließlich das Haus darauf steht. Aber das ist nun leider nicht mehr zu ändern. Nun steht nächste Woche der erste Termin an. Er möchte sich den Rohbau und das Dach bis zu den Traglatten ansehen. Ich bin schon ganz gespannt.
Zu einem Bautenstandsbericht: Nee, sowas haben wir nicht. hab ich vorher auch noch nicht gehört. Uns wurde gesagt, das wir natürlich umfangreiche Dokumentationen erhalten. Aber ich denke, dass das am Ende passiert. Und dort wird dann sicher auch was zum Aufbau bzw. der Ausführung der Bodenplatte stehen
Aber stimmt schon, ich muss ruhiger werden... Man hört liest und sieht nur einfach so unheimlich viel, was schief läuft. Und bei der großen Summe... Hab keine Lust auf Schaden, wodurch dann womöglich nich Frau und kleine Kind schaden nehmen (bspw. Schimmel) oder so.
Hach, manchmal is schwer
Ja bzgl. der Bodenplatte und allem was darunter ist, kann ja jetzt nicht mehr geprüft werden. Laut Baubetreuer schade, da das ja wichtig ist, weil ja schließlich das Haus darauf steht. Aber das ist nun leider nicht mehr zu ändern. Nun steht nächste Woche der erste Termin an. Er möchte sich den Rohbau und das Dach bis zu den Traglatten ansehen. Ich bin schon ganz gespannt.
Zu einem Bautenstandsbericht: Nee, sowas haben wir nicht. hab ich vorher auch noch nicht gehört. Uns wurde gesagt, das wir natürlich umfangreiche Dokumentationen erhalten. Aber ich denke, dass das am Ende passiert. Und dort wird dann sicher auch was zum Aufbau bzw. der Ausführung der Bodenplatte stehen
Aber stimmt schon, ich muss ruhiger werden... Man hört liest und sieht nur einfach so unheimlich viel, was schief läuft. Und bei der großen Summe... Hab keine Lust auf Schaden, wodurch dann womöglich nich Frau und kleine Kind schaden nehmen (bspw. Schimmel) oder so.
Hach, manchmal is schwer
R
RobsonMKK18.08.17 10:47sauerpeter schrieb:
Man hört liest und sieht nur einfach so unheimlich viel, was schief läuftDer einfache logische Grund dahinter: wer keine Probleme hat posaunt nicht durch die Welt.B
Bieber081518.08.17 13:06sauerpeter schrieb:
Und dort wird dann sicher auch was zum Aufbau bzw. der Ausführung der Bodenplatte stehenDas sollte den Entwurfsplänen und der Statik zu entnehmen sein. Beide Dokumente muss es jetzt bereits geben, ohne darf man nicht bauen.Soweit zur Planung des Aufbaus, die "Ausführung" wird normalerweise nicht durch das Bauunternehmen dokumentiert. Das muss man selbst machen (Fotos, Fotos, noch mehr Fotos) bzw. man leistet sich eine separat beauftragte Bauüberwachung.
sauerpeter schrieb:
Zu einem Bautenstandsbericht: Nee, sowas haben wir nicht. hab ich vorher auch noch nicht gehört.Ein Bautenstandsbericht ist ein Bericht über den Stand der Arbeiten bei der Errichtung eines Bauwerks. Er gibt Auskunft über den Fertigstellungsgrad der Immobilie und dient dem Bauherren als Nachweis, dass die veranschlagten Kosten eingehalten werden und dem Baufinanzierer, dass die angeforderten Abschlagszahlungen dem Bautenstand entsprechen. Er wird von dem mit der Bauleitung beauftragten sachverständigen Dritten, z. B. einem Architekten, gefertigt, unterzeichnet und mit einer Fotodokumentation versehen.
Bautenstandsberichte sind üblicherweise Bestandteil des vom Bauherren abgeschlossenen Vertrages mit dem Bauunternehmer oder dem Architekten, weshalb ihnen Drittschutzwirkung gegenüber dem Bauherren bzw. gegenüber dem Baufinanzierer zukommt. Unrichtige Bautenstandsberichte können daher eine Haftung des Erstellers auslösen
Quelle: Wikipedia
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