W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Erste Rechnung für Erdarbeiten und Bodenplatte fällig


Erstellt am: 08.08.2017 14:55

Yilmaz 08.08.2017 15:49
Hallo,
Die Vereinbarung ist etwas unglücklich formuliert.
Was steht auf Rechnung darauf? Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung?

Und wie hoch ist die Re-Summe?

Mit freundlichen Grüßen

sauerpeter 08.08.2017 15:55
Yilmaz schrieb:
Hallo,
Die Vereinbarung ist etwas unglücklich formuliert.
Was steht auf Rechnung darauf? Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung?

Und wie hoch ist die Re-Summe?

Mit freundlichen Grüßen

Wie genau die Formulierung ist, muss ich mal nachsehen. Höhe ca. 36.000EUR. ich habe 14 T zum bezahlen, wenn ich in 10 tagen bezahle, erhalte ich einen Nachlass von 2%.
Ich melde mich noch mal, wenn ich weiß, wie genua die Formulierung war.

sauerpeter 08.08.2017 15:56
Bieber0815 schrieb:
Abseits dieser Diskussion: Was unternimmst Du derzeit, um Mängel zu entdecken? Gibt es eine Bauüberwachung, eine Qualitätskontrolle? Hast Du einen Experten, der in Deinem Auftrag die Bodenplatte bewertet und Dir Auskunft gibt über mögliche Mängel?

Hast Du den Werkvertrag fachlich prüfen lassen?

Im Allgemeinen/üblicherweise ist es so, dass das Werk ("Haus") am Ende als ganzes abgenommen wird. Teilzahlungen entsprechend dem Zahlungsplan im Werkvertrag haben (üblicherweise) keine Wirkung auf Deine Mängelrechte. Erst mit der Abnahme dreht sich die Beweislast.

Ob in Deinem Fall Teilabnahmen vorgesehen sind, lässt sich m.E. nicht so einfach beantworten. Da solltest Du Dich mit Deinem Werkvertrag mal kundig beraten lassen.

Das ersetzt aber nicht die sorgsame Bewertung des Bautenstands. Es sollte zunächst Dein Interesse sein, überhaupt zu wissen, ob es Mängel gibt!

Wir haben einen Baubetreuer vom Bauherren-Schutzbund, zu Einzelheiten melde ich mich später noch mal. Bin grad auf dem Sprung.

ypg 08.08.2017 17:59
sauerpeter schrieb:
Bist du sicher? Sorry für die Zweifel.

Ja-nee

Ich meine das schon so, wie ich das dort erst geschrieben habe.

Es ist ja nicht eine Abnahme, wie die Bauabnahme am Ende des Hausbaus und Übergabe es ist.
Die Baufirma ist ja verpflichtet, nach - wie heisst es? - anerkannten Regeln der Technik etc zu bauen (ich habe den genauen Wortlaut nicht mehr im Kopf). Sie ist AN des Hausbaus, nicht der Bodenplatte. Der Bauleiter bei einem GU überprüft dieses... oder auch nicht... hatten wir letztens in Deinem anderen Thread. Sollte er wohl aber, wie es die anderen sehen.
Du bist nicht verpflichtet, als AG jeden Schritt zu überwachen und nach diesen Regeln der Technik zu überprüfen. Das kann kein Laie. Das kannst auch nicht Du.
Du bist auch für Dich moralisch nicht verpflichtet, nach jedem Zahlschritt einen Sachverständigen an Bord zu holen. Das macht der Sachverständige auch nicht. der Sachverständige hat meist so 3-4 Besuche, die sind generell gleich, also zB nach dem Setzen der Fenster... davor hast Du allerdings wahrscheinlich schon die zweite oder/und dritte Rate bezahlt.
Misstrauen ist ja schön und gut - aber Du übertreibst es auch irgendwie: das ist Dein Vertragspartner, der baut mehrere Häuser im Jahr. Du nur einmal, deshalb hast Du einen Sachverständigen, der die Verträge überprüft hat. Und jetzt hast Du Angst, die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Stell Dir mal vor, der GU ist so misstrauisch... dann kommt nimmer mehr eine Bodenplatte, geschweige Haus zustande, weil irgendwer irgendwann andauernd und ständig prüfen will. Diese Phase der Überprüfung ist durch und jetzt freu Dich mal, dass Du auch Dein Geld los wirst - und wenn Du Dich fragst, warum, dann schau Dir Deine Bodenplatte an.

Und sei mal etwas entspannt - Du wirst jetzt noch einiges erleben, bzw das Geld loswerden, welches Du unten rechts unterschrieben hast.

Ich ahne schon die nächsten Stein-auf-Stein-Bilder, ob der Maurer sein Handwerk kann

Allerdings habe ich Dir auch den Rat gegeben, dass Du Fotos machen sollst. Aber nicht aus Argwohn, damit Du schon etwas findest, sondern damit Du entspannt nachvollziehen kannst, wie ein Haus entsteht und Du später auch mal einen Nachweis hast, wie das Haus so entstanden ist.
Lass Dich auf der Baustelle mal sehen, schaue auch gern zwei mal hin, aber nicht alles muss falsch sein.

Nordlys 08.08.2017 21:18
Der letzte Absatz von Yvonne, ganz wichtig. Beziehung zum Handwerker aufbauen. Ich war heute halb fünf aufm Bau, der Fliesenleger war noch da. Wir haben uns dann auf zwei Farbeimer gesetzt, ne Marlboro geraucht, etwas geklönt, er erzählt von seinen Kindern, dem Chef, das er noch nicht einen Tag Urlaub hatte dies Jahr, usw. Ich erzähl ihm, dass ich bewundere wie sorgfältig er ist und wie stetig, und das er sich nicht vom Terminstress wild machen lässt...er lächelt, freut sich, wir rauchen noch eine, dazu nen Tee, er zeigt mir, wie gerade er die Wand im Bad hingespachtelt hat, wo die Achmeds zuvor ne Lunke reingeputzt haben....früher hat man auch beim Verputzen noch ne Wasserwaage genommen, ne lange....er sinniert über seine Lehre, lange her....ich geb ihm 30,- Trinkgeld. Wir sehen uns morgen wieder, ich weiss nun, er trinkt gern Pfefferminztee, kriegt er morgen nen schönen. Die Fliesen werde ich nicht bemängeln müssen. Übrigens, ich hab im Lauf des Baus viele tolle Typen da kennen gelernt. Musst nur auch hingehen. Karsten

ypg 08.08.2017 23:06

ich hab Kopfkino vom Marlboromann, der entspannt auf seinem Gaul sitzt.

Ruhig, Brauner

P.s. Man darf mit den Handwerkern sprechen, und die können das auch
Man selbst ist nichts besseres oder schlechteres, also Augenhöhe mit denen und einfach mal nachfragen

P.p.s: Mir ist es wieder eingefallen: es heisst Bautenstandsbericht - der schriftliche Beleg, das dies oder jenes vollendet wurde und der Zahltag gekommen ist!
sachverständigenverpflichtetbodenplattetechnik