ᐅ Umgang mit Kündigung einer Mietwohnung
Erstellt am: 10.07.17 15:43
Knallkörper10.07.17 22:07
Dito. Abweichende Vertragsinhalte sind in Deutschland nichtig.
Hendrik00711.07.17 08:33
Sorry, Ihr habt natürlich Recht.
Das ist unglücklich formuliert und betrifft nur den Vermieter. Ich sollte die drei Monate haben, ja.
Dann will ich mal hoffen, dass ich im November einen genauen Termin für die Schlüsselübergabe des Neubaus bekomme.
Das ist unglücklich formuliert und betrifft nur den Vermieter. Ich sollte die drei Monate haben, ja.
Dann will ich mal hoffen, dass ich im November einen genauen Termin für die Schlüsselübergabe des Neubaus bekomme.
HilfeHilfe11.07.17 12:26
Entscheidend ist ja wann Küche geliefert wird und eure Eigenleistung.
Ist den die Küche schon bestellt ? Dauert in der Regel bis zu 2 Monaten
Ist den die Küche schon bestellt ? Dauert in der Regel bis zu 2 Monaten
ypg11.07.17 12:52
HilfeHilfe schrieb:
Entscheidend ist ja wann Küche geliefert wird und eure Eigenleistung.
Ist den die Küche schon bestellt ? Dauert in der Regel bis zu 2 MonatenÜbergabe ist laut Erstthread im Frühjahr 2018 😉
In aller Kürze Grüsse
Hendrik00711.07.17 13:13
Die Küche ist schon im Möbelhaus gekauft, aber durch dieses noch nicht bestellt. Zwei Monate vorher werde ich ja wohl definitiv Bescheid haben. Erst muss ja auch noch der Boden rein.
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