Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Traufhöhe 4,2m Grundstück Bauen 2-Geschossig


Erstellt am: 24.10.16 14:25

B
bauenwir
24.10.16 14:25
Wir beschäftigen uns im Moment mit dem Bau, der Finanzierung und vor allem mit der Findung eines Grundstückes.

Es gibt bei uns ein Baugebiet in dem zweigeschossige Bauweise (II) erlaubt ist aber die Traufhöhe auf 4,2m beschränkt ist. Da sehe ich im Moment keinen Sinn drin. Vielleicht kann mich jemand aufklären warum so ne Traufhöhe sinnvoll sein soll?

Da wir eine Stadtvilla bauen wollen benötigen wir also eher 6-6,5m Traufhöhe. Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt ob man eine Änderung bei der Verwaltung durchbekommen kann.

Alternativ gibt es ein Baugebiet mit zweigeschossiger Bauweise und einer Traufhöhe von 6,5 m. Hier ist jedoch die Dachforum auf auf Satteldächer oder Krüppelwalmdach beschränkt - außerdem muss hier mind. mit 35 Grad Dachneigung gebaut werden.

Gibt es hier eventuell eine Chance auf ein Walmdach mit ~22 Grad mit der Stadt zu verhandeln?

Über Antworten und Erfahrungen freue ich mich.

Lieben Gruß

Peter
E
Evolith
24.10.16 14:58
Hallo Peter!

Guckt ihr rein zufällig in Marl? Die haben nämlich so einen bescheidenen Bebauungsplan.

Du kannst mal beim Bauamt nachfragen, ob du eine Befreiung von der Traufhöhe bzw. der Dachform bekommst.
Bei uns wurde beides abgeschmettert. Einmal bei unseren Nachbarn wegen der Traufhöhe und einmal bei uns wegen der Dachform. Allerdings haben wir eine Befreiung unfreiwillig auf das Dach bekommen, weil die Abwalmung zu lang ist.
B
bauenwir
24.10.16 15:49
Hallo Silvi, vielen Dank für deine Antwort auch wenn das nicht viel Hoffnung macht Wir bauen nicht in Marl, nein. Eher an der Grenze zu den Niederlanden . Ich werde dann da wohl mal vorsprechen wenn ich Urlaub habe.

Den Sinn für zweigeschossig mit 4,2m Traufhöhe hast Du aber auch noch nicht erkannt?
Y
ypg
24.10.16 15:57
bauenwir schrieb:
Den Sinn für zweigeschossig mit 4,2m Traufhöhe hast Du aber auch noch nicht erkannt?
Der Keller wird als Vollgeschoss oft vergessen

§ 2 Bauordnung NRW
(5) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Ein Geschoss mit geneigten Dachflächen ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel seiner Grundfläche hat. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Fußboden bis Oberkante Fußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante Dachhaut gemessen.
B
Bauexperte
24.10.16 17:11
Hallo Peter,
bauenwir schrieb:

Es gibt bei uns ein Baugebiet in dem zweigeschossige Bauweise (II) erlaubt ist aber die Traufhöhe auf 4,2m beschränkt ist. Da sehe ich im Moment keinen Sinn drin. Vielleicht kann mich jemand aufklären warum das sinnvoll sein soll.
Die römische II führt sicher keinen Kreis um sich selbst? Damit ergibt sich, daß rechnerisch ein II-Geschosser erreicht werden kann; dies wird häufig über Gauben oder Zwerchgiebel/-Häuser erreicht. Damit sieht das Haus von außen immer noch, wie ein I-Geschosser aus, rechnerisch ist das Einfamilienhaus dann aber doch ein II-Geschosser.

Du kannst damit keine Stadtvilla im klassischen Wortsinn bauen, sehr wohl aber ein Staffelgeschoss, sofern dies nicht explizit über den Bebauungsplan ausgeschlossen ist.

Grüße, Bauexperte
B
bauenwir
12.12.16 09:44
Guten Morgen zusammen,

ich melde mich noch mal zurück. Ich denke eine Rückmeldung gehört dazu und ich möchte das ggf. noch mal jemand anders profitiert.

Hier mal ein Foto von den genannten Angaben aus dem Bebauungsplan:

Grundrissplan eines Hauses mit Raumboxen und Abkürzungen wie WA, II, ED


Wir haben das mittlerweile mit der Gemeinde und der Baufirma besprochen. Stadtvilla geht auf keinen Fall .

Der Bebauungsplan hat noch folgende Info drin:


Dachgauben erlaubt; Gaubenlänge max. 1/2 Fassadenlänge; 1,5 m Rücksprung vom Giebel.


Ich denke das wird wirklich die Lösung sein. Da 1/2 Fassadenlänge als Gaube möglich ist wird man flächenmässig auf 2-Geschossig kommen können.

Rätsel gelöst ! Danke für eure Hilfe !
traufhöhebebauungsplangeschossestadtvillavollgeschossoberkantebaugebietbauweisedachformstaffelgeschoss