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ᐅ Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas


Erstellt am: 24.06.16 14:04

jani8324.06.16 14:04
Hallo zusammen,

besteht seitens einer Fachfirma bei der Durchführung Ihrer Leistung eine Aufklärungspflicht ob etwas optisch ausschaut oder nicht?

Wir haben eine Firma für die Erstellung des Daches beauftragt.In einem Telefonat wurden wir gefragt, ob wir die Dachverkleidung in der Schräge oder Waage haben möchten. Da ich zu dem Zeitpunkt das ganze nicht einschätzen konnte, vertraute ich der Argumentation der Firma als diese meinte, dass es primär optische Gründe hat und es bei Stadthäusern meist Standard wäre ( den Aufpreis von 500 EUR wäre es mir dann wert).

Nun, als das Dach fertig war, kamen uns schon die ersten Bedenken, da unser Dachüberstand recht groß ist. Leider haben wir es da versäumt direkt den Zimmerer von uns aus zu informieren.

Nun, waren wir die Tage an der Baustelle und erlebten den Schock, dass die Verkleidung bereits angebracht wurde. Diese ist nun bündig mit der oberen Kante der Fenster. Ein optisches Desaster. Bei Auftragsvergabe war dies für uns als Laien gar nicht abschätzbar.

Nach Rücksprache mit der Firma habe diese zwei Tage vorher beim Architekten angefragt, ob sie die Latten anbringen können. Und das ok bekommen.
Laut Architekten haben die das ok nur gegeben, da die Firma meinte sie hätten es so mit uns vereinbart. Dies war aber Wochen vorher.

Nun stehen wir da.
Nächste Woche haben wir einen gemeinsamen Termin mit dem Architekten& der Firma.
Gern würde ich vorab Eure Einschätzung hören.

Ach ja, eine Korrektur (Abriss und Neuanbringen) soll wohl 3300 Euro kosten.

Vielen Dank im Voraus,

Andreas
Legurit24.06.16 14:07
😀
Nee glaube nicht.
Hatten wir auch ab und an.. man gewöhnt sich an alles - mach mal ein Bild.
Detailplanung hilft dagegen übrigens - kostet halt (ein Learning von uns fürs zweite Haus: mehr Planung)
Jochen10424.06.16 14:19
Verstehe ich das richtig, dass dein Dachüberstand waagerecht verkleidet ist?

Sorry, wie ich das lese, hast du sogar zugestimmt, dass es so gemacht werden soll.
Geschmack und Optik sind leider immer etwas subjektives.
Daher wirst du wohl auf den Kosten sitzen bleiben.
Abzahler24.06.16 14:25
Du hast dem Ganzen zugestimmt und sagst selbst, dass Du es versäumt hast den Zimmerer zu informieren, als Bedenken kamen.
Was beauftragt wurde, wurde also geliefert.
Ich sehe keine Anhaltspunkte, wieso ihr die Korrektur nicht selbst bezahlen solltet, es sei denn es gibt fachliche Mängel an der Ausführung.
lastdrop24.06.16 14:48
Naja, waagrechte Verkleidung ist ja inzwischen nicht unüblich, und ihr habt dem zugestimmt. Ich glaube, da wird es schwierig für Euch.

Ich würde vielleicht versuchen, weniger mit Optik (= persönlicher Geschmack) zu argumentieren, das wird aus der Hand geschlagen, sondern eher mit mit einem deutlich abweichenden Aussehen von üblichen waagrechten Verkleidungen (größerer Abstand zw. Verkleidung und fenster) und dass auf so eine Abweichung hätte hingewiesen werden müssen.
Bauexperte24.06.16 15:45
jani83 schrieb:

Gern würde ich vorab Eure Einschätzung
Ich würde gerne ein Bild sehen.


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