ᐅ Grundstück begradigen
Erstellt am: 07.06.16 11:29
Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 650 m2 in Aussicht. Allerdings ist dieses nicht erschlossen. Welche Kosten würden auf uns für die Erschließung zukommen? Das Grundstücksform ist ein "L" . Leider hat es ein Gefälle von ca. 3m. Wir wollen das Grundstück begradigen (Kein Keller geplant). Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?
Danke schon mal vorab.
Gruß
wir haben ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 650 m2 in Aussicht. Allerdings ist dieses nicht erschlossen. Welche Kosten würden auf uns für die Erschließung zukommen? Das Grundstücksform ist ein "L" . Leider hat es ein Gefälle von ca. 3m. Wir wollen das Grundstück begradigen (Kein Keller geplant). Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?
Danke schon mal vorab.
Gruß
H
Häuslebau3r07.06.16 13:19Wenn Ihr es genau wissen wollt, fragt bei der Gemeinde nach, diese können euch doch die beste Auskunft geben. Da ich aus Bayern komme, kann ich nun nicht mal Laienhaft sagen, in wie Weit sich das bei euch zu Buche schlägt bzw. zusammensetzt.
Bezüglich der Bauweise ohne Keller ist natürlich je nach weiterer Lage eine Aufschüttung möglich. Auf meinen jetzt erworbenem Grundstück, wurde im Zuge vom damaligen Besitzer das Grundstück mit Bau eines angrenzenden Hauses angepasst. Auf der Gefälle Seite müsste ich dies aber noch befestigt werden. Höhenunterschied lag bei ca. 2m.
Gruß Andreas
Bezüglich der Bauweise ohne Keller ist natürlich je nach weiterer Lage eine Aufschüttung möglich. Auf meinen jetzt erworbenem Grundstück, wurde im Zuge vom damaligen Besitzer das Grundstück mit Bau eines angrenzenden Hauses angepasst. Auf der Gefälle Seite müsste ich dies aber noch befestigt werden. Höhenunterschied lag bei ca. 2m.
Gruß Andreas
B
Bieber081507.06.16 22:15TK1804 schrieb:
Welche Kosten würden auf uns für die Erschließung zukommen?Kommt darauf an: Wie weit ist die nächste öffentlich Straße entfernt? Wie weit ist es zum nächsten Stromnetz, zur nächsten Wasserleitung und zur nächsten Abwasserleitung? Wo gibt's Telefon/Internet? Ggf. auch Gas. Die Antworten geben Dir eine erste Idee. Genauer wird es nach Anfragen bei der Stadt/Gemeinde bzw. den jeweiligen Versorgern ("Stadtwerke", Telekom, ...).TK1804 schrieb:
Welche Möglichkeiten bestehen hierfür?Prinzipiell: Aufschütten, Abtragen, oder die goldene Mitte. Alles ist abzustimmen mit den Nachbarn, möglicherweise dem Bebauungsplan bzw. örtlichen Satzungen etc. Im Allgemeinen darfst Du nur insofern aufschütten, wie Du Grenzabstände einhalten kannst (darfst Deinem Nachbarn keine Mauer vorsetzen). Da gibt's in diesem Forum Dirk Grafe, der kennt sich aus ...Hallo zusammen,
vielen Dank für die ersten Reaktion..
Wenn ich es richtig verstehe, darf ich mein Grundstück nicht einfach per Winkelsteine begradigen wenn der Nachbar unmittelbar angrenzt? Wenn er es zu lässt , muss ich trotzdem vorab bei der Gemeinde fragen ?
Mit der Wasser-, Strom und weiteren Leitungen spielt es doch keine Rolle wie ich aufbaue, oder ?
Danke und Gruß
vielen Dank für die ersten Reaktion..
Wenn ich es richtig verstehe, darf ich mein Grundstück nicht einfach per Winkelsteine begradigen wenn der Nachbar unmittelbar angrenzt? Wenn er es zu lässt , muss ich trotzdem vorab bei der Gemeinde fragen ?
Mit der Wasser-, Strom und weiteren Leitungen spielt es doch keine Rolle wie ich aufbaue, oder ?
Danke und Gruß
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