Erdarbeiten...Streit mit dem BU

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Thomas911

Thomas911

Hallo,

ich habe folgende Frage in die Runde. Laut unserem Vertrag haben wir Erstellung des Grundbodengutachtens sowie den Statiker drin im Bauleistungsbeschreibung und im Hauspreis. Um beides kümmert sich die Baufirma.

Jedoch wollten sie auf unsere Anfrage, uns den Bodengutachten zukommen zu lassen, nicht eingehen. Die Aussage des GF kommt uns komisch vor. Die warten noch den Beschluss vom Statiker und weihen uns erst dann in der Ausführungsplanung ein und erst dann dürfen wir erfahren, in welchem Ausmaß die Erdarbeiten ausfallen und in welcher Höhe nun die Kosten für die Erdarbeiten sein werden.
Und kommt es fragwürdig vor, warum man uns die Zusendung des Gutachtens verweigern will. Das Vertrauen ist nun nach so vielen Sachen, die Blödsinn gelaufen sind, gebrochen.
Des Weiteren meint der GF der Baufirma, dass die Erdarbeiten unter dem Haus nur von seiner Baufirma auszuführen sind. Gegen Mehrkosten klaro. Im Vertrag ist es nicht geregelt. Ich habe eine Tiefbaufirma an der Hand wo ich diese Leistung evtl. günstiger erhalten würde, die Baufirma blockt da aber. Der GF geht quasi auf gar keinen unserer Wünsche ein und hat heute das Telefonat einfach so beendet.
Sicher ist es blöd, noch vor dem Baubeginn Rechtsanwalt einzuschalteb aber über den Umgang bin ich jetzt böse erstaunt.
Was meint ihr? Ist es korrekt seitens der Baufirma auf sowas zu bestehen und uns keinen Bodengutachten zuzusenden? Wie kann man entgegen wirken bei solchen noch kleinen Streitigkeiten?
 
K1300S

K1300S

Du schreibst, dass es nicht vertraglich geregelt ist, und wenn ich mich recht entsinne, sagen die einschlägigen Gesetze auch nicht, dass ein Bodengutachten bereitzustellen ist.

Das Bodengutachten besagt aber ja auch nicht, wie teuer die nötigen Arbeiten werden, und ggf. werden dort mehrerere alternative Optionen genannt, insofern könntest Du höchstens nur den Gutachten ein entsprechendes Angebot einholen.

Was sagt denn die Bauleistungsbeschreibung zu zusätzlichen Erdarbeiten?
 
Thomas911

Thomas911

Du schreibst, dass es nicht vertraglich geregelt ist, und wenn ich mich recht entsinne, sagen die einschlägigen Gesetze auch nicht, dass ein Bodengutachten bereitzustellen ist.

Das Bodengutachten besagt aber ja auch nicht, wie teuer die nötigen Arbeiten werden, und ggf. werden dort mehrerere alternative Optionen genannt, insofern könntest Du höchstens nur den Gutachten ein entsprechendes Angebot einholen.

Was sagt denn die Bauleistungsbeschreibung zu zusätzlichen Erdarbeiten?
Du hast es falsch verstanden. Der Bodengutachten ist im Bauleistungsbeschreibung sowie im Vertrag festgehalten. Dort steht aber lediglich dass die Baufirma den Bodengutachter sowie den Statiker beauftragt. Hat ja auch gemacht. Nur dürfen wir es ja quasi nicht sehen, anhand welcher Grundlage der Statiker dann seine Empfehlung / Vorschriften macht. Kann uns da was unter die Nase gerieben werden?

Zu den Erdarbeiten steht im Vertrag dass die Firma die Erdarbeiten bis 30 cm Tiefe ohne Aufpreis ausführt, alles was mehr ist, muss anhand der Angaben vom Statiker Verhandelt werden. Es steht aber nicht explizit dass die Erdarbeiten vom BU zwingend erfolgen Müssen.
 
K1300S

K1300S

Nee, ich habe das schon verstanden. Aber nur weil der GÜ das Gutachten machen lässt und bezahlt, muss er es Euch ja nicht zeigen (andere Unterlagen hingegen schon - gesetzlich geregelt). Vielleicht macht der das aber trotzdem, wenn alles geklärt ist?

Wann will er denn die Infos parat haben?
 
K1300S

K1300S

Das Abschieben sind doch Peanuts. Die paar hundert Euro können aber gut und gern an Differenz beim Rest wieder ausgeglichen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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