Zukunftsplanung: Sondertilgen ja nein?

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M

maurer123456

Wir sind nun in unsere ETW gezogen - es hat trotz Corona alles hervorragend geklappt und wir fühlen uns wohl hier.

Da die Wohnung nur drei Zimmer hat wird natürlich irgendwann ein Umzug in ein Haus / größere ETW anstehen (Investition dann etwa 600-650.000 Euro).
Wir sind heute 23 Jahre alt und wollen hier bis 30-32 wohnen bleiben.
Derzeit sparen wir ca. 10.000 Euro pro Person und pro Jahr an.
Bis war also nochmal bauen wollen stehen uns 8 Jahre x 2 Personen x 10.000 Euro = 160.000 Euro zur Verfügung (ohne Einkommenssteigerungen - mit sollten in spätestens 3 Jahren die Sparsummen ansteigen auf 15.000 Euro pro Jahr / Person).
Dazu natürlich die Tilgung der Wohnung, etwa 70.000 Euro der offenen 350.000 Euro.
Eventuell steht noch eine kleinere Erbschaft des Opas an (ca. 50.000 Euro).

Nun überlegen wir ob Sondertilgungen sinnvoll sind oder ob wir das Geld lieber als "Eigenkapital" behalten und anlegen (z.B. ETFs / Immofonds).
Wir wissen noch nichts, ob wir die Wohnung hier behalten wollen und sie vermieten wollen oder verkaufen.
Was meint ihr dazu?
 
Y

ypg

Eure ETW wird später Euer Eigenkapital sein. Wie hoch dürft Ihr Sondertilgung? Ich würde 2/3 oder 1:1 regeln, also 2/3 tilgen 1/3 auf Halde legen oder eben 50:50. Irgendwie so.
wenn in 10 Jahren alles auf den Tisch kommt, ist es eh egal. Aber man braucht immer etwas Geld zum Agieren.
 
O

Olli-Ka

Moin,
ich würde die ETW so schnell wie möglich tilgen.
Anschließend vermieten,, von den Mieterträgen das neue Haus finanzieren.
Gruß Olli
 
H

HilfeHilfe

Wenn ihr die Wohnung halten wollt dann nicht tilgen sondern sparen da ihr die zinsen gegen die Mieterträfe geltend machen könnt. Wenn ihr Verkaufsabsichten habt dann tilgen tilgen tilgen um die Vorfälligkeitsentschädigung zu drücken bei ablöse
 
N

nordanney

Moin,
ich würde die ETW so schnell wie möglich tilgen.
Anschließend vermieten,, von den Mieterträgen das neue Haus finanzieren.
Genau umgekehrt, wenn man vermieten möchte. Man will ja auch im Rahmen V+V nicht die Hälfte der Einkünfte an den Staat abgeben. Also lieber von den Mieterträgen die ETW bezahlen lassen und die Zinsen steuerlich berücksichtigen. Das Haus dann aus den eigenen Einkünften bezahlen - das Darlehen ist dann auch nicht so hoch, da man ja Eigenkapital angespart hat (anstatt die ETW zu tilgen).
 
Zuletzt aktualisiert 17.07.2025
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